NAMEN Verkündet : 28 . August Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 28 . August Richter Dr. Richterinnen Schuster Dr. Recht erkannt : Berufung 28 November verkündete Urteil 5 . Senats Bundespatentgerichts wird Kosten Klägerin zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte ist Inhaberin europäischen Patents Streitpatents 19 . September angemeldet wurde Verfahrenssprache Deutsch ist . Streitpatent umfasst Patentansprüche Patentansprüche folgenden Wortlaut haben : " 1 . Verfahren Herstellung zumindest teilweise ausgekleideten Maschinenteilen Mineralguss flüssigen Zustand wenigstens Teil Gießform dienendes Gehäuseelement Maschinenteils gegossen wird so Mineralguss Aushärtung Innenkontur Gehäuseelementes angepasstes Auskleidungselement bildet gekennzeichnet Innenflächen Gehäuseelements Ausgießen Trennmittel behandelt werden . 11 . wenigstens Laufrad wenigstens Laufrad aufnehmenden Laufradkammer zumindest teilweise Auskleidungselementen ausgekleidet ist Auskleidungselemente metallischen Mantelgehäuse umschlossen sind wenigstens Mantelgehäuseteilen besteht Auskleidungselemente vergossen sind gekennzeichnet Außenflächen Auskleidungselemente Innenflächen Mantelgehäuseteile Trennmittel ausgefüllter Spalt besteht . " Patentansprüche sind Patentanspruch unmittelbar mittelbar rückbezogen . Klägerin hat geltend gemacht Gegenstand Patentansprüche sei patentfähig . Beklagte hat Streitpatent erteilten Fassung Hilfsanträgen verteidigt . Patentgericht hat Nichtigkeitsklage abgewiesen . richtet Berufung Klägerin beantragt Urteil Patentgerichts aufzuheben Streitpatent nichtig erklären . Beklagte beantragt Berufung zurückzuweisen verteidigt Streitpatent hilfsweise erstinstanzlich gestellten Hilfsanträgen . Entscheidungsgründe : zulässige Berufung Klägerin bleibt Sache Erfolg . Streitpatent betrifft Verfahren Herstellung zumindest teilweise ausgekleideten Maschinenteilen Kreiselpumpe Laufradkammer zumindest teilweise Auskleidungselementen ausgekleidet ist . Angaben Streitpatentschrift ist deutschen brauchsmuster Anlage Kreiselpumpe bekannt Mantelgehäuse selbst Teil Gießform genutzt Mineralguss ausgegossen wird . weiter erläutert wird hat zwar Vorteil Guss gebildeten Auskleidungselemente Pumpengehäuses Gehäuseteil verbleiben können . . bestehe aber auch Nachteil Aushärten Reaktionsschwund komme so fest metallischen Mantelgehäuse verbundene Mineralgusskörper geringen Zugfestigkeit Risse bekommen könne . unter Wärmezufuhr aushärtenden Bindemitteln gebe Problem großen Abmessungen Mantelgehäuses Mineralgusskörpers unterschiedlichen Wärmeleitfähigkeit thermischen Ausdehnungskoeffizienten Beschädigungen Abkühlung auftreten können . . Angaben Streitpatentschrift liegt Erfindung lem " Aufgabe " zugrunde Verfahren insbesondere Herstellung Pumpengehäuse Kreiselpumpen schaffen bestehenden Auskleidungselemente möglichst exakt Kontur gehäuses angepasst sind Mineralgusskörper unterschiedlicher Wärmeausdehnung beschädigt wird . . soll Patentanspruch folgendes Verfahren erreicht : 1 . Verfahren Herstellung zumindest teilweise ausgekleideten Maschinenteilen Mineralguss flüssigen Zustand wenigstens Teil Gießform dienendes Gehäuseelement Maschinenteils gegossen wird so Mineralguss Aushärtung Innenkontur Gehäuseelementes angepasstes Auskleidungselement bildet 1.3 Innenflächen Gehäuseelementes Ausgießen Trennmittel behandelt werden . Patentanspruch ist Kreiselpumpe folgenden Merkmalen geschützt : 11 . Kreiselpumpe wenigstens Laufrad wenigstens Laufrad aufnehmenden Laufradkammer Laufradkammer ist zumindest teilweise Auskleidungselementen ausgekleidet 11.2 Auskleidungselemente metallischen Mantelgehäuse umschlossen sind 11.3 Mantelgehäuse besteht wenigstens Mantelgehäuseteilen Auskleidungselemente vergossen sind Außenflächen Auskleidungselemente Innenflächen Mantelgehäuseteile Trennmittel ausgefüllter Spalt besteht . weitgehender Übereinstimmung Patentgericht ist Hinblick Patentanspruch Ingenieur Fachrichtung Maschinenbau anzusehen über entsprechenden Herstellern Zulieferern erworbene Erfahrungen Gebiet Herstellung mit ausgekleideten Maschinenteilen verfügt Mineralgussauskleidung bereits selbst entsprechende Kenntnisse Erfahrungen erlangt hat Ingenieur Fachrichtung Maschinenbau Rate zieht Unternehmen Entwicklung Produktion Reaktionsharzsystemen Anwendungstechnologie kundenspezifischen Auftragsentwicklung befasst ist . Hinblick Patentanspruch hat gleiche Anforderungsprofil allerdings Besonderheit auch Erfahrungen speziell Gebiet Herstellung Kreiselpumpen verfügt . II . Patentgericht hat Entscheidung Wesentlichen folgt begründet : 1 . Trennmitteln verstehe Fachmann hier allgemein feste flüssige Stoffe Adhäsionskräfte aneinander grenzenden Oberflächen verringerten h. Verkleben verhinderten Oberflächen leicht trennbaren Film bildeten . Trennmittel würden bekanntlich Form Dispersionen Pasten Pulvern permanenten meist eingebrannten Trennungsmittel-Filmen angewendet . erfindungsgemäße Verwendung Trennmittels bestehe feste Verbindung Gehäuseelement so Zerstörungen Mineralgusskörpers Temperaturunterschieden Elementen kommen könne . 2 . Verfahren Patentanspruch beruhe erfinderischen Tätigkeit . sei Verfahren bekannt Mantelgehäuseteil Kreiselpumpe Teil Gießform benutzt vergossen werde . Guss verbleibe unlösbar Form so ausgegossene Mantelgehäuse direkt Bildung Kreiselpumpe verwendet werden könne Entformen entfalle . Innenflächen Gehäuseelements Ausgießen Trennmittel behandeln werde offenbart . werde Fachmann auch deutsche Offenlegungsschrift angeregt . Entgegenhaltung offenbare sichere Befestigung langgestreckten Metallzarge hergestellten Rinnenkörper Eingießens . Oberfläche Metallzarge werde Eingießen Mineralguss Trennmittel versehen . könnten Aushärten Schrumpfen -9- gusses Ausnahme formschlüssiger Verbindungen Bereich Zungen schrumpfbedingte Hohlräume definiert entstehen Verformungen vermieden würden . Unterschied Verfahrensanspruch Streitpatents werde jedoch Maschinenteil hergestellt Teil Entwässerungsrinne . Metallzarge diene auch Teil Gießform . Vielmehr sei auszugehen Metallzarge Eingießens Mineralgusses Gussform stabilisiert gehalten werden müsse Gießvorgang Position verbleibe Befestigung Gießform geschehen könne . Rinnenkörper umfasse erheblich größeren Bereich Metallzarge so erfindungsgemäß vorgesehen ausgekleidet sein könne . Mineralguss bilde auch Innenkontur Metallzarge angepasstes Auskleidungselement würden verschiedenen Stellen umfangreiche Hohlräume geschaffen . habe Fachmann abgehalten einzelne Merkmale Herstellung Kreiselpumpe übertragen Unterschied Entwässerungsrinnen völlig anderen dynamischen thermischen Belastungen komme . anderen Entgegenhaltungen lägen Lehre Patentanspruch noch weiter . 3 . Kreiselpumpe Patentanspruch beruhe ebenfalls erfinderischer Tätigkeit . sei Kreiselpumpe Laufrad Laufrad aufnehmenden Laufradkammer bekannt . Laufradkammer sei Auskleidungsteilen A1 A2 versehen metallischen Mantelgehäuse umschlossen würden . Mantelgehäuse bestehe Teilen 7 Auskleidungsteile A1 vergossen seien . Auskleidungsteile seien dazugehörigen Gehäuseteilen dauerhaft verbunden feste Verbindung wesentlicher Gedanke beschrieben sei . sei zwar Verwendung Trennmittels angesprochen . diene jedoch lediglich Schrumpfprozess Mineralgusses Länge Rinnenkörpers glatten Innenseite Zargenoberfläche ermöglichen so Hohlräume ausbilden könnten . Hohlräume seien jedoch Trennmittel ausgefüllt . kämen bereits Patentanspruch genannten Unterschiede . . Ausführungen Patentgerichts halten Angriffen Berufung . 1 . Sicht zuständigen Fachmanns ist Heranziehung auch Beschreibung Zeichnungen Streitpatents Trennmittel Innenflächen Gehäuseelementes Ausgießen Verfahrensanspruch behandelt werden sollen Mittel verstehen geeignet ist Gehäuseelement Auskleidungselement Spalt erzeugen Temperaturunterschiede Ausgießen hervorgerufene unterschiedliche Wärmeausdehnung aufnehmen kann so mehr Zerstörungen Mineralgusskörpers kommen kann . 8) . ist unerheblich etwaige Temperaturunterschiede hervorgerufene unterschiedliche Wärmeausdehnung Trennmittelschicht Auskleidungselement entstandenen Spalt Trennmittelschicht Spalt befindet aufgenommen wird . . Entsprechendes gilt Patentanspruch ausdrücklich vorgesehen ist Außenflächen Auskleidungselemente Innenflächen Mantelgehäuseteile Kreiselpumpe Trennmittel ausgefüllter Spalt besteht vgl. auch . . Hinweise Beklagten andere Passagen Beschreibung geben abweichenden Verständnis Trennmittels Anlass . Absatz ausgeführt ist Verwendung vollflächige Anpassung Mineralgusses Innenkontur Gehäuseelements Gießvorgang sicherstellen soll Nachbearbeitung Innenkontur Gehäuseelements großflächige Kraftübertragung Auskleidungselement Außengehäuse gewährleistet ist entspricht anderer Stelle Beschreibung dargelegten Problemstellung Streitpatent widmen will vgl. oben 2 . Absatz . Folge vorteilhaften Ausgestaltung Ausführungsform Verfahrens sein soll Auskleidungselemente innen Mantelgehäuseteile gepresst werden gute Kraftübertragung Fördermedium Außengehäuse gewährleistet werde ist ersichtlich Merkmale abweichenden Sinngehalt erhalten sollen . 2 . Übereinstimmung Patentgericht ist auszugehen Fachmann Verfahren Herstellung ausgekleideten Mantelgehäuses Kreiselpumpe ausgekleideten Maschinenteils Merkmalen Patentanspruchs entnehmen konnte S. . ; Schutzanspruch 1 ; Figur . Innenflächen Gehäuseelements Ausgießen Trennmittel behandeln wurde jedoch offenbart fand Anregung . Vielmehr soll rungsgehalt Entgegenhaltung Mantelgehäuse Gießform benutzt Mineralguss vergossen werden so noch ausgehärtete ganzflächig inneren Oberfläche Mantelgehäuses anlegen könne Probleme lokaler Kraftübertragung vermieden würden auch besondere Bearbeitung Innenseite Mantelgehäuses mehr erforderlich sei vgl. S. . . 3 . Vorbringen Berufung wurde Fachmann Behandlung Innenflächen Gehäuseelements Ausgießen Trennmittel auch veranlasst . Entgegenhaltung nachfolgend wiedergegebenen Figuren stammen betrifft Bauteil Körper insbesondere Rinnenkörper Wesentlichen Querschnitt aufweist Oberseite Metallformteilzarge angeordnet ist . unterscheidet bereits Ausgangspunkt Maschinenteil dynamischer Beanspruchung ausgekleidetes Mantelgehäuse Bauteil Entwässerungsrinne hergestellt werden soll . Konkret geht Metallformteilzarge möglichst sicher Mineralgusskörper Entwässerungsrinne Eingießen befestigen Zarge Rückschrumpfen Mineralgussmaterials verformt Rissbildung Rinnenkörper kommt Sp . Z. . . . Insoweit wird formschlüssige Verbindung Rinnenkörper Zarge lediglich Bereich Zungen vorgeschlagen übrigen Grenzbereich Rinnenkörper Zarge Hohlraum verformungsfreies Rückschrumpfen Rinnenkörpermaterials ermöglichen soll Sp . . ; Sp . . ; Sp . . ; Anspruch ; Figur Oberfläche Zarge Eingießen Trennmittel versehen werden kann Sp . . ; Sp . . ; Anspruch . ist erklärte Ziel Mantelgehäuse Kreiselpumpe Mineralguss auszukleiden möglichst optimale Anpassung Auskleidungselements innere Kontur Mantelgehäuses möglichst großflächige Kraftübertragung Auskleidungselement Mantelgehäuse erreichen S. . . geht auch Patentgericht bereits zutreffend hervorgehoben hat ganz andere dynamische thermische Belastungen Befestigung Metallformzarge Rinnenkörper Mineralgussmaterial Fall ist Steg Zarge Auflagefläche beispielsweise Abdeckrost dienen soll vgl. Sp . . . Hinblick unterschiedlichen technischen Zusammenhänge hatte Fachmann Prioritätszeitpunkt Streitpatents Anlass konkret Befestigung Metallformzarge Rinnenkörper Vermeidung Verformungen Zerstörungen Zarge Rückschrumpfens Gussmaterials vorgeschlagenen Maßnahmen offenbarte Verfahren Herstellung ausgekleideten Mantelgehäuses Kreiselpumpe übertragen . Auch weiteren Beklagten vorgelegten Entgegenhaltungen konnte Fachmann Anregung entnehmen bekannten Herstellungsverfahren Innenflächen Gehäuseelements Ausgießen Trennmittel behandeln Patentgericht bereits zutreffend Einzelnen erläutert hat verwiesen wird . 4 . Entsprechend vorstehenden Ausführungen gab Fachmann auch Anregung Außenflächen Mineralgusses Innenflächen Mantelgehäuses bekannten Kreiselpumpe Trennmittel ausgefüllten Spalt vorzusehen so Patentanspruch Streitpatents enthalten ist . 5 . GmbH Behauptungen Klägerin Anmeldetag Streitpatents ausgeübte Verfahren Herstellung Maschinenteilen vgl. Anlage nimmt Verfahren Patentanspruch Kreiselpumpe Patentanspruch auch neuheitsschädlich vorweg . Selbst Vorbringen Klägerin Ausgießen Zwischenschicht bestehend Polymergussmasse Siliciumkarbidfeinanteilen anschließend Klebeschicht Pinsel aufgetragen worden sein sollte ist dargetan Trennmittel Sinne Merkmal handelt geeignet ist Auskleidungselement Spalt erzeugen geeignet ist Temperaturunterschiede hervorgerufenen unterschiedlichen Wärmeausdehnungen Gussmaterials derart aufzunehmen Zerstörungen Mineralgusskörpers kommen kann . IV . Kostenentscheidung beruht § Abs. Satz PatG Verbindung § § . Schuster Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung EP