20 . August Rechtsstreit Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 20 . August Vorsitzenden Richter Dr. Richterin Richter Prof. Dr. beschlossen : Tenor Revisionsurteils 3 . April wird offensichtlicher Unrichtigkeit folgt berichtigt : Abs. Tenors lautet : Berufung Klägerin Urteil Landgerichts 9 . September wird zurückgewiesen . Meier-Beck Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung 27.01.2006