NAMEN Verkündet : 25 . Mai Justizhauptsekretär Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 25 . Mai Vorsitzenden Richter Dr. Richter Keukenschrijver Richterin Richter Dr. Recht erkannt : Revision Klägers wird 15 . März verkündete Urteil 19 . Zivilsenats Oberlandesgerichts aufgehoben . Sache wird anderweitigen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Kläger verlangt Klage Beklagten Tierarzt Schadensersatz Beklagte Kauf Hengstes " " fehlerhaft beraten habe . Kläger Tier zunächst anderweitig hatte untersuchen lassen stellte 4 . Juni Beklagten tierärztlicher Praxis Untersuchung . Pferd zeigte Gangunreinheit . Untersuchung erstellte Beklagte Protokoll . Untersuchung fand Telefongespräch Parteien Inhalt streiten . Kläger stützt Klage Beklagte erteilten Auftrag Kläger Grundlage zuvor vorzunehmenden Untersuchung mitzuteilen Bedenken Erwerb Tieres Zwecke Springsports bestünden schuldhaft fehlerhaft durchgeführt habe . Landgericht hat Klage abgewiesen . Berufung blieb Erfolg . Berufungsurteil enthält Tatbestand . Berufungsgericht hat Wert Beschwer Berufungsurteil DM festgesetzt . Kläger Urteil Berufungsgerichts Revision eingelegt gleichzeitig Streitwertbeschwerde erhoben hatte ist Beschluß . Zivilsenats Bundesgerichtshofs Wert Beschwer Beklagten DM festgesetzt worden . Entscheidungsgründe : zulässige Revision hat Erfolg . führt Aufhebung angefochtenen Urteils Zurückverweisung Sache anderweiter Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revision Berufungsgericht . Berufungsverfahren unterlag 1 . Januar geltenden Recht § Nr. . Rüge Revision gänzliche Fehlen Tatbestands verletze Abs. . greift . 1 . ständigen Rechtsprechung Bundesgerichtshofs ist Berufungsurteil grundsätzlich aufzuheben Tatbestand enthält f. . . Urteil kann Regel entnommen werden Streitstoff Berufungsgericht Entscheidung zugrunde gelegt hat so abschließenden Überprüfung Revisionsinstanz zugänglich ist . Aufzuheben ist Entscheidung auch dann Sicht Berufungsgerichts Urteilstatbestand entbehrlich erschien Urteil Überschreitung Beschwersumme DM revisibel hielt . Aufhebung kann ausnahmsweise abgesehen werden Ziel Anwendung Rechts festgestellten Sachverhalt nachzuprüfen Einzelfall erreicht werden kann Streitstand Entscheidungsgründen Beurteilung aufgeworfenen Rechtsfrage ausreichenden Umfang ergibt vgl. . 3121 ; Urt . jeweils m.w . . 2 . Ausnahmefall liegt hier . Entscheidungsgründen Berufungsurteils läßt ausreichendes Bild Sachund gewinnen Berufungsgericht Entscheidung zugrunde gelegt hat . Berufungsgericht führt Begründung Entscheidung Kläger stehe schon Schadensersatzanspruch entgangenen Nutzung Pferdes ersatzfähigen Vermögensschaden erlitten habe . Ersatz Behandlungskosten Pferd könne Kläger beanspruchen Beklagten Pflichtverletzung vorwerfbar sei . Beklagte habe Richtigkeit Untersuchungsergebnisses einstehen wollen . Kläger habe auch dargelegt Beklagten voraussehbar gewesen sei Untersuchungsbericht diagnostizierte Befund halbes Jahr später eingetretenen Folgen habe führen können . Kläger habe Umstands Pferd noch halbes Jahr habe eingesetzt werden können nähere Umstände darlegen müssen Schluß zuließen eingetretene Verschlechterung Beklagten vorhersehbar gewesen sei . Ausführungen läßt entnehmen Kläger Beklagten einzelnen schuldhafte Pflichtverletzung anlastet auch Berufungsgericht Vortrag gebotenen Prüfung unterzogen hat ; revisionsrechtliche Kontrolle erweist möglich . läßt Urteil schon entnehmen Vertrag geschuldete Leistung Beklagten bestanden haben soll . gebotene Auslegung schriftlichen Vertrages Berücksichtigung beiderseitigen Interessenlage hat Berufungsgericht unterlassen . Urteilstatbestands kann auch Annahme Inhalts schriftlichen Untersuchungsvertrags habe Beklagte Richtigkeit Untersuchungsergebnisses einstehen wollen rechtlich beurteilt werden ; Gründe insbesondere tatsächlichen Feststellungen Berufungsgericht Wortlaut Vertrags abweichenden Interpretation veranlaßt haben sind Entscheidung Weise entnehmen Überprüfung ermöglichen würde . gilt auch rechtlichen Maßstäbe hierbei zugrunde legen sind . Insoweit kann schon geprüft werden rechtlichen Vorschriften auch Verteilung Beweislast Vereinbarung Parteien unterliegt . Gutachtenaufträge Zustand Wert Sache Tieres sind grundsätzlich Werkvertrag einzuordnen . Betracht kommt jedoch auch anderen rechtlichen Maßstäben führender Dienstvertrag . hier Regelfall abweichender Sachverhalt vorliegt läßt Wiedergabe Streitstandes beurteilen . fehlenden Angaben lassen auch Bezug genommenen erstinstanzlichen Entscheidung entnehmen . Schließlich ist Beurteilung Frage möglich Maßstab eventuellen Verschuldens Beklagten Vereinbarungen Parteien anzulegen ist . II . Berufungsgericht wird nunmehr erforderlichen Feststellungen nachzuholen haben . wird zunächst Vertragsinhalt klären haben insbesondere Zweck Vereinbarung Parteien Kläger Beklagten Pferd vorgeführt hat . Wollte Kläger Gewißheit verschaffen Pferd bestehenden Gesundheitsrisikos kaufen sollte so könnte Pflichtverletzung Beklagten schon dann bejahen sein diesbezüglichen Bedenken geäußert hat Vorhersehbarkeit weiteren Entwicklung ankommt . wird Berufungsgericht auch berücksichtigen haben Beklagte Klageerwiderung vorgetragen hat erkennbaren Unregelmäßigkeit Gang Pferdes habe nur Kauf Vereinbarung Probezeit Rückgaberechts empfohlen werden können . könnte sprechen auch Verständnis Beklagten Vertragspflichten gehört hätte Kläger mitzuteilen . Berufungsgericht Anspruch Klägers verneint hat ersatzfähiger Vermögensschaden vorliege eingeklagten Schadensbetrag DM eingegangen ist hat jedenfalls Klageschrift gegebene Hilfsbegründung berücksichtigt . Schadensersatzanspruch besteht wird auch nachzuholen sein . Keukenschrijver Meier-Beck