NAMEN Verkündet : 22 . Januar Ring Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § § so genannte Eintrittsmodell Verbraucher zunächst Kaufvertrag spätere Leasingsache Finanzierung Leasingvertrag abschließt sind Vorschriften verbundene Verträge § § unmittelbar entsprechend anwendbar . Urteil 22 . Januar OLG VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 22 . Januar Vorsitzenden Richter Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. Recht erkannt : Revision Klägerin wird Urteil 17 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 17 . Mai aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Beklagte ist Tätigkeitsbereich " Montage vorgeformten Elementen " Gewerberegister eingetragen . Bereich Treppenmontage tätig gewesen war schloss April Folge Insolvenz bisherigen Haupt-)Auftraggebers Bezeichnung " GmbH Folgenden : . " personell verbundenen Unternehmen Kooperationsvereinbarung betreffend Montage Vertrieb Wohnwagenschutzdächern . schloss Beklagte Klägerin Kaufvertrag " Schutzdach-Business-Trailer Komplettausstattung " Preis € . Gleichzeitig unterzeichnete Hinweis bestehenden Gewerbebetrieb " Kr . Montage-Service gekauften Montageanhänger -Leasing Folgenden : Leasinggesellschaft gerichteten Antrag Abschluss Leasingvertrages Restwertgarantie ; insoweit war vorgesehen Leasinggesellschaft Beklagten Kaufvertrag eintreten sollte . Leasingantrag wurde jedoch Leasinggesellschaft angenommen Beklagte Tage später Vertragserklärungen sämtlich widerrufen Folge Erfüllung Kaufvertrages verweigert hatte . Landgericht hat Zahlung Kaufpreises Zinsen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten Feststellung Annahmeverzugs gerichteten Klage stattgegeben . Oberlandesgericht hat abgewiesen . Berufungsgericht zugelassenen Revision erstrebt Klägerin Wiederherstellung erstinstanzlichen Urteils . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg . Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung Wesentlichen ausgeführt : Klägerin stünden Ansprüche Kaufvertrag mehr Beklagte Widerruf Abschluss Leasingvertrages gerichteten Willenserklärung berechtigt gewesen sei gemäß Abs. 29 Juli geltenden Fassung Folgenden : bewirkte Wegfall Willenserklärung § Abs. auch Wegfall Bindung Kaufvertrag Folge gehabt habe . Letztgenannte Vorschrift sei gemäß § aF leasingtypische Vertragsgestaltung hier gegebenen " Eintrittsmodells " anwendbar Kaufvertrag vornherein Absicht geschlossen werde späteren Zustandekommen korrespondierenden Leasingvertrages Kaufobjekt Leasinggeber Kaufvertrag eintrete Leasingnehmer entlassen werde . Zwar fehle Vertragsgestaltung typischen Aufspaltung einheitlichen Vertragsverhältnisses gleichzeitig nebeneinander bestehende Verträge Leasingnehmer selben Zeit jeweils nur Vertrag verpflichtet sei . Werde Leasingvertrag aber widerrufen lebten getrennter Betrachtung Verträge ansonsten hinfälligen kaufvertraglichen Pflichten Leasingnehmers wieder bleibe Vertrag gebunden allein Hinblick vorgesehene Zustandekommen Leasingvertrages abgeschlossen habe . Schutzbedürfnis Leasingnehmers sei Fall Aufspaltung zeitgleich geschlossene Verträge vergleichbar . Auch Gesetzesmaterialien zeigten Gesetzgeber Anwendbarkeit § Fällen Finanzierungshilfe auch Falle Finanzierungsleasings jedenfalls Konstellationen ausdrücklich gewünscht möglich gehalten habe Voraussetzungen Vorschrift Einzelfall erfüllt seien also Vertrag Lieferung Ware Leasingvertrag derart verknüpft sei Leasinggeschäft ganz teilweise Finanzierung anderen Vertrages diene Verträge wirtschaftliche Einheit bildeten . sei hier Fall . Beklagten angestrebte Leasingvertrag habe ausschließlich Finanzierung Kaufvertrages Anhänger gedient . Allein objektive wirtschaftliche Funktion Leasingvertrages rechtfertige Fehlens zweier gleichzeitig nebeneinander bestehender Vertragsbindungen Leasingnehmers entsprechende Anwendung § . ausgehend habe vorliegend auch vergleichbaren Fällen häufig Kaufvertrag Klarstellung aufgenommenen Leasingfinanzierungsklausel bedurft . Annahme wirtschaftlichen Einheit Verträge Sinne § Abs. erforderliche Zusammenwirken Leasinggeber Verkäufer vorgelegen habe stehe Bekundungen Vertragsverhandlungen Klägerin tätigen Zeugin ebenfalls . sei Leasingvertrag eigener Initiative Beklagten gekommen Klägerin Verwendung überlassenen Vordrucken Leasinggesellschaft vermittelt worden . Zwar könne zutreffend unterstellt werden Beklagte Unterzeichnung Kaufvertrages Zeugin ausdrücklich hingewiesen worden sei Kaufvertrag zunächst einmal unabhängig avisierten Leasingvertrag abgeschlossen werde Beklagte Nichtzustandekommen Leasingvertrages anderweitige Finanzierung Kaufpreises Montageanhänger bemühen müsse . Zeugin sei allerdings Angaben Beklagten durchaus bewusst gewesen wirtschaftlichen Möglichkeiten Kaufvertrag Finanzierung Kaufpreises Leasingvertrag habe abschließen können so objektive Funktion Leasingvertrages Zwecke Kaufpreisfinanzierung bekannt gewesen sei . dennoch beharrt habe Zustandekommen Kaufvertrages Zustandekommen Finanzierung Leasingvertrag unabhängig sein sollte habe zulässige Versuch Beklagten nachteiligen Abänderung § aF gelegen . Beklagten habe Anspruch genommene Recht Widerruf Leasingvertrages zugestanden Abschluss Kaufvertrages Verbraucher gleich stehender Existenzgründer Sinne § gewesen sei . beabsichtigte Tätigkeit Klägers habe bisherigen Tätigkeit Zusammenhang gestanden . habe nur Ausweitung bereits ausgeübten Montagetätigkeit neue klar abgrenzbare Spezialtätigkeit zusätzlichen Vertriebsaufgaben gehandelt Beklagte zweites Vergleich bisherigen Tätigkeit neuartiges " Standbein " habe verschaffen wollen . Widerrufserklärung sei Leasinggesellschaft auch wirksam geworden . Zwar sei Erklärung Leasinggesellschaft gerichtet gewesen . Umständen sei jedoch auszugehen zugrunde liegende Schreiben fangsbotin auch Leasinggesellschaft weitergegeben haben müsse . II . Beurteilung hält revisionsrechtlicher Nachprüfung stand . Auffassung Berufungsgerichts hat Kaufvertrag Aussicht genommenen Leasingvertrag verbundene Verträge Sinne § Abs. § § Abs. aF gehandelt . Beklagten erklärte Widerruf Angebots Leasingvertrages hat Bindung Klägerin geschlossenen Kaufvertrag § Abs. Gewährung Zahlungsaufschubs selbst Anwendung findet vgl. MünchKommBGB/Schürnbrand 5 . Aufl . . gemäß § Abs. aF beseitigen können . Berufungsgericht gegebenen Begründung kann Kaufpreisanspruch Klägerin § Abs. verneint werden . 1 . hier anwendbaren § Abs. 2 § aF sehen Finanzierungsleasingverträge Unternehmer Verbraucher gemäß § Existenzgründer gleich gestellt ist Vorschriften § § aF verbundene Verträge entsprechende Anwendung finden . Abs. Satz aF bestimmt Vertrag Lieferung Ware Verbraucherdarlehensvertrag verbunden sind Darlehen ganz teilweise Finanzierung anderen Vertrags dient Verträge wirtschaftliche Einheit bilden . Hat Vorliegen verbundenen Vertrages Verbraucher Abschluss Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung hier Berufungsgericht angenommenen Widerrufsrechts § Abs. § § Abs. wirksam widerrufen ist gemäß § Abs. Satz auch Willenserklärung Abschluss Verbraucherdarlehensvertrag verbundenen Vertrages Lieferung Ware gerichtet ist mehr gebunden . 2 . kann dahinstehen Auffassung Berufungsgerichts zutrifft Beklagte Kauf Anhängers beantragten Leasingfinanzierung Existenzgründer Sinne § aF anzusehen war Widerruf Anforderungen § Abs. Satz aF genügenden Weise Leasinggesellschaft erklärt worden ist . Auffassung Berufungsgerichts findet § aF Leasingfinanzierungen auch so genannten Eintrittsmodell erfolgen sollen schon Anwendung hierbei Vorschrift vorausgesetzten Erfordernis Bindung Verbrauchers rechtlich selbstständige Verträge fehlt Finanzierung dient . Umfang Finanzierungsleasingverträge aF enthaltene Verweisung § § aF auch Bestimmungen Einwendungsdurchgriff vorausgesetzte Erfordernis Bindung Verbrauchers rechtlich selbstständige Verträge Tragen kommen kann ist allerdings umstritten Meinungsstand Autokauf 12 . Aufl . . . . Schrifttum wird namentlich weitgehendes Leerlaufen genannten Verweisung vermeiden überwiegend angenommen Gesetzgeber Verweisung umfassend Graf Leasingvertrag 6 . Aufl . Kap . . ; ebenso § VerbrKrG zumindest aber Anwendungsfall Eintrittsmodells Verbraucher-Leasingnehmers entschieden habe Umfang Verweisung Genuss Verbraucherrechte finanzierten Kauf kommen solle Verbraucherkreditrecht 7 . Aufl . § . ; . § . 43 ; jeweils ; vgl. auch 6 . Aufl . . § . . . anderer Teil Schrifttums Wolf/Eckert/Ball Handbuch gewerblichen Leasingrechts 10 . Aufl . . . ; 3 . Aufl . . neuere Instanzrechtsprechung f. ; Urteil 28 . Januar juris . . ; OLG Urteil 23 . April . stehen hingegen Standpunkt finanzierten Abzahlungskauf zugeschnittenen -9- § selbst Eintrittsmodell Regelfall Finanzierungsleasing bestehende Dreiecksverhältnis bestehenden leasingtypischen Wechselbeziehungen passten . sachgerechte Handhabung sei Leasingnehmer auch gesetzlich vorgesehenen Einwendungsdurchgriff hinreichend geschützt . Senat schließt letztgenannten Auffassung . § Abs. Satz enthaltene Legaldefinition verbundenen Verträge setzt Wortlaut Vertrag Lieferung Ware Erbringung anderen Leistung Verbraucherdarlehensvertrag also finanziertes Geschäft einerseits Finanzierungsgeschäft andererseits . werden verbundenen Geschäft Finanzierungsgeschäft Finanzierung Liefervertrages dient . ist Tatbestand verbundenen Geschäftes begrifflich nur gegeben Verbraucher Mehrzahl Vertragsverhältnissen sieht Finanzierung dient so gehende Ausgliederung Finanzierung zweifach vertraglich gebunden ist aaO . ; Graf aaO Kap . . . fehlt hier . Vertragsgestaltung Verbraucher ermöglichen soll Liefervertrag begründete Schuld Zweck eingegangenen Finanzierungsgeschäfts Lieferanten begleichen jurisPK-BGB/Wildemann 6 . Aufl . . ist auch Leasingvertrag Eintrittsmodell gegeben Leasingvertrag Finanzierung Kaufvertrages Käufer dient aaO ; OLG aaO . Kaufvertrag dient vielmehr umgekehrt Teil leasingtypischen ses Leasingnehmers Kaufvertrag eintretenden Leasinggeber Beschaffung Leasinggegenstandes benötigt Leasingvertrag begründete Gebrauchsüberlassungspflicht erfüllen können . Leasingnehmer ist auch Eintrittsmodell vertraglich nur Verkäufer Begründung Leasingverhältnisses nur Leasinggeber gebunden . Berufungsgericht hält gleichwohl entsprechende Anwendung § aF geboten angestrebte Leasingvertrag objektiven wirtschaftlichen Funktion ausschließlich Finanzierung Kaufvertrages Anhänger gedient habe . verkennt aber genannten Aufspaltungskonzeption § Abs. abweichenden Beschaffungszweck Kaufvertrags Rahmen angestrebten Leasingbeziehungen . übersieht Eintrittsmodell Schutzbedürftigkeit Verbrauchers Bedürfnis besteht Vorschrift § Abs. aF auch Vorliegen Voraussetzungen § Abs. aF analog anzuwenden . Aufspaltungsrisiko § § kompensieren sollen wird bereits leasingtypische Wechselbeziehung Kaufvertrag Leasingvertrag Handhabung höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend begrenzt Wolf/Eckert/Ball aaO . . gilt nur § entsprechende Anwendung schon Bedürfnis besteht Käufer Wechsel Rolle Leasingnehmers Senat ständiger Rechtsprechung gebilligte leasingtypische Abtretungskonstruktion zuletzt Senatsurteil 13 November aaO . gleichwertigen Schutz erfährt Wolf/Eckert/Ball aaO . ; aaO . 12 ; MünchKommBGB/Habersack aaO . . Vielmehr gilt gleicher Weise hier Rede stehenden § Bestimmung Leasingverträge Eintrittsmodell passt zeigt bereits Abs. Satz Darlehensgeber Widerruf Finanzierungsgeschäfts Gesetzes Stelle Verbrauchers verbundenen Vertrag eintritt . Leasinggeber wird Vertragskonstruktion Zustandekommen Leasingvertrages ohnehin alleiniger Vertragspartner Beschaffungsvertrages Lieferanten so Bedürfnis Leasingnehmers vertraglichen Bindungen schützen mehr besteht S. . Ebenso ist Auffassung Revisionserwiderung Anwendung § Abs. aF rechtfertigendes Schutzbedürfnis Käufers verneinen hier gar erst Eintritt Leasinggebers Beschaffungsvertrag kommt . Käufer kann Risiko kommenden Leasingfinanzierung Fall drohenden Inanspruchnahme Kaufvertrag vornherein begrenzen Bestand Beschaffungsvertrags ausdrücklich konkludent dahingehende auflösende Bedingung Sinne § Abs. stellt Senatsurteil 9 . Mai . kann schon dann anzunehmen sein hier zeitgleich Abschluss Kaufvertrags Verkäufer vermittelten Leasingantrag stellt 625 ; Reinking/Eggert aaO . Verbraucher zustehender Schutz gemäß § verloren ginge noch Zustandekommen Leasingvertrags zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht Weise Vertragsschluss verhindert MünchKommBGB/Koch aaO . . Selbst Bedingung aber ausdrücklich konkludent vereinbart sein sollte wäre schutzlos gestellt . entspricht Einschaltung Leasinggebers Sicherstellung Kaufpreisfinanzierung regelmäßig interessengerechten Auslegung Beschaffungsvertrages Zustandekommen Aussicht genommenen Leasingvertrags Geschäftsgrundlage Beschaffungsvertrages sein soll sei denn Käufer nimmt Weise zukommenden Schutz selbst deutlich macht auch Fall Nichtzustandekommens Leasingvertrages Finanzierungsrisiko uneingeschränkt übernehmen dann eigenständig alternative Finanzierung besorgen wollen vgl. Martinek BankrechtsHandbuch 4 . Aufl . . . . kann Urteil Berufungsgerichts Bestand haben ; ist aufzuheben § Abs. . Rechtsstreit ist Endentscheidung reif Berufungsgericht Standpunkt folgerichtig abschließenden Feststellungen Frage getroffen hat Kaufvertrag auflösenden Bedingung gekommen ist Geschäftsgrundlage Nichtzustandekommen angestrebten Leasingvertrages entfallen sein könnte . Ebenso hat Berufungsgericht bislang Einwand Beklagten befasst Kaufvertrag Anhänger sittenwidrigen Überhöhung Kaufpreises nichtig sei . Rechtsstreit ist neuen Verhandlung Entscheidung Berufungsgericht zurückzuverweisen § Abs. Satz . Ball Dr. Dr. Dr. Dr. Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung