NAMEN Verkündet : 12 . Januar Potsch Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. Frage unbenutztes Kraftfahrzeug Kurzzulassung Autohändler zugesicherte Eigenschaft fabrikneu " hat . Urteil 12 . Januar VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 12 . Januar Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Klägers Urteil 16 . Zivilsenats Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts 4 . März wird zurückgewiesen . Kläger hat Kosten Revisionsverfahrens tragen . Tatbestand : Kläger begehrt Beklagten abgetretenem Recht Leasinggeberin Rückzahlung Kaufpreises Personenkraftwagen . 3 Juli erwarb Beklagten Pkw GmbH Co. 5-türig ger Tag ausgesucht Vertrag 3 Juli GmbH Co. geleast hatte . Neuwagen erheblichen Preisnachlaß Listenpreis angebotene Fahrzeug war Beklagten Straßenverkehr benutzen Wege sogenannten Tageszulassung/Kurzzeitzulassung Wochenende nämlich 28 . Juni 2 Juli zugelassen 2 Juli stillgelegt 9 Juli Kläger zugelassen worden . Parteien streiten Personenkraftwagen Kurzzulassung noch " Neuwagen " anzusehen ist . Kläger hat behauptet Fahrzeug sei Neuwagen Hinweis Tageszulassung verkauft worden ; deutliche Preisnachlaß sei Werbe-/Rabattaktion begründet worden . Beklagten haben behauptet Verkaufsschild habe Hinweis Tageszulassung befunden Verkäufer habe ebenfalls hingewiesen . Klage nimmt Kläger Beklagten Rückzahlung Kaufpreises Höhe € € Fahrzeug zurückgelegte Kilometer insgesamt € Anspruch begehrt Feststellung Beklagte Annahmeverzug befindet . Klage ist Vorinstanzen erfolglos geblieben . Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt Kläger Klagebegehren weiter . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat ausgeführt : Kläger stehe Schadensersatzanspruch Fehlens zugesicherten Eigenschaft § Abs. . . tatsächliche Vorbringen Klägers Kaufumständen wahr unterstellt komme allein Neuwagen kauften Kraftfahrzeug Eigenschaft fehle Tages/Kurzzulassung aufweise . sei verneinen . Erstzulassung Fristen Neuwertentschädigung Rahmen Vollkaskoversicherung Hauptuntersuchung auch Abgassonderuntersuchung Herstellergarantie laufen begonnen haben sollten seien verkürzten Fristen jedenfalls Fällen vernachlässigen unerheblich Verkauf hier kurze Zeit Tageszulassung erfolgt sei Verkürzung dann nur Tage beschränkt habe . Kläger Auffassung vertrete Tageszulassung werde Fahrzeug wirtschaftlichen Wert gemindert Zahl Halter Vorbesitzer spiele Verkauf Gebrauchtwagens erhebliche Rolle Vorbesitzern sei Fahrzeug wirtschaftlichen Wert gemindert Weiterverkauf mehr Fahrzeug erster Hand bezeichnet werden könne erscheine zweifelhaft mittlerweile sei allgemein bekannt Kurzzulassung bedeute ; entscheidend sei allein Fahrzeug gefahren also Händler Weise insbesondere Vorführwagen genutzt worden technisch ohnehin Neuwagen sei . II . Ausführungen Berufungsgerichts halten revisionsrechtlichen Nachprüfung stand so Revision zurückzuweisen ist . Recht hat Berufungsgericht Schadensersatzanspruch Klägers Fehlens zugesicherten Eigenschaft § Abs. . verneint . 1 . 1 . Januar entstandene Schuldverhältnis Parteien sind Vorschriften Bürgerlichen bis Zeitpunkt geltenden Fassung anwendbar Art . § . Recht geht Berufungsgericht Zusicherung Beklagten verkaufte Auto sei . ständigen Rechtsprechung Senats liegt Verkauf Neuwagens Kfz-Händler grundsätzlich Zusicherung verkaufte Fahrzeug Eigenschaft hat " fabrikneu " sein Urteil 15 . Oktober ; Urteil 16 Juli ; Urteil 22 . März ; Urteil 18 . Juni . 2 . Auffassung Revision ist auch beanstanden Berufungsgericht Personenkraftwagen fabrikneu angesehen hat . Rechtsprechung erkennenden Senats ist unbenutztes Kraftfahrzeug fabrikneu Modell Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird längere Standzeit bedingte Mängel aufweist Herstellung Fahrzeugs Abschluß Kaufvertrages Monate liegen Urteil 15 . Oktober aaO . Tageszulassungen sind besondere Form Neuwagengeschäfts . Kunde erwirbt auch Fällen fabrikneues Fahrzeug ebenso u.a. ; . Autokauf 8 . Aufl . . ; . kurzfristige Zulassung Händler dient anders sogenannten Vorführwagen Nutzung Fahrzeugs . Tageszulassungen erfolgen Absatzinteresse Seiten . Händler kommt Steigerung Abnahmemenge Genuß höherer Prämien Beschränkungen damals noch Rabattgesetzes unterliegen Endkunden weitergeben kann . Hersteller wird Lage versetzt gezielt bestimmten Stichtagen höheren Zulassungszahlen werben Senat Urteil 5 . Juni 7/95 . ist potentiellen Autokäufer bewußt weiß Tageszulassung genannten Gründen nur rein formal erfolgt Beschaffenheit Fahrzeugs Neufahrzeug ändert insbesondere benutzt worden ist vgl. Urteil 13 . Januar . Annahme Revision Käufer Tage zugelassenen erziele Weiterveräußerung Regel geringeren Erlös Käufer nur zugelassenen Kraftwagens findet allgemeinen Lebenserfahrung Stütze . Entscheidend ist durchschnittlich informierten verständigen Autokäufer unbenutztes Neufahrzeug erwirbt vgl. Urteil 13 . Januar aaO . kann Weiterverkauf allgemeinen Vorlage Kaufvertrages auch nachweisen so Revision befürchtete Benachteiligung Käufers Neufahrzeug nur Tage umfassenden Zulassung erworben hat verhältnismäßig gering einzuschätzen ist aaO ; vgl. auch . . . Schließlich ist Berufungsgericht auch zutreffend Auffassung Erstzulassung bedingte Verkürzung Herstellergarantie Fristen Neuwertentschädigung Rahmen Vollkaskoversicherung auch § vorgeschriebene Fahrzeuguntersuchung wesentlicher Bedeutung ist Verkauf hier kurze Zeit Erstzulassung erfolgt ist nur Tage beschränkt Herstellergarantie Wochen verkürzt ist vgl. auch Urteil 15 Juli . Dr. Dr. Dr. Dr.