NAMEN Rechtsstreit Verkündet : 7 November Justizobersekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 17 . Oktober Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Klägerin wird Urteil 7 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 23 . März aufgehoben . Berufung Parteien wird Urteil 14 . Zivilkammer Landgerichts 27 Juli teilweise abgeändert Klarstellung folgt neu gefaßt : 1 . Beklagten werden Gesamtschuldner verurteilt Klägerin DM zahlen Zinsen 502.766,08 DM Höhe jährlich % 21 . Oktober 30 . Januar % 31 . Januar 14 . April % 15 . April 30 . Oktober % 31 . Oktober 29 . Januar % 30 . Januar 17 . April % 18 . April DM Höhe jährlich % 15 . Juni 30 . Oktober % 31 . Oktober 29 . Januar % 30 . Januar 17 . April % 18 . April . 2 . Beklagten werden Gesamtschuldner verurteilt Klägerin weitere 395.751,85 DM zahlen Zinsen 395.178,00 DM Höhe jährlich % 31 . März DM Höhe jährlich % 6 . Dezember 30 . Januar % 31 . Januar 14 . April % 15 . April 30 . Oktober % 31 . Oktober 29 . Januar % 30 . Januar 17 . April % 18 . April . 3 . übrigen wird Klage abgewiesen . II . weitergehende Berufung Beklagten wird zurückgewiesen . . Kosten Rechtsstreits trägt Klägerin Kosten ersten Instanz übrigen tragen Beklagten Kosten sämtlicher Rechtszüge Gesamtschuldner . Tatbestand : Parteien streiten Zahlungsansprüche Unternehmenskaufvertrag . notariellem Vertrag 6 November erwarben Beklagten damals Treuhandanstalt bezeichneten Klägerin Geschäftsanteile Textilbetrieb GmbH künftig GmbH . § Abs. Kaufvertrages vereinbarten Vertragsparteien Nach-)bewertung Eigentum GmbH stehenden Grundbesitzes . heißt : " Anlagevermögen Gesellschaft gehört . Parteien sind einig noch funktionsfähigen Grundstücksmarktes verläßliche Ermittlung Verkehrswertes Grund Boden Zeit möglich ist . Kaufpreis liegt vorläufiger Wertansatz Grund Boden nachfolgend auch " Ausgangswert " folgt zugrunde : Grundstücksbezeichnung . . . Grundbuch Größe DM/m2 Parteien werden 31.12.1994 Neubewertung Grund Boden Gesellschaft Gebäude durchführen sollten Parteien Monaten Datum anderweitig einigen Antrag Parteien Treuhandanstalt Seiten verbindlich öffentlich-rechtlich bestellten vereidigten Handelskammer bestellenden Grundstückssachverständigen durchzuführen ist . Kosten Erstellung Gutachtens tragen Parteien je hälftig . Neubewertung bleiben etwaigen Werterhöhungen zwischenzeitliche Maßnahmen insbesondere Erschließungsmaßnahmen Käufer Gesellschaft selbst durchgeführt Kosten getragen hat unberücksichtigt . Übersteigt so ermittelte Verkehrswert Kaufpreis zugrunde gelegten vorläufigen Wert Grund Boden so hat Käufer Betrag Höhe Wertdifferenz höchstens jedoch DM Jahren Einigung Gutachtenerstellung gleichen Jahresraten vorschüssig Verkäufer bezahlen % p.a. verzinsen . " § Vertrages wurde Beklagten Investitionsverpflichtung auferlegt . hatten einzustehen Gesellschaft spätestens 31 . Dezember Mittel Investitionen Höhe DM Verfügung stünden . Fall Verpflichtung nur teilweise nachkämen sollte Klägerin Vorliegen bestimmter Ausnahmetatbestände abgesehen berechtigt sein Vertragsstrafe Höhe % durchgeführten Investitionen verlangen . § Abs. Vertrages veranlaßte Neubewertung Grundstücke GmbH ergab jeweils qm-Preise DM . Beklagten zahlten Klägerin verlangten Beträge DM zahlbar 28 . September DM anteilige Gutachterkosten DM . Ebenso vergeblich forderte Klägerin unterlassener Investitionen § Abs. Abs. Vertrages DM % zugesagten Investitionen DM . anderer Ansprüche Kaufvertrag Beklagten 13 Juli übernommenen weiteren strafbewehrten Verpflichtung Investitionen Vertragsstrafe DM hat Klägerin Antrag Zahlung DM weiteren 79.035,60 DM verlangt . Ferner hat Antrag Stufenklage erhoben . Landgericht hat Beklagten Teilurteil Zahlung Vertragsstrafe Höhe DM verurteilt Beklagten Investitionspflicht Vertrag 6 November nachgekommen seien . weiterer eingehaltener Zusagen Vertrag hat Beklagten verpflichtet gehalten DM zahlen . Ferner hat Stufenklage geltend gemachten Auskunftsantrag stattgegeben . hat Landgericht Ansprüche Klägerin Nach-)bewertungsklausel Verpflichtungserklärung 13 Juli verneint . Urteil haben Parteien Berufung eingelegt . Klägerin hat Zahlungsanspruch aberkannt worden ist Höhe 472.674,85 DM weiter verfolgt . Klageantrag haben Parteien übereinstimmend erledigt erklärt . Oberlandesgericht hat Beklagten auch Bezahlung Vertragsstrafe Verpflichtungserklärung 13 Juli DM verurteilt . Verurteilung Vereinbarung 6 November eingegangenen Vertragsstrafe getätigte Investitionen hat Berufungsgericht DM 352.091,56 DM vermindert . hat insoweit Investitionen Höhe DM bewiesen angesehen . Insgesamt hat Berufungsgericht Klägerin mithin DM zuerkannt . Klägerin Nachbewertung Höhe DM DM DM DM geltend gemachten Ansprüche hat auch Berufungsgericht abgewiesen . Revision Zurückweisung Beklagten beantragen verfolgt Klägerin Nachbewertung Grundstücke erhobenen Anspruch weiter . macht geltend Oberlandesgericht sei Addition erwiesen erachteten Investitionen Beklagten Rechenfehler unterlaufen . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat Revisionsverfahren noch Interesse ist ausgeführt : Klägerin stehe Nachbewertung Grundstücke GmbH Anspruch . einschlägige Klausel Vertrag sei Allgemeine Geschäftsbedingung . unterliege Inhaltskontrolle Abs. . Nachprüfung sei Klausel etwa gemäß § entzogen . handele insoweit Preisnebenbestimmung abweichend Leitbild § Abs. Nachleistungspflicht begründe . Nachbewertungsklausel sei unwirksam Treu Glauben Beklagten unangemessen benachteilige . müsse schon angenommen werden Vertrag Berücksichtigung nachträglichen Wertminderung 31 . Dezember möglich sei . Stichtagszeitpunkt Beklagten hätten Frühjahr Webereimaschinen angeschafft Investitionen Höhe DM vorgenommen . stehe Aussage Zeugen . zugrundeliegenden Vereinbarung müsse Landgericht ausgeurteilte Vertragsstrafe DM Grunde berechtigt sei % festgestellten Investitionsvolumens % DM DM reduziert werden . Beklagten schuldeten mithin insoweit nur DM DM =) 352.091,56 DM . II . Ausführungen halten revisionsrechtlichen Nachprüfung stand . 1 . Klägerin steht Grundbesitz GmbH Anspruch Wertdifferenz DM/qm Wert Grundstücke vorläufigen Wertansatz DM/qm selbst dann Nachbewertungsklausel § Abs. Unternehmenskaufvertrages anders Revision meint Allgemeine Geschäftsbedingung handelt . Dann nämlich ist Bestimmung § Inhaltskontrolle § . entzogen . V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Erlaß angegriffenen Urteils Entscheidungen 26 . Januar 11 . Mai Auffassung vertreten derartige Nachbewertungsklausel § Inhaltskontrolle § . unterliege Klausel unmittelbar Höhe Käufer Endergebnis zahlenden Kaufpreises bestimme . Kontrollfähig seien jedoch lediglich Nebenabreden zwar mittelbar Auswirkungen Preis Leistung haben Stelle aber wirksame vertragliche Regelung fehle -9- Gesetzesrecht treten könne . Nebenabreden regelten Umfang Entgelten hätten Art Weise Erbringung etwaige Modifikationen ergänzende Regelungen " " bereits existierenden Preishauptabrede Inhalt . Nachbewertungsklauseln enthielten Regelungen auch Sicht Käufers klar verständlich zukünftige Vertragsschluß noch ausreichend bezifferbare Geldforderung allgemeinen Kriterien deutlich bestimmbar umschrieben . mache Klauseln kontrollfrei . erkennende Senat schließt Rechtsprechung . Zwar könnte Kontrollfreiheit entfallen Klausel einseitiges Leistungsänderungsrecht Klägerin begründen würde Urteil 26 . Januar aaO . ist vorliegend Fall . Parteien sind vielmehr vereinbarte Verfahren Ermittlung endgültigen Kaufpreises gebunden . 2 . Bedenken Klausel bestehen auch § . Klausel ist überraschend . Beklagten kann unbekannt geblieben sein Zeitpunkt Vertragsschlusses noch funktionsfähigen Grundstücksmarkt gab Vereinbarung angemessenen Kaufpreises vielfach möglich war . Vertragstext war insoweit eindeutig . lag Hand steigenden Grundstückspreisen rechnen . Auch liegt erhebliche Abweichung dispositiven Recht Ungewöhnlichkeit Sinne § begründen könnte Urteil 26 . Januar aaO . Bereits 3 . Oktober konnte Nachbewertung Fehlens funktionsfähigen Grundstücksmarktes Gebiet neuen Länder durchgeführt werden sollte nur individualrechtlich auch Geschäftsbedingungen vereinbart werden . folgt vgl. aaO Nr. Anlage Vertrag Schaffung Sozialunion Bundesrepublik Deutschen Demokratischen Republik 18 . Mai Erster Staatsvertrag . S. . 3 . Recht verweist Revision Berufungsgericht angenommenen einzelnen Investitionen Summe DM ergeben lediglich DM so Vertragsstrafe niedrig angesetzt ist . Oberlandesgericht hat insoweit Aussage Zeugen gestützt . Zeugen Protokoll 2 . März bestätigten Investitionen Ankauf Maschinen ergeben DM . Vertragsstrafe Vertrages 6 November beläuft 352.766,08 DM DM DM DM ; hiervon % 352.766,08 DM . Urteil Oberlandesgerichts sind weitere Investitionen DM Gesamtinvestitionsvolumen DM ergeben würden entnehmen . . weitere Feststellungen erwarten sind hat Senat Sache selbst entscheiden § Abs. Nr. . Klägerin sind zusätzlich Oberlandesgericht zuerkannten 579.014,56 DM Zinsen weitere 396.426,37 DM zuzusprechen nämlich DM DM insgesamt DM Klägerin Nachbewertung geltend macht DM weitere Vertragsstrafe zusätzlich Oberlandesgericht insoweit ausgeurteilten 352.091,56 DM . Klarstellung wird Tenor insgesamt neu gefaßt . Stufenklage zweiten Rechtszug übereinstimmend erledigt erklärt worden ist kann auch Einbeziehung insoweit Oberlandesgericht getroffenen dung abschließende Entscheidung gesamten Kosten Rechtsstreits ergehen . Dr. Dr. Dr. Dr.