ZB BESCHLUSS 10 . April Rechtsstreit VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 10 . April Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Dr. beschlossen : weitere Beschwerde Beklagten Beschluß 23 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 26 November wird Kosten unzulässig verworfen . Gründe : Entscheidungen Oberlandesgerichte ist abgesehen hier vorliegenden Ausnahmefällen weitere Beschwerde zulässig § Abs. Satz § Abs. Satz § Nr. 31 . Dezember geltenden Fassung . Kostenentscheidung beruht § . Wert Beschwerdegegenstandes : Euro DM . Dr. Dr. Dr. Dr. Dr.