BESCHLUSS Verkündet : 2 . Mai Justizangestellte Urkundsbeamter Geschäftsstelle 2 . Mai Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ; Art . Abs. ; Bürgschaft § MaBV sichert Geldansprüche Auftraggebers mangelhafter unterlassener Erfüllung Vertrags ergeben können . Frage Allgemeine Geschäftsbedingung Bauträgers Erwerbspreis unabhängig Baufortschritt fällig wird Bauträger Bürgschaft § MaBV stellt Erwerber Sinne § § unangemessen benachteiligt . Beschluß 2 . Mai OLG VII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 21 . März Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Dr. beschlossen : 1 . Verfahren wird ausgesetzt . 2 . Bundesgerichtshof legt Gerichtshof Europäischen Gemeinschaften folgende Frage Vorabentscheidung : Ist Allgemeinen Geschäftsbedingungen Veräußerers enthaltene Klausel Erwerber errichtenden Bauwerks gesamten Preis unabhängig Baufortschritt zahlen hat Veräußerer zuvor Bürgschaft Kreditinstituts stellt Geldansprüche Erwerbers sichert mangelhafter unterlassener Erfüllung Vertrags erwachsen können mißbräuchlich Sinne Art . Abs. Richtlinie Rates 5 . April mißbräuchliche Klauseln Verbraucherverträgen anzusehen ? Gründe : Klägerin macht Bauträger Erwerber Stellplatzes errichtenden Parkhaus Verzugszinsen verspäteter Zahlung geltend . Erwerber Beklagte berufen Unwirksamkeit Fälligkeit Erwerbspreises regelnden Vertragsbestimmung . Bundesgerichtshof hält Vorabentscheidung Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften Auslegung Art . Abs. Richtlinie Rates 5 . April mißbräuchliche Klauseln Verbraucherverträgen folgenden : Richtlinie erforderlich . 1 . Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde : Klägerin kommunale Baugesellschaft verkaufte Rahmen gewerblichen Tätigkeit Beklagten notariellem Vertrag 5 . Mai Stellplatz Pkw noch errichtenden Parkhaus DM . Beklagten handelten insoweit beruflich gewerblich . § Abs. Vertrages wurde gesamte Erwerbspreis " Übergabe Sicherheit § Abs. Satz MaBV Bürgschaft " jedoch 30 . April fällig . Falle Zahlungsverzugs hatte Erwerber § Abs. Verzugszinsen zahlen . Bürgschaftsurkunde ging Beklagten 20 . Mai . bürgende Bank übernahm Bürgschaft Verzicht Einrede Vorausklage Sicherung etwaigen Ansprüche Beklagten Klägerin Rückgewähr Auszahlung Erwerbspreises Klägerin erhalten hat Verwendung ermächtigt worden ist . Beklagten verweigerten Zahlung . machten geltend regelung sei unwirksam . zahlten Preis erst Stellplatz 21 . Dezember mangelfrei abgenommen hatten . 2 . Klägerin begehrt Verzugszinsen verspäteter Zahlung . Landgericht hat Klage wesentlichen stattgegeben . Berufungsgericht hat Berufung Beklagten abgewiesen . hat Auffassung vertreten § Abs. Vertrages benachteilige Beklagten unangemessen Sinne § . § ergebende Vorleistungspflicht Klägerin werde Beklagten übertragen . seien Sicherung Bauvorhaben Mängel aufweise . Insbesondere könnten Zurückbehaltungsrecht geltend machen . Berufungsgericht Entscheidung veröffentlicht ist hat Revision zugelassen . Klägerin hat Revision eingelegt . hält Zinsanspruch begründet . II . Entscheidung Revision ist Verfahren auszusetzen . . Abs. Abs. ist Vorabentscheidung Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften Beschlußtenor gestellten Frage einzuholen . Beantwortung hängt Entscheidung Bundesgerichtshofs . 1 . Schuldverhältnis maßgebliche Recht richtet 31 . Dezember geltenden Gesetzen Art . § Satz . 2 . Wirksamkeit Klausel hängt Allgemeine Geschäftsbedingung interessengerechter Auslegung Beklagten Vertragspartner Klägerin Sinne § § 9 Art . Richtlinie unangemessen benachteiligt . Anders Berufungsgericht neigt Senat Auffassung . ist Parteien unstreitig § Abs. Vertrages Allgemeine Geschäftsbedingung handelt . Klausel wurde Klägerin vorformuliert Stellplatzerwerber einheitlich verwendet Inhalt Einfluß nehmen konnten . Klausel verpflichtet Erwerber Preis Immobilie Stellung Bürgschaft zahlen Klägerin bereits Bauarbeiten begonnen haben muß . Bürgschaft sichert Geldansprüche Erwerber mangelhafter unterlassener Erfüllung Vertrags ergeben können . Verständnis Klausel reicht weiter Auslegung Berufungsgericht . folgt objektiven Inhalt Klausel verständigen redlichen Vertragspartnern Abwägung Interessen normalerweise beteiligten Kreise verstanden wird vgl. Urteil 14 . Januar ZR 659 ZfBR . § Abs. Vertrages soll Ausgleich Vorleistungspflicht Erwerber " Sicherheit gemäß § Abs. Satz MaBV Bürgschaft " gestellt werden . Sicherungsumfang Bürgschaft muß Norm orientieren . bezeichnet Gegenstand Sicherung etwaigen Ansprüche Erwerbers " Rückgewähr Auszahlung Vermögenswerte " . Wortlaut spricht gesicherten Ansprüchen auch Ansprüche Rückgewähr vorausgezahlten Erwerbspreises zählen sind Mängel gestützten Wandelung Vertrages ergeben . Wortlaut gedeckt ist auch Auslegung Ansprüche Ersatz Aufwendungen Mängelbeseitigung § Abs. gesichert sind . hat Bundesgerichtshof bereits hingewiesen Urteil 14 . Januar ZR aaO . hat ferner entschieden Bürgschaft § Abs. Minderungsansprüche § umfaßt . MaBV soll Erwerber auch Nachteilen schützen ergeben Mangels Wert geschuldeten Leistung Höhe geleisteten Vorauszahlungen zurückbleibt Urteil 19 Juli IX ZR NZBau . Bürgschaft § Abs. MaBV sichert Ansprüche Störung Gleichgewichts geschuldeten geleisteten Zahlungen Wert geschuldeten erbrachten Bautenstände ergeben . fallen Schadensersatzansprüche Nichterfüllung Vertrages Zahlung Geld gerichteten Gewährleistungsansprüche Vorschuß Mangelbeseitigungskosten Erstattung Aufwendungen Mangelbeseitigung Schadensersatz Minderung . Senat neigt Unwirksamkeit so verstandenen Klausel § § 9 Art . Richtlinie verneinen . Klausel benachteiligt Vertragspartner Klägerin unangemessen . erscheint mißbräuchlich . Klägerin gestellte Vertragsklausel begründet abweichend dispositiven Recht Vorleistungspflicht Erwerber . Gemäß Abs. Satz ist Vergütung erst Abnahme hergestellten Werks entrichten . Unternehmer ist vorleistungspflichtig . Vertragsklausel sind Erwerber verpflichtet Preis Immobilie zahlen Klägerin Bauleistungen erbracht haben muß . wird Liquidität Klägerin erhöht Notwendigkeit Fremdmittel Finanzierung Objekts aufzunehmen wird vermindert . Preis kann dementsprechend geringer gehalten werden . Erwerber verlieren Möglichkeit gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht Bauphase auszuüben Klägerin schlecht erfüllt . tragen Fertigstellung Übereignung Stellplätze Risiko Klägerin zahlungsunfähig wird . Erwerbern Klägerin gestellte Bürgschaft mindert Nachteile entscheidend . Bürgschaft sichert Geldansprüche Erwerber mangelhafter unterlassener Vertragserfüllung Klägerin zustehen . Erwerbern steht Fall tauglicher Bürge Verfügung vgl. § Abs. Satz MaBV Sicherungsfall direkt zugreifen können . müssen zuvor Zwangsvollstreckung Klägerin versucht haben vgl. § Abs. Satz MaBV Verbindung § . Bürgschaft sichert Erwerber auch dann Klägerin Insolvenz fällt . Lehnt Insolvenzverwalter Fall lung entsteht gemäß § InsO Schadensersatzanspruch Nichterfüllung . wird Bürgschaft umfaßt . 3 . Beurteilung ist gemessen Art . Abs. Richtlinie frei Zweifeln . Klausel vorgesehene Bürgschaft könnte Gesamtschau Berücksichtigung Vielfalt Rechtsordnungen Europäischen Union angemessener Ausgleich dispositiven Recht abweichende Vorleistungspflicht Erwerber anzusehen sein . Klausel könnte mißbräuchlich sein . 4 . Vorlagefrage ist entscheidungserheblich . Ist Gerichtshof Meinung Klausel sei mißbräuchlich Sinne Art . Abs. Richtlinie anzusehen wäre Revision begründet . Klage wäre stattzugeben . Beklagten schuldeten Klägerin begehrten Verzugszinsen . hätten 21 . Mai Verzug befunden . Anspruch Klägerin Zahlung Erwerbspreises wäre Zugang Bürgschaftsurkunde fällig geworden . gemäß § Abs. Eintritt Verzugs grundsätzlich erforderliche Mahnung war entbehrlich Beklagten Schreiben 14 . März Bezahlung endgültig ernsthaft verweigert haben vgl. Urteil 9 Juli m.w . . -9- Ist Gerichtshof Meinung Klausel mißbräuchlich anzusehen ist wäre Revision zurückzuweisen . Klausel wäre unwirksam . Stelle träte gemäß § Abs. Werkvertragsrecht Bürgerlichen . Anspruch Klägerin Zahlung Preises wäre gemäß § Abs. erst Abnahme 21 . Dezember fällig geworden . Klägerin könnte Verzugszinsen verlangen . Klage wäre Berufungsgericht Recht abgewiesen worden . Thode Herr Dr. ist Urlaubs verhindert unterschreiben Wiebel