BESCHLUSS 7/08 14 . Oktober Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § § Gericht muss Antrag Partei radiologischen Sachverständigen anhören Gutachten Gericht beauftragten orthopädischen Sachverständigen lediglich telefonischen Erläuterung radiologischen Gutachtens beruhen kann . § Abs. Satz Antrag Partei Anhörung hier radiologischen Sachverständigen erst Ablauf Frist Stellungnahme Gutachten gestellt wird ist verspätet Partei erstmals mündlichen Verhandlung Fristablauf Kenntnis erhält weitere gerichtliche Sachverständige hier : sein Gutachten telefonische Erörterung erstgenannten Sachverständigen stützt . § Anwendung § Abs. ist Folgeschäden Verletzung beschränkt umfasst festgestellten unstreitigen Verletzung Körpers Sinn § Abs. entstehende weiteren Körperschäden Schädigungsursache . Beschluss 14 . Oktober 7/08 . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 14 . Oktober Vizepräsidentin Dr. Richter Dr. Wellner Pauge Zoll beschlossen : Nichtzulassungsbeschwerde Klägerin wird Urteil 13 . Zivilsenats 28 November aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Verfahrens Nichtzulassungsbeschwerde Berufungsgericht zurückverwiesen . Gegenstandswert : 178.687,24 € Gründe : Versicherungsnehmer Beklagten nahm Versicherten Klägerin 23 . Januar Vorfahrt . prallte Motorroller linke PKW-Seite schleuderte stürzte Boden . zog Rippenbrüchen auch Schulterprellungen . Parteien streiten nur noch Unfall auch festgestellten Rotatorenmanschettenrupturen verursacht worden sind . Landgericht hat Einholung medizinischen Gutachten Dr. bejaht Klage stattgegeben . Berufung Beklagten hat Oberlandesgericht Einholung Gutachtens Dr. Kausalität bewiesen erachtet Klage abgewiesen . Klägerin möchte Revision Klageziel weiterverfolgen hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt . II . Nichtzulassungsbeschwerde hat Erfolg . führt § Abs. Aufhebung angegriffenen Urteils Zurückverweisung Rechtsstreits Berufungsgericht . angefochtene Entscheidung verletzt Anspruch Klägerin rechtliches Gehör Art . Abs. GG . 1 . Berufungsgericht hat abgesehen hat gerichtlichen Sachverständigen Erläuterung Gutachtens laden prozessualen Anspruch Klägerin mündliche Befragung Sachverständigen verletzt § . Auch Berufungsgericht Frage Verursachung Rotatorenmanschettenrupturen Unfall selbst ausreichend geklärt erachtet hat konnte Klägerin verlangen Sachverständigen Fragen Aufklärung Sache erforderlich hielt mündlichen Beantwortung vorgelegt werden . Zwar hatte erst Ende Sitzung beantragt Sachverständigen anzuhören . Antrag war aber verspätet rechtsmissbräuchlich gestellt worden Klägerin hatte erst Anhörung Sachverständigen erfahren radiologischen Sachverständigen telefoniert hatte mündlichen Erläuterungen gründete . Telefongespräch war ordnungsgemäße Beweisaufnahme Klägerin ihrerseits Gelegenheit hatte Sachverständigen wichtig erscheinenden Fragen richten . Stellungnahmefrist § Abs. Satz abgelaufen war steht . war Stellungnahme Gutachten gesetzt worden Bedarf Klägerin Anhörung erst telefonischen Besprechung Sachverständigen Sachverständigen ergeben hat Klägerin zuvor ersichtlich bekannt war . Berufungsgericht hätte Antrag Klägerin Anhörung Sachverständigen stattgeben müssen Art . Abs. GG ; vgl. BVerfG Beschluss 22 . Januar ständiger Rechtsprechung erkennenden Senats entspricht vgl. Senat Urteile 22 . Mai VersR ; 29 . Oktober VersR ; 27 . Januar VersR ; Beschlüsse 10 . Mai VersR ; 8 November NJW-RR ; 22 . Mai VersR ; 25 . September VersR . 2 . Berufungsgericht wird neu eröffneten Instanz weiteren Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere berücksichtigen haben vorliegenden Fall Verletzungen Klägers Unfalls mehrfache Brüche auch Prellungen Schultern Parteien unstreitig sind . aber sind Primärverletzungen haftungsbegründende Kausalität § festzustellen ist vorhanden . Ursachenzusammenhang Unfall Rupturen Rotatorenmanschetten kann auch dann Maßstab § Abs. festzustellen sein Tatrichter bezüglich insgesamt ermittelnden Kausalverlauf möglichen Folgen Überzeugung bilden muss . Nur Nachweis Haftungsgrunds haftungsbegründende Kausalität unterliegt strengen Anforderungen § . Anwendung § Abs. ist Folgeschäden einzelnen Verletzung hier : Schultern beschränkt umfasst auch feststehenden Körperverletzung hier : " Überwurf " u.a. Rippenbruch Sinn § Abs. entstehenden weiteren Schäden Schädigungsursache vgl. Senat f. ; f. ; Urteile 2 . Dezember VersR ; 21 . Oktober VersR ; 28 . Januar VersR ; 4 November VersR ; 12 . Februar VersR ; vgl. juris . . förmliche Anhörung Privatsachverständigen ist Rechtsprechung erkennenden Senats freilich veranlasst vgl. Senat Urteil 10 . Oktober VersR kann Partei Privatsachverständigen jedenfalls Unterstützung mündlichen Verhandlung hinzuziehen Fragestellung beraten lassen ohnehin Fragerecht überträgt Nebenintervenient eigene Rechte ausübt § . Greiner Pauge Zoll Vorinstanzen : Entscheidung 19.06.2006 Entscheidung 28.11.2007