BESCHLUSS 30 Juli Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 30 Juli Vorsitzenden Richter Richter Zoll Richterin Richter Pauge Richterin beschlossen : Verfahren wird ausgesetzt . II . Gerichtshof Europäischen Union werden gemäß Art . folgende Fragen Auslegung Unionsrechts vorgelegt : 1 . Ist Art . Abs. Richtlinie 85/374/EWG Rates 25 Juli Angleichung Verwaltungsvorschriften Mitgliedstaaten Haftung fehlerhafte Produkte Amtsblatt Nr. 7 . August S. auszulegen Produkt menschlichen Körper implantiertes Medizinprodukt hier : Herzschrittmacher handelt bereits dann fehlerhaft ist Geräte Produktgruppe nennenswert erhöhtes haben Fehler konkreten Fall implantierten Geräts aber festgestellt ist ? 2 . Frage ja beantwortet wird : Handelt Kosten Operation Explantation Produkts Implantation anderen Herzschrittmachers Körperverletzung verursachten Schaden Sinne Art . Art . Satz lit . Richtlinie 85/374/EWG ? Klägerin Trägerin gesetzlichen Krankenversicherung begehrt übergegangenem Recht Mitglieder B. W. Ersatz Kosten Implantation Herzschrittmachern später Beklagten verschmolzene GmbH Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt hatte . Versicherten wurde September Herzschrittmacher Typs Pulsar Seriennummer implantiert Versicherten April Herzschrittmacher Typs Seriennummer . Klinik stellte Klägerin Operationskosten Höhe € B. 5.914,07 € Rechnung . Geräte wurden Versicherten September November explantiert andere Herzschrittmacher Herstellerin kostenlos Verfügung gestellt hatte ersetzt . Operationsbericht 27 . September Behandlung Versicherten heißt : " HSM-Wechsel Grund sicherheitstechnischer Hinweise Schrittmacherfirma . Operationsbericht 25 November Behandlung Versicherten enthält Eintrag : " Schrittmacherwechsel sicherheits-technischer Hinweise Hersteller " . explantierten Geräte liegen mehr sind Tauglichkeit untersucht worden . Kurz Austauschoperationen nämlich 22 Juli hatte GmbH u.a. Versicherten behandelnden Ärzte übersandten Schreiben Überschrift " Dringende Medizinprodukte Sicherheitsinformationen Korrekturmaßnahmen " mitgeteilt Management Qualitätssystem habe feststellen müssen Geräten verwendetes Bauteil hermetischen Versiegelung möglicherweise sukzessiven Verfall unterliege . Wörtlich heißt sodann : " kann folgenden Verhaltensweisen führen :  vorzeitige Batterieerschöpfung Verlust Telemetrie und/oder Verlust Stimulationstherapie Vorwarnung . Wichtiger Hinweis : Abfrage Programmiergerät kann zwar möglicherweise Geräte identifizieren Fehler bereits aufweisen jedoch war bisher möglich Test bestimmen entsprechendes künftiges Versagen Gerätes prognostiziert . ursprünglich vertriebenen Geräten sind noch etwa Geräte weltweit implantiert . gingen Fehlermeldungen Geräte vierundvierzigsten Betriebsmonat Wahrscheinlichkeit Auftretens Implantationsdauer steigt . Modell basierend praktischen Erfahrungen statistischen Lebenstabellenanalyse prognostiziert Fehlerrate verbleibende Geräte-Funktionsdauer verbleibenden aktiven implantierten Geräten % % . tatsächliche Häufigkeit Prognoserate kann jedoch höher liegen angegeben berücksichtigt eventuell gemeldete Fälle begrenzten Möglichkeiten Hochrechnungen . klinischen Verhaltensweisen Zusammenhang Fehlermodus können schwerwiegende gesundheitliche Komplikationen ziehen . Empfehlungen Bestimmung Patienten besten Vorgehensweise sollten Ärzte Bedürfnisse einzelnen Patienten individuell berücksichtigen Abhängigkeit Herzschrittmacher Alter verbleibende Funktionsdauer Herzschrittmachers . empfiehlt folgendes Vorgehen :  Erwägen Austauschen Geräten herzschrittmacherabhängigen Patienten .  Weisen Patienten sofort Arzt aufzusuchen anhaltende schnelle Herzfrequenz Synkopen Schwindelgefühle verspüren neue verstärkt aufweisen . Auch Garantieanspruch mehr besteht wird jedoch herzschrittmacherabhängigen Patienten Arzt Beste hält Gerät auszutauschen kostenlos Ersatzgerät Verfügung stellen " Schreiben 23 . Januar teilte Herstellerin Fehlerrisiko habe % % erhöht . Klägerin begehrt anteiligen Ersatz Kosten Erstimplantationen Berücksichtigung üblicherweise erwartenden Zeitraums Monaten regulären Austausch Herzschrittmacher . Amtsgericht Stendal hat Klage Beweisaufnahme Verwertung anderen Rechtsstreit Urteil 26 . Oktober eingeholten Gutachtens Sachverständigen Fehlerhaftigkeit Herzschrittmacher Einholung eigenen Gutachtens Sachverständigen Prof. Dr. regulären Austauschfrequenz implantierten Herzschrittmacher Urteil 25 . Mai Aktenzeichen stattgegeben . Landgericht Berufungsgericht hat gerichtete Berufung Beklagten Urteil 10 . Mai Aktenzeichen : zurückgewiesen . Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt Beklagte Klageabweisungsbegehren . II . Berufungsgericht bejaht Ersatzanspruch Klägerin § Abs. ProdHaftG Verbindung § Abs. meint ursprünglich implantierten Herzschrittmacher seien Sinne § ProdHaftG fehlerhaft gewesen ankomme Geräte tatsächlich Tauglichkeit eingeschränkt gewesen seien . Herzschrittmacher hätten schon berechtigten Sicherheitserwartungen entsprochen Geräte betreffenden Produktgruppen Angaben Herstellers nennenswert erhöhtes Ausfallrisiko gehabt hätten . Darlegungen Sachverständigen habe Ausfallwahrscheinlichkeit Mal höher gelegen Herzschrittmachern üblich . Dahinstehen könne Fabrikationsfehler Konstruktionsfehler handele . Haftung sei auch gemäß § Abs. Nr. ProdHaftG ausgeschlossen . Beklagte habe substantiiert dargelegt geeigneter Weise Beweis gestellt Zeitpunkt Inverkehrbringens Herzschrittmacher Jahr damaligen Stand Wissenschaft Technik Risiko verwendete Dichtung Zerfall unterliegen könnte erkennbar gewesen sei . . Erfolg Revision hängt Auslegung Art . Art . Satz . Richtlinie 85/374/EWG Rates 25 Juli Angleichung Verwaltungsvorschriften Mitgliedstaaten Haftung fehlerhafte Produkte Amtsblatt Nr. 07/08/1985 S. . Entscheidung Rechtsmittel ist Verfahren setzen Art . Abs. lit . Abs. Vorabentscheidung Gerichtshofs Europäischen Union einzuholen . 1 . § Abs. übergegangener Anspruch Klägerin Ersatz Behandlungskosten könnte allein gemäß § Abs. § Abs. § Abs. § ProdHaftG gegeben sein . Andere Anspruchsgrundlagen kommen Streitfall Betracht . Richtlinie 85/374/EWG Rates 25 Juli Angleichung Verwaltungsvorschriften Mitgliedstaaten Haftung fehlerhafte Produkte Amtsblatt Nr. 7 . August S. wurde Gesetz Haftung fehlerhafte Produkte Produkthaftungsgesetz ProdHaftG 15 . Dezember . S. Kraft getreten 1 . Januar nationales Recht umgesetzt . maßgebliche Vorschriften lauten : Haftung Wird Fehler Produkts getötet Körper Gesundheit verletzt Sache beschädigt so ist Hersteller Produkts verpflichtet Geschädigten entstehenden Schaden ersetzen . Falle Sachbeschädigung gilt nur andere Sache fehlerhafte Produkt beschädigt wird andere Sache Art gewöhnlich privaten Verbrauch bestimmt Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist . Ersatzpflicht Herstellers ist ausgeschlossen 1 . Produkt Verkehr gebracht hat 2 . Umständen auszugehen ist Produkt Fehler Schaden verursacht hat noch hatte Hersteller Verkehr brachte 3 . Produkt Verkauf andere Form Vertriebs wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch Rahmen beruflichen Tätigkeit hergestellt vertrieben hat 4 . Fehler beruht Produkt Zeitpunkt Hersteller Verkehr brachte zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat 5 . Fehler Stand Wissenschaft Technik Zeitpunkt Hersteller Produkt Verkehr brachte erkannt werden konnte . Ersatzpflicht Herstellers Teilprodukts ist ferner ausgeschlossen Fehler Konstruktion Produkts Teilprodukt eingearbeitet wurde Anleitungen Herstellers Produkts verursacht worden ist . Satz ist Hersteller Grundstoffs entsprechend anzuwenden . Fehler Schaden ursächlichen Zusammenhang Fehler Schaden trägt Geschädigte Beweislast . Ist Ersatzpflicht Absatz ausgeschlossen ist so trägt Hersteller Beweislast . Fehler Produkt hat Fehler Sicherheit bietet Berücksichtigung Umstände insbesondere Darbietung Gebrauchs billigerweise gerechnet werden kann Zeitpunkts Verkehr gebracht wurde berechtigterweise erwartet werden kann . Produkt hat allein Fehler später verbessertes Produkt Verkehr gebracht wurde . Haftungsminderung Hat Entstehung Schadens Verschulden Geschädigten mitgewirkt so gilt § Bürgerlichen ; Falle Sachbeschädigung steht Verschulden desjenigen tatsächliche Gewalt Sache ausübt Verschulden Geschädigten gleich . Umfang Ersatzpflicht Körperverletzung Falle Verletzung Körpers Gesundheit ist Ersatz Kosten Heilung Vermögensnachteils leisten Verletzte erleidet Verletzung zeitweise dauernd Erwerbsfähigkeit aufgehoben gemindert ist Bedürfnisse vermehrt sind . 2 . Entscheidung Rechtsstreits kommt Versicherten implantierten Herzschrittmacher Produktfehler Sinne § Abs. ProdHaftG Art . Abs. Richtlinie 85/374/EWG aufwiesen . Berufungsgericht hat offen gelassen konkreten Versicherten implantierten Herzschrittmacher beschriebenen Fehler tatsächlich betroffen waren . Revisionsrechtszug ist Beklagten unterstellen Fall war . Berufungsgericht getroffenen Feststellungen gehörten Versicherten implantierten Herzschrittmacher Produktgruppen Geräte nennenswert erhöhtes Ausfallrisiko hatten . Darlegungen Sachverständigen lag Ausfallwahrscheinlichkeit Mal höher Herzschrittmachern üblich . Geräten betreffenden Produktgruppen möglichen vorzeitigen Ausfalls könnte anzunehmen sein auch Versicherten implantierten Herzschrittmacher Produktfehler hatten Geräte Sicherheit boten Berücksichtigung Umstände berechtigterweise erwartet werden konnte § Abs. ProdHaftG Art . Abs. Richtlinie 85/374/EWG . berechtigten Sicherheitserwartungen ist Auffassung vorlegenden Senats maßgeblich Erwartung Patienten abzustellen Herzschrittmacher implantiert wird . Auffassung Revision insoweit allein berechtigten Sicherheitserwartungen Fachärzte ankomme vgl. Oeben/Schiwek Anm . Urteil kann gefolgt werden . kann dahinstehen Fachkreisen bekannt sei Implantation Herzschrittmachern 100%ige Sicherheit gebe . Vorliegend geht gesundheitliche Risiken Implantation funktionstüchtigen Herzschrittmachers bestehen Risiko vorzeitigen Ausfalls . betrifft primär aber Arzt Integritätsinteresse Patienten Funktionsfähigkeit Herzschrittmachers vertraut vgl. . § ProdHaftG . . Lebensgefahr fehlerhaften Herzschrittmacher ausgeht spricht Patient möglichen vorzeitigen Ausfalls implantierten Geräts berechtigterweise grundsätzlich Fehlerquote erwarten darf vgl. OLG ; . Streitfall ist mithin entscheidend Feststellungen Fehlerhaftigkeit konkreten Versicherten implantierten Herzschrittmachern allein Möglichkeit vorzeitigen Ausfalls Fehler Sinne § Abs. ProdHaftG Art . Abs. Richtlinie 85/374/EWG bewerten ist Geräte Produktgruppen nennenswert erhöhtes Ausfallrisiko haben . 3 . Fall Möglichkeit vorzeitigen Ausfalls Fehler Sinne § Abs. ProdHaftG bewerten ist stellt Frage Kosten Operationen Explantation Produkte Implantation anderer Herzschrittmacher jeweils Körperverletzung verursachten Schaden Sinne Art . Art . Satz lit . Richtlinie 85/374/EWG handelt . Revision wendet Beurteilung Berufungsgerichts Jahr erfolgten Austauschoperationen verbundenen Körperverletzungen Versicherten Produktgruppen betreffenden Herzschrittmacher aufgetretenen Ausfallrisiken erfolgt sind . Versicherten Austauschoperationen verbundenen Körperverletzungen Vermögensnachteile vgl. § Satz ProdHaftG erlitten haben zieht Revision Zweifel . wendet auch Auffassung Berufungsgerichts Ersatzansprüche Versicherten gemäß § Abs. Klägerin übergegangen sind . Berufungsgericht ersetzenden Schaden § Grundlage Kosten Erstoperationen schätzt folgt Berechnung Klägerin . Berechnung begegnet zwar rechtlichen Bedenken Austauschoperationen Produktgruppen aufgetretenen Ausfallrisikos erfolgt sind aber Erstoperationen verbundenen Körperverletzungen ursächlich war . Gleichwohl kann Revision angegriffene Schadensschätzung Bestand haben ist dargetan ersichtlich Austauschoperationen entstandenen Kosten niedriger sein könnten Erstoperationen . IV . Entscheidung Rechtsstreits hängt Beantwortung Frage implantierten Herzschrittmacher bereits Produktfehler Sinne § Abs. ProdHaftG Art . Richtlinie 85/374/EWG aufwiesen Geräte Produktgruppen nennenswert erhöhtes Ausfallrisiko hatten Frage bejaht wird Kosten Operationen Explantation Produkts Implantation anderer Herzschrittmacher jeweils Körperverletzung verursachten Schaden Sinne § Abs. § ProdHaftG Art . Art . Satz . Richtlinie 85/374/EWG handelt . Zoll Pauge Pentz Vorinstanzen : AG Stendal Entscheidung Entscheidung