BESCHLUSS 5 . April Rechtsstreit ECLI : : . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 5 . April Vorsitzenden Richter Richter Richterinnen Pentz Dr. Richter Dr. beschlossen : Anhörungsrüge 2 . Februar Senatsbeschluss 9 . Januar wird Kosten Klägers zurückgewiesen . Gründe : gemäß § 321a statthafte auch Übrigen zulässige Gehörsrüge ist begründet . Gerichte sind Art . Abs. GG verpflichtet Vorbringen Parteien Kenntnis nehmen Erwägung ziehen . Hingegen ist erforderlich Einzelpunkte Parteivortrags ausdrücklich bescheiden BVerfGE f. ; Beschluss 24 . Februar . § Abs. Satz kann Revisionsgericht Begründung Beschlusses Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet absehen geeignet wäre Klärung Voraussetzungen beizutragen Revision zuzulassen ist . Möglichkeit hat Senat vorliegenden Fall Gebrauch gemacht . Senat hat Entscheidung Zurückweisung Nichtzulassungsbeschwerde Vorbringen Klägers vollem Umfang geprüft aber Gründe Zulassung Revision entnehmen können . Oehler Pentz Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung