BESCHLUSS 5 . Oktober Rechtsstreit Nachschlagewerk : : : ja ErbbauVO § Abs. Macht Eigentümer Zustimmung Veräußerung Erbbaurechts Eintragung Vormerkung Sicherung Zinsanpassungsanspruchs abhängig verweigert Grundbuchamt Eintragung mangelnder Bestimmtheit Anpassungsmaßstabs so kann Käufer Verkäufer Frist Einleitung Ersetzungsverfahrens § Abs. ErbbauVO setzen Folge Vertrag fruchtlosem Fristablauf unwirksam wird . . 5 . Oktober V. Zivilsenat hat 5 . Oktober Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Tropf Prof. Dr. Dr. beschlossen : Revision Klägerin Urteil 22 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 28 . Oktober wird angenommen . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung . Revision hat Endergebnis auch Aussicht Erfolg . Klägerin trägt Kosten Revisionsverfahrens § Abs. . Streitwert : DM . Wenzel Lambert-Lang Tropf