BESCHLUSS 13 . April Rechtsstreit V. Zivilsenat hat 13 . April Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Prof. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Revision Klägers Urteil 5 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 12 . April wird angenommen . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung . Revision hat Endergebnis auch Aussicht Erfolg . Allerdings ist Begründung Berufungsgerichts fehlende Beurkundung Verrechnungsabrede § Einfluß Wirksamkeit Kaufvertrages geblieben sei tragfähig . Beurkundungsbedürftig war nämlich auch Schuldanerkenntnis verbundene Fälligkeitsabrede anerkannte Forderung DM verlangt werden dürfe Beklagte entschieden hatte Kaufangebot anzunehmen . Mangel hilft § hinweg . Geltendmachung steht aber Grundsatz Glauben § ; Beklagte beruft Unwirksamkeit Bestimmung Durchführung Vertrages bedeutungslos geblieben ist . Zweck Abrede ist erreicht worden vgl. . 21 . Januar ; . Kläger trägt Kosten Revisionsverfahrens § Abs. . Streitwert : DM . Wenzel Lambert-Lang