NAMEN Verkündet : 20 . Januar Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Abs. Regelung Teilungserklärung teilende Eigentümer vorbehält Flächen Gemeinschaftseigentums nachträglich Sondernutzungsrechte begründen muss sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen . Urteil 20 . Januar AG V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 20 . Januar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. Weinland Recht erkannt : Revision Urteil Zivilkammer Landgerichts 3 . Dezember wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Parteien sind Mitglieder Wohnungseigentümergemeinschaft Teilung Grundstücks Beklagten entstanden ist . gehören Erdgeschoss gelegenen Wohnungsund Teileigentumseinheiten Nr. 2 11 20 34 . Kläger sind Eigentümer Wohnung zweiten Obergeschoss . 24 Juli geänderten Teilungserklärung ist Beklagte unwiderruflich befugt Erdgeschoss gelegenen Wohnungen Teile Gartenflächen Terrassen Sondernutzung zuzuordnen . Befugnis erlischt jeweilige Sondernutzungsrecht Eintragung Grundbuch begünstigten Teileigentums . notarieller Urkunde 10 . August wies Beklagte Einheiten Nr. 11 jeweils Sondernutzungsrecht näher bezeichneten Lageplan eingezeichneten Hofflächen . weitere Zuweisung Sondernutzungsflächen ist Einheiten Nr. geplant . Kläger verlangen Beklagten unterlassen künftig Sonderrechtszuweisungen Bezug Gemeinschaftseigentum stehenden Freiflächen vorzunehmen . Ferner beantragen Feststellung vorgenommene Zuweisung Sondernutzungsrechten Einheiten unwirksam ist . Amtsgericht hat Klage stattgegeben . Berufung Beklagten ist erfolglos geblieben . zugelassenen Revision Zurückweisung Kläger beantragen verfolgt Beklagte Klageabweisungsantrag . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hält Feststellungsantrag begründet Beklagte Zustimmung übrigen Miteigentümer berechtigt sei Flächen Gemeinschaftseigentums Einheiten Sondernutzungsrecht zuzuordnen . Vorbehalt Teilungserklärung sei Verstoßes sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot unwirksam Festlegungen Anzahl Größe Lage begründenden Sondernutzungsrechte fehlten . II . Ausführungen halten revisionsrechtlicher Nachprüfung Ergebnis stand . 1 . Ausgangspunkt zutreffend nimmt Berufungsgericht teilende Eigentümer Teilungserklärung ermächtigen kann Verkauf Wohnungseigentumseinheiten jeweiligen Erwerber Sondernutzungsrecht bestimmten Flächen einzuräumen Inhalt näher bestimmen . Gestaltung ist rechtlich unbedenklich Begünstigte Eigentümer Teileigentümereinheit ist vgl. Senat Urteil 2 . Dezember . . . gilt nur Ermächtigung bereits bestehende Sondernutzungsrechte konkretisieren ändern auch Vorbehalt teilenden Eigentümer ermöglicht Teile Gemeinschaftseigentums Mitgebrauch übrigen Wohnungseigentümer ausgeschlossen Sondernutzungsrechte begründet werden sollen späteren Zeitpunkt festzulegen vgl. KG Sp . . Richtig ist ferner Vorbehalt sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen muss . Bestimmtheitserfordernis Grundbuchrechts gilt auch Inhalt Sondereigentums § Abs. WEG Grundbuch einzutragende Sondernutzungsrecht dinglichen Wirkung Rechts : Senat Beschluss 24 November . Regelungen Teilungserklärungen Sondernutzungsrechte verbindlich festgelegt werden müssen hinreichend bestimmt sein Senat Urteil 2 . Dezember . . verbindlichen Festlegung steht gleich Wohnungseigentümer Teilungserklärung Mitgebrauch Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche sogleich aufschiebend bedingt ausgeschlossen werden negative Komponente Sondernutzungsrechts Folge Mitwirkung späteren Zuweisung Sondernutzungsrechts Fläche entbehrlich ist ; Rpfleger ; DNotZ ; OLG ; OLG . Auch Ermächtigung teilende Eigentümer vorbehält Sondernutzungsrechte späteren Zeitpunkt begründen muss sachenrechtlichen Bestimmtheitserfordernis genügen ebenso : ; Armbrüster 245 ; . verlangt Inhalt dinglichen Rechts Eintragungen Grundbuch eindeutig erkennen kann vgl. Senat Beschluss 28 . April . 10 ; Beschluss 26 . Januar . ; gilt Inhalt Sondereigentums entsprechend . Inhalt gehören Regelungen Teilungserklärung Vereinbarungscharakter vgl. § Abs. 11 . Aufl . . Bauer/v . 2 . Aufl . . . auch Ermächtigungen Entscheidungen Gesetz Vereinbarung Wohnungseigentümer bedürfen teilenden Eigentümer übertragen werden . Sondernutzungsrechte Entstehen werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft nur Vereinbarung Wohnungseigentümer begründet werden können Senat Beschluss 20 . September hat Regelung Kompetenz teilenden Eigentümer vorbehalten bleibt barungscharakter gehört Grundbuch eingetragen wird Inhalt Sondereigentums . Rechtsfehler nimmt Berufungsgericht hier beurteilende Vorbehalt sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügt . Formulierung Beklagte sei befugt " Teile Gartenflächen Terrassen Sondernutzung zuzuordnen lässt offen Flächen Gemeinschaftseigentums Befugnis bezieht . sind Lageplan ersichtlich noch anderer Form beschrieben . Begrenzung " Teile " Gartenflächen kann Vorbehalt auch Befugnis verstanden werden Gartenflächen Sondernutzungsrechte begründen weitgefassten Änderungsvorbehalten vgl. OLG f. ; Bestimmtheitsgrundsatz wäre auch dann allerdings nur genügt zweifelsfrei feststünde Teile Gemeinschaftseigentums Gartenflächen anzusehen sind . bestimmter Inhalt Ermächtigung lässt auch Wege Auslegung feststellen . Berufungsgericht hat allerdings versäumt Feststellungen treffen 24 Juli vorgenommene Änderung Teilungserklärung maßgeblichen Änderungsvorbehalt enthält Grundbuch eingetragen worden ist . Nur dann ist Inhalt Sondereigentums geworden muss sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen . 2 . Rechtsfehler hat indes ausgewirkt § . Ist Änderung Teilungserklärung Grundbuch eingetragen noch schuldrechtlicher Wirkung Parteien vereinbart worden fehlt Verhältnis Klägern vornherein Berechtigung Beklagten Sondernutzungsrechte begründen . Wäre Änderungsvorbehalt nur schuldrechtlich vereinbart worden stünde Wirksamkeit sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebot trennende Grundsatz Übertragung Gesetz Wohnungseigentümern vorbehaltenen Kompetenz Wohnungseigentümer Ermächtigung bedarf Ausmaß Umfang folgenden Belastungen Wohnungseigentümer zweifelsfrei erkennen lässt vgl. Senat Beschluss 20 . September ; kritisch : Sondernutzungsrechte Begründung Wohnungseigentumsrecht S. . . Vorbehalt teilenden Eigentümer berechtigt einzelnen Wohnungen nachträglich Sondernutzungsrechte zuzuordnen ist nur wirksam erkennen lässt Flächen Begründung Sondernutzungsrechten herangezogen werden können . Festlegung betroffenen Gemeinschaftseigentums kann zwar weit gefasst sein also große Teile Gemeinschaftseigentums umfassen . Bestimmtheitsgrundsatz soll nur gewährleisten Inhalt Umfang Kompetenzübertragung zweifelsfrei feststehen aber gesonderten Prüfung vorbehaltenen Inhaltskontrolle Klausel vgl. : Senat Urteil 2 . Dezember . . ersetzen . Unerlässlich ist aber Vorbehalt unbefangenen Betrachter klare Vorstellung vermittelt Teile Gemeinschaftseigentums einseitige Erklärung Berechtigten Mitgebrauch Eigentümer § Abs. entzogen werden können vgl. 298 ; Armbrüster . Anforderungen genügt hier beurteilende Vorbehalt . bereits dargelegt oben II . 1 . lässt Begründung Sondernutzungsrechten vorgesehenen Flächen erkennen . Auch griff " Terrasse vgl. Urteil 8 Juli . eignet Umfang Ermächtigung einzugrenzen Terrassen unterschiedlichster Größen gibt . Andere Anhaltspunkte bestimmen ließe Ausmaß Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenflächen insgesamt je Wohnungseinheit Ermächtigung Sondernutzung zugeführt werden können enthält Teilungserklärung . . Kostenentscheidung folgt § Abs. . Czub Weinland Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung