NAMEN Verkündet : 19 . April Weschenfelder Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 8 . März Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Prof. Dr. Richterinnen Dr. Weinland Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 22 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 10 . April Kostenpunkt insoweit aufgehoben Beklagten Zahlung € Zinsen verurteilt worden sind . Umfang Aufhebung wird Berufung Kläger Urteil 13 . Zivilkammer Landgerichts 10 . Dezember zurückgewiesen . Kläger tragen Kosten Rechtsmittelverfahren . Tatbestand : Beklagten gehörte je ½ Eigentumswohnung nachfolgend : Wohnung Nr. Haus Wohnungen . Eigentümer Wohnung Nr. waren Eheleute B. . Wohnung betreffenden Grundbuch war Beklagten ersten Verkaufsfall bestelltes Vorkaufsrecht eingetragen . Eheleute B. wiesen Beklagten August Übertragung Vorkaufsrechts Dritte unzulässig hielten . notariellem Vertrag 20 . Mai verkauften Beklagten Klägern Wohnung Nr. übertrugen Vorkaufsrecht . Feststellung Vorkaufsrecht Vertrag übertragen wurde gerichtete Klage Eheleute Kläger Beklagten war erfolgreich . verlangten Kläger Beklagten September Schadensersatz fehlgeschlagenen Vorkaufsrechtsübertragung . Beklagten boten Zahlung € erklärten bereit Verkauf Wohnung Nr. Vorkaufsrecht auszuüben sodann Wohnung Kläger verkaufen . 1 . Februar Klageerhebung verkauften Eheleute Wohnung . teilten Kläger Beklagten Anfang März 18 . März Vorkaufsrechtsausübung bereit erklärten . kam jedoch Parteien Einigung Art Weise Ausübung Rechts Abwicklung Kaufvertrags erzielten . Kläger haben Beklagten Zahlung € Minderung Werts Wohnung Nr. verlangt . Landgericht hat Klage abgewiesen . Oberlandesgericht hat Beklagten Zahlung € Zinsen Ersatz vergebliche Aufwendungen verurteilt . beschränkt zugelassenen Revision wollen Beklagten Wiederherstellung landgerichtlichen Urteils erreichen . Vorsorglich haben Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt . Kläger beantragen Zurückweisung Rechtsmittel . Entscheidungsgründe : Ansicht Berufungsgerichts war Wohnung Nr. unwirksamen Übertragung Vorkaufsrechts Mangel behaftet . Beklagten seien jedoch Schadensersatz verpflichtet Verpflichtung Übertragung Vorkaufsrechts schuldhaft hätten nachkommen können . Kläger Erwerb Wohnung Nr. auch verfolgte Ziel Vorkaufsrecht Wohnung Nr. erhalten Weise später Deckung Wohnbedarfs Wohnung Nr. erwerben erreichen könnten seien gezwungen anderen Wohnung umzusehen . könnten Beklagten Schadensersatz Leistung Ersatz Kosten verlangen Zusammenhang Erwerb Wohnung Nr. entstanden seien Umzug erneut anfallen würden nämlich Maklerkosten Grundbuchkosten Grunderwerbsteuer Umzugskosten Renovierungskosten . Anspruch sei gemindert ; könne notwendigen Sicherheit festgestellt werden Kläger Ausübung Vorkaufsrechts Beklagten Übernahme Wohnung Nr. vorwerfbar vereitelt hätten . II . hält rechtlicher Nachprüfung stand . 1 . Revision ist insgesamt statthaft § Abs. Nr. . Zwar hat Berufungsgericht Tenor auch Gründen Ende angefochtenen Urteils Revision nur beschränkt zugelassen nämlich grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Frage missglückte Übertragung subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts Mangel gleichzeitig verkauften Eigentumswohnung darstellt wertmäßig bemessen ist Fall Schaden gemachten Aufwendungen richtet . Beschränkung Zulassung Rechtsmittels ist aber unzulässig . Zulassung Revision kann ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs nur tatsächlich rechtlich selbständigen Teil Gesamtstreitstoffs beschränkt werden Gegenstand Teilurteils sein Revisionskläger selbst Revision beschränken könnte ; unzulässig ist Zulassung Anspruchsgrundlagen bestimmte Rechtsfragen beschränken siehe nur Urteil 20 . Mai XI . scheidet hier beschränkte Revisionszulassung . Berufungsgericht will bestimmte Rechtsfragen geklärt wissen nur abtrennbaren Teil Streitgegenstands betreffen . Allerdings kommt Grund Zulassung bestimmte Rechtsfrage ist Berufungsgericht Nachteil nur Prozesspartei entschieden hat Beschränkung Zulassung Revision Prozessparteien Betracht ; Revisionszulassung wirkt Fall gegnerischen Partei Urteil anderen Grund angreift Beschluss 8 . Mai XI . . So liegt hier jedoch . Berufungsgericht Klage Teil stattgegeben hat gestützt Antwort gestellten Fragen kann Zulassungsentscheidung hinreichender Deutlichkeit entnommen werden nur Klägern Gelegenheit Überprüfung Urteils geben wollte . Unklarheit hat Folge Revision Beschränkung zugelassen ist . Ansicht Kläger hat Berufungsgericht Zulassung Revision auch wirksam Grund Klageanspruchs beschränkt Folge Entscheidung Mitverschulden Kläger verhält Überprüfung Revisionsgericht unterliegt . Zwar kann Revisionszulassung wirksam Mitverschuldenseinwand beschränkt werden ; Voraussetzung ist aber Berufungsgericht befugt gewesen wäre zunächst Grundurteil § erlassen Frage Mitverschuldens Betragsverfahren vorzubehalten Urteil 15 November . Möglichkeit war hier gegeben . Frage mitwirkenden Verschuldens Klägers darf nämlich Betragsverfahren vorbehalten bleiben Einwand Mitverschuldens Grund Haftung trennen lässt einheitlich würdigenden Schadensereignis ableitet Urteil 15 November aaO . So liegt Fall hier . Beklagten werfen Klägern Freistellungserklärung abgegeben Fall Ausübung Vorkaufsrechts fälligen Kaufpreis bereitgestellt haben . Einwand Mitverschuldens erstreckt somit erster Linie Entstehung Schadens § Abs. berührt auch Grund Anspruchs nur Höhe . hätte Berufungsgericht bereits Erlass Zwischenurteils Anspruchsgrund etwaiges Mitverschulden Kläger berücksichtigen müssen . Fehlt somit wirksamen Beschränkung Zulassung Revision ist ausschließlich Beschränkung Zulassung unwirksam ; Revision ist unbeschränkt zugelassen . Beklagten vorsorglich eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist gegenstandslos Beschluss 1 . März . 1 ; Beschluss 24 Juli juris . 2 . Revision ist begründet . Kläger haben Minderungsrecht ; auch steht Schadensersatz Aufwendungsersatz . Zutreffend nimmt Berufungsgericht Minderungsrecht § Abs. § Abs. § Nr. Alt . § ausgeschlossen ist verkaufte Eigentumswohnung Mangel behaftet war . hier maßgeblichen Rechtslage 1 . Januar ist Sache u.a. dann mangelhaft Gefahrübergang vereinbarte Beschaffenheit hat § Abs. Satz ; können Eigenschaften Sache Beschaffenheit Sinne § Abs. Satz sein also Faktoren Sache selbst anhaften auch Beziehungen Sache Umwelt Verkehrsauffassung Wertschätzung Sache haben vgl. Senat Urteil 5 November . . Beziehung Ursprung selbst haben muss subjektiv-persönlichen Vorkaufsrecht Nachbarwohnung verkauften Wohnung fehlt tatsächliche Bezug ausreicht bedarf hier Entscheidung . lässt feststellen Parteien Beschaffenheit Wohnung Nr. dahingehend vereinbart haben subjektivpersönliche Vorkaufsrecht gehören sollte . Gegenrüge ist erhoben worden ; Revisionserwiderung hält Annahme Nichtausübung Vorkaufsrechts könne Sachmangel verkauften Eigentumswohnung abgesehen werden vielmehr rechtsfehlerhaft . ist unterbliebene Übertragung Vorkaufsrechts Mangel anzusehen so Kläger Minderungsrecht haben . Anspruch Schadensersatz Leistung § Abs. Abs. § § § Abs. Satz Alt . haben Kläger zwar Grunde Beklagten Verpflichtung Übertragung Vorkaufsrechts erfüllen können Pflichtverletzung Abrede stellen vertreten haben . Kläger haben Pflichtverletzung entstandenen Schaden dargelegt noch Anhaltspunkte Schadensschätzung Berufungsgericht vorgetragen . durchgängig vertretenen Ansicht kommt Schadensberechnung Wert Vorkaufsrecht gehabt hat . maßgeblichen Zeitpunkt letzten mündlichen Verhandlung Berufungsgericht war ausschließlich ersten Verkaufsfall bestellte Recht erloschen Beklagten ausgeübt haben . Kläger hätten Schaden Weise berechnen müssen hypothetische Vermögenslage wirksamen Übertragung Vorkaufsrechts Ausübung Jahr Vermögenslage vergleichen nunmehr befinden . haben getan . haben Berufungsinstanz geltend gemacht Schadenspositionen Umzugskosten -9- Grunderwerbsteuer Aufwendungen Wohnungssuche Fahrten Wohnungsrenovierung zusätzliche Miete Prozessführung Eheleuten B. angesetzt . Höhe kosten haben € geschätzt ; Höhe übrigen Aufwendungen hätte Ansicht Berufungsgericht schätzen müssen . Vortrag ist Schadensberechnung unerheblich . genannten Schadenspositionen wären allenfalls dann berücksichtigen Kläger tatsächlich andere Wohnung gezogen wären Wohnung Eheleute B. hinzuerworben hätten . jedoch Wohnung Nr. behalten haben weiterhin nutzen ist Hinblick geltend gemachten Kosten bisher Schaden entstanden . Somit bleibt Klägern erhobene Gegenrüge Berufungsgericht habe Unrecht Anhaltspunkte Schätzung Nichtübertragung Vorkaufsrechts entstandenen gesehen Erfolg . stützen Rüge ausschließlich unterbliebene Bewertung Vorkaufsrechts . Kläger haben auch Anspruch Ersatz vergeblicher Aufwendungen § . gibt Anhaltspunkt Kosten Berufungsgericht ersatzfähig ansieht ausschließlich Hinblick Erwerb Vorkaufsrechts aufgewendet haben Folge Aufwand fehlgeschlagenen Rechtserwerbs nutzlos war . ist jedoch Voraussetzung Bestehen Anspruchs . vergebliche Aufwendungen Sinne § sind freiwillige Vermögensopfer Gläubiger Vertrauen Erhalt Leistung erbracht hat aber Nichtleistung vertragsgerechten Leistung Schuldners nutzlos erweisen ; Aufwendungen Käufers kaufte Sache später mangelhaft herausstellt sind Regel vergeblich Käufer Kaufsache Mangelhaftigkeit zurückgibt jedenfalls bestimmungsgemäß nutzen kann auch Aufwendungen nutzlos sind Urteil 20 Juli . So liegt hier jedoch . Kläger haben Beklagten erworbene Wohnung behalten nutzen . 3 . Berufungsurteil ist somit aufzuheben § Abs. Berufung Kläger erfolgreich gewesen ist . Sache ist Endentscheidung reif so Senat selbst entscheiden hat § Abs. . Prozessbevollmächtigten Kläger mündlichen Verhandlung Senat vertretenen Ansicht ist Zurückverweisung Sache Berufungsgericht Gelegenheit geben Schadenshöhe ergänzend vorzutragen . bestand schon bisher ausreichende Möglichkeit . Berufungsgericht hat Beschluss 13 . September Betracht kommenden Schadensersatzanspruch hingewiesen . Beklagten haben bereits Berufungserwiderung hingewiesen Kläger Feststellungsklage erheben müssten Schaden beziffern könnten . Weiter haben vorgetragen Berechnung Schadenshöhe Vermögen Kläger hypothetischem Vermögen Fall Wohnung Nr. Vorkaufsrecht Wohnung Nr. erworben hätten vergleichen sei . haben Kläger unbeachtet gelassen . haben Ergebnis zutreffend Schadensberechnung Wege Rechtsfortbildung Weise möglich gehalten doppelten Wohnungskauf Umzug entstehenden Kosten aber Kosten ersetzen sind Erwerb Wohnung Nr. Ausübung Vorkaufsrechts entstehen . haben jedoch vorgetragen . . Kostenentscheidung beruht § Abs. § Abs. . Schmidt-Räntsch Weinland Vorinstanzen : Entscheidung 10.12.2009 OLG Entscheidung