BESCHLUSS 25 . September Abschiebungshaftsache V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 25 . September Vorsitzende Richterin Dr. Richterin Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde wird festgestellt Beschluss 29 . Zivilkammer Landgerichts 12 . Mai Beschluss Amtsgerichts 8 . April Betroffenen Rechten verletzt haben . Gerichtskosten werden Instanzen erhoben . zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen Betroffenen Instanzen werden Land auferlegt . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : Haftanordnung Amtsgerichts hat Betroffenen jedenfalls Rechten verletzt abzusehen war Haft Justizvollzugsanstalt Verletzung Lichte Art . Abs. Satz Richtlinie auszulegenden Vorschrift § Abs. vollzogen werden würde vgl. näher Senat 17 . September Veröffentlichung bestimmt . weiteren Begründung wird abgesehen Abs. Schmidt-Räntsch . Czub Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung