BESCHLUSS 17 . September Abschiebungshaftsache V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 17 . September Vorsitzende Richterin Dr. Richterin Prof. Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. Weinland beschlossen : Rechtsbeschwerde Betroffenen wird festgestellt Beschluss Amtsgerichts 10 . April Beschluss 29 . Zivilkammer Landgerichts 2 . Mai Rechten verletzt haben . Gerichtskosten werden Instanzen erhoben . zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen Betroffenen Instanzen werden Land auferlegt . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : Haftanordnung Amtsgerichts hat Betroffenen bereits Rechten verletzt abzusehen war Haft Justizvollzugsanstalt Verletzung Lichte Art . Abs. Satz Richtlinie auszulegenden Vorschrift § Abs. AufenthG vollzogen werden würde vgl. näher Senat 17 . September . weiteren Begründung wird abgesehen § Abs. FamFG . Schmidt-Räntsch Weinland Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung