BESCHLUSS 26 . September Zurückschiebungshaftsache Nachschlagewerk : ja : : ja FamFG § Abs. Satz Verständigungsschwierigkeiten Betroffenen rechtfertigen ebenso Schwierigkeit Rechtslage Bestellung Verfahrenspflegers . GG Art . Abs. Ist Verfahrenspfleger Teilnahme Anhörung Betroffenen Haftantrag übermittelt worden ist Anspruch Betroffenen rechtliches Gehör auch dann gewahrt Haftantrag ausgehändigt wurde . Beschluss 26 . September Kaiserslautern AG Kaiserslautern V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 26 . September Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Prof. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Betroffenen wird festgestellt Kaiserslautern 30 . Oktober 5 November Rechten verletzt hat . weitergehende Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen . Gerichtskosten werden Instanzen erhoben . zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen Betroffenen Instanzen werden Freistaat % auferlegt . Übrigen findet Auslagenerstattung . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : Betroffene ist tunesischer libyscher Staatsangehöriger wurde Ablehnung Asylantrages 21 . Juni abgeschoben . 29 . Oktober wurde Kaiserslautern festgenommen . Antrag beteiligten Behörde 30 . Oktober hat Amtsgericht Anhörung Betroffenen Beschluss gleichen Tage Abschiebungshaft längstens 22 . Januar angeordnet . Landgericht hat Betroffenen Verfahrenspfleger bestellt beauftragtes Mitglied Kammer angehört hat Beschluss 5 November Beschwerde zurückgewiesen . Hiergegen richtet Rechtsbeschwerde 9 November Haft entlassenen Betroffenen Feststellung Verletzung Rechte erreichen will . II . Beschwerdegericht meint Haftantrag sei zulässig insbesondere zuständigen Behörde gestellt . Auch lägen Voraussetzungen Anordnung Sicherungshaft . Haftanordnung sei Grunde Dauer verhältnismäßig . . Rechtsbeschwerde ist Erledigung Hauptsache Feststellungsantrag analog § FamFG Zulassung § Abs. Nr. FamFG statthaft vgl. nur Senat Beschluss 29 . April InfAuslR fristgerecht gemäß FamFG eingelegt . ist teilweise begründet . 1 . Betroffene ist Haft anordnenden Beschluss Amtsgerichts Rechten verletzt worden Haftantrag Beginn Anhörung ausgehändigt worden ist . Zwar kann Antrag Betroffenen erst Beginn Anhörung eröffnet werden einfachen überschaubaren Sachverhalt betrifft Betroffene auch Berücksichtigung etwaigen Überraschung auskunftsfähig ist . folgt jedoch Haftrichter Fall beschränken darf Inhalt Haftantrags mündlich vorzutragen . Vielmehr muss Betroffenen Fall Ablichtung Antrags ausgehändigt erforderlichenfalls mündlich übersetzt Anhörungsprotokoll anderen Aktenstelle schriftlich dokumentiert werden Senat Beschluss 14 . Juni . 9 ; Beschluss 6 . Dezember InfAuslR . . Aushändigung Ablichtung Haftantrages fehlt hier . Protokoll Anhörung Betroffenen Amtsgericht ist nur entnehmen Antrag Betroffenen eröffnet wurde . 2 . Unbegründet ist Rechtsbeschwerde Betroffene festgestellt wissen will auch Entscheidung Landgerichts Rechten verletzt hat . Verfahrensfehler ist Beschwerdeverfahren Wirkung Zukunft geheilt worden Beschwerdegericht Betroffenen Verfahrenspfleger bestellt hat Ablichtung Haftantrages ausgehändigt Betroffene Anwesenheit Beschwerdegericht erneut angehört worden ist vgl. Senat Beschluss 30 . März . 12 ; Beschluss 6 . Dezember InfAuslR . . Beschwerdegericht hat Betroffenen Grundlage Abs. Satz FamFG Rechtsanwalt Verfahrenspfleger bestellt . Voraussetzungen derartige Bestellung lagen allerdings . § Abs. Satz FamFG hat Bestellung Verfahrenspflegers erfolgen Wahrnehmung Interessen Betroffenen Verfahren erforderlich ist . Anders Betreuungssachen kommt Bestellung Verfahrenspflegers Freiheitsentziehungssachen Ausnahmecharakter BT-Drucks . S. . Betreuungssachen stehen Maßnahmen Rede psychischen Erkrankung Behinderung Betroffenen angeordnet werden sollen . Gesundheitszustand Betroffenen zugleich Fähigkeit Wahrnehmung Interessen Verfahren beeinträchtigen wird ist Bestellung Verfahrenspflegers erforderlich . krankhafte Störung Fähigkeit Betroffenen eigenverantwortlichen Wahrnehmung Interessen besteht Freiheitsentziehungssachen Regel vgl. 17 . Aufl . . Hinweis BT-Drucks . S. . Zusammenhang Erforderlichkeit Bestellung Verfahrenspflegers Gesundheitszustand Betroffenen findet Ausdruck auch Regelbeispiel § Abs. Satz FamFG . ist Bestellung Verfahrenspflegers erforderlich persönlichen Anhörung Betroffenen § Abs. FamFG abgesehen werden soll . Fall kann persönliche Anhörung Betroffenen unterbleiben erhebliche Nachteile Gesundheit besorgen sind übertragbaren Krankheit leidet . Regelbeispiel gleichzustellen sind Fälle Betroffenen gesundheitlichen Gründen Fähigkeit eigenverantwortlichen Interessenwahrnehmung fehlt . Bloße sprachliche Verständigungsschwierigkeiten rechtfertigen noch Bestellung Verfahrenspflegers 17 . Aufl . . . Macht Schwierigkeit Rechtslage Vertretung Rechtsanwalt erforderlich so ist Betroffenen Antrag hin § Abs. FamFG Rechtsanwalt beizuordnen . kommt nur objektiven Umstände auch subjektiven Fähigkeiten Betroffenen . unbemittelten Betroffenen ist Rechtsanwalt beizuordnen bemittelter Betroffener Lage vernünftigerweise Rechtsanwalt Wahrnehmung Interessen beauftragt hätte Senat Beschluss 28 . Februar InfAuslR . . Allerdings führt Fehlen Voraussetzungen § Abs. FamFG Bestellung Verfahrenspflegers unwirksam ist . ist vielmehr Bestellung Beteiligter Verfahren hinzugezogen worden § Abs. FamFG . Aufgabe Verfahrenspflegers besteht verfahrensmäßigen Rechte Betroffenen Geltung bringen ; gehört insbesondere Anspruch Betroffenen Gewährung rechtlichen Gehörs Urteil 22 Juli . . Betroffenen soll Person Seite gestellt werden objektiven Sicht Dritten Sorge trägt Vorstellungen Interessen Verfahren sachgerecht Ausdruck gebracht werden können vgl. 17 . Aufl . . . rechtfertigt Heilung verfahrensfehlerhaften Anhörung Amtsgerichts auszugehen Beschwerdegericht vorliegend geschehen Verfahrenspfleger Haftantrag übermittelt erneuten persönlichen Anhörung Betroffenen Beschwerdeverfahren teilnimmt . ist sachgerechte Wahrnehmung rechtlichen Gehörs Betroffenen gewahrt . Beschwerdegericht § Abs. Satz . V.m . Abs. FamFG durchgeführte Anhörung Betroffenen ist schließlich ordnungsgemäß erfolgt . kann hier gegebenen Voraussetzungen § Abs. auch Freiheitsentziehungssachen Mitglied Beschwerdegerichts beauftragten Richter erfolgen Senat 17 . Juni . f. ; Beschluss 17 . Juni . f. insoweit NVwZ abgedruckt . 3 . Rechtsbeschwerde Schriftsätze 8 . 9 November verweist Zurückschiebung humanitären Situation Flüchtlinge fehlenden Gewährleistung fairen Asylverfahrens unzulässig dargestellt wird können Entscheidungsfindung berücksichtigt werden . sind Beschwerdegericht Zeitpunkt übermittelt worden Sache schon entschieden hatte . handelt Darstellung tatsächlichen Verhältnisse neuen Vortrag § Abs. Satz . V.m . § Abs. Beurteilung Rechtsbeschwerdegericht unterliegt . IV . Kostenentscheidung folgt § Abs. § Abs. § FamFG Art . EMRK analog Abs. Satz KostO. Berücksichtigung Regelung Art . Abs. entspricht billigem Ermessen beteiligte Behörde Erstattung Teils notwendigen Auslagen Betroffenen verpflichten . Kostenquote entspricht Verhältnis Obsiegen Unterliegen Betroffenen . Festsetzung Beschwerdewerts bestimmt § Abs. KostO § Abs. Czub Schmidt-Räntsch Vorinstanzen : AG Kaiserslautern Entscheidung LG Kaiserslautern Entscheidung