BESCHLUSS 25 . September Abschiebungshaftsache V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 25 . September Vorsitzende Richterin Dr. Richterin Prof. Dr. Richter Dr. Richterin Richter Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Betroffenen wird Beschluss 7 . Zivilkammer Landgerichts 25 November aufgehoben . wird festgestellt Beschluss Amtsgerichts 5 . September Betroffenen Rechten verletzt hat . Gerichtskosten werden Instanzen erhoben . zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen Betroffenen Instanzen werden Stadt auferlegt . beträgt € . Gründe : Haftanordnung Amtsgerichts hat Betroffenen jedenfalls Rechten verletzt abzusehen war Haft Justizvollzugsanstalt Büren Verletzung Lichte Art . Abs. -3Satz Richtlinie auszulegenden Vorschrift § Abs. AufenthG vollzogen werden würde vgl. näher Senat Beschluss 25 Juli . . weiteren Begründung wird abgesehen Abs. FamFG . Schmidt-Räntsch Weinland Czub Vorinstanzen : AG Entscheidung LG Entscheidung