BESCHLUSS 8 . Dezember Zwangsversteigerungssache Nachschlagewerk : ja : : ja § Werden Falle Doppelausgebots Gebote nur abweichenden Bedingungen abgegeben Schuldner zugestimmt hat darf Zuschlag erteilt werden konkreten Anhaltspunkte Beeinträchtigung Schuldners bestehen . Beschluss 8 . Dezember AG V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 8 . Dezember Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. Weinland beschlossen : Rechtsbeschwerde Beteiligten Beschluss 3 . Zivilkammer Landgerichts 25 Juli wird zurückgewiesen . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt Gerichtskosten anwaltliche Vertretung Schuldnerin € . Gründe : Antrag Gläubigerin ordnete Vollstreckungsgericht Beschluss 3 . Mai Zwangsversteigerung Rubrum bezeichneten Grundstücks Schuldnerin setzte Verkehrswert € Abbruchkosten Gebäude überstiegen . Grundstück besteht Flurstücken . Abteilung Grundbuchs ist Nr. Belastung Flurstücke Grunddienstbarkeit Fahrrecht jeweiligen Eigentümer Flurstücke eingetragen . 20 . Oktober stellte Beteiligte Eigentümerin Flurstücks Antrag Versteigerung abweichenden Bedingungen nämlich Bestehenbleiben genannten Grunddienstbarkeit . Gläubigerin stimmte . Termin Zwangsversteigerung 21 . April erfolgte Doppelausgebot Zustimmung Zwischenberechtigten abweichenden Versteigerungsbedingungen noch vorlag . Gebote wurden nur abweichenden Bedingungen abgegeben . Zuschlag wurde Beteiligten Meistgebot € erteilt . hiergegen gerichtete Beschwerde Schuldnerin hat Landgericht zurückgewiesen . zugelassenen Rechtsbeschwerde will Schuldnerin Aufhebung Zuschlagsbeschlusses erreichen . II . Beschwerdegericht meint Zuschlagsversagungsgrund gemäß Nr. sei gegeben Vorschrift § eingehalten worden sei . Ebenso sei Zuschlag gemäß § Nr. ZVG versagen . Einzelausgebot Flurstücke habe erfolgen müssen Grundstück Rechtssinne bildeten . . zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet . Beschwerdegericht hat Zuschlagsversagungsgrund gemäß § ZVG Ergebnis Recht verneint . 1 . Erfolg rügt Rechtsbeschwerde Verletzung § Nr. . V.m . § . Durchführung Doppelausgebots gesetzlichen auch abweichenden Bedingungen entsprach § Abs. Durchführung Zwangsversteigerung feststand Rechte Schuldnerin Zwischenberechtigten Bestehenbleiben Dienstbarkeit beeinträchtigt wurden . kann dahinstehen Rechtsbeschwerde meint anschließende Erteilung Zuschlags Zustimmung Zwischenberechtigten erforderlich gewesen wäre Schuldnerin Zuschlagsbeschwerde stützen kann § Abs. . Auch Schuldner kann Sinne § Abs. Satz ZVG beeinträchtigt werden Abweichung geringerer Übererlös erzielt wird Schulden getilgt werden gesetzlichen Bedingungen geringste Gebot so hoch wird bietet Stöber 19 . Aufl . . . Frage Grund Zustimmung Schuldnerin abweichenden Bedingungen erforderlich war hat Beschwerdegericht zwar befasst . Zuschlagsversagungsgrund ergibt fehlenden Zustimmung aber . besteht Einigkeit verfahren ist Falle Doppelausgebots Gebote hier nur abweichenden Bedingungen aber gesetzlichen Bedingungen abgegeben werden Schuldner zustimmt . steht überwiegender zutreffender Ansicht Zuschlagserteilung auch dann erfolgen kann Ausgebotsarten geboten worden ist Rpfleger 94 ; 427 ; Böttcher 5 . Aufl . . 14 ; Hintzen 13 . Aufl . . ; . 17 ; Stöber aaO § Nr. ; 401 ; aA Schiffhauer Rpfleger . folgt schon Doppelausgebot gesetzlich vorgesehene Mittel Nachweis vornherein zweifelhaften Beeinträchtigung darstellt Möglichkeit Versteigerung gesetzlichen Bedingungen gewährleistet so zutreffend Rpfleger . Uneinigkeit besteht Fallkonstellation aber Beeinträchtigung Schuldners Versagung Zuschlags führen muss . Teilweise wird vertreten Zuschlag müsse stets abweichende Ausgebot erfolgen ; Böttcher aaO § . 14 ; 7 . Aufl . . 5 ; Stöber aaO § Nr. ; Rpfleger anderer Auffassung versagt werden muss Beeinträchtigung möglich erscheint Rpfleger . meinen Zuschlagserteilung sei erforderlich auch ausreichend Beeinträchtigung jedenfalls sicher feststehe Rpfleger 94 ; Hintzen aaO § . ; Löhnig/ . . Senat teilt zuletzt genannte Ansicht Maßgabe Zuschlag nur versagt werden darf konkrete Anhaltspunkte Beeinträchtigung Schuldners abweichenden Bedingungen bestehen . spricht Überlegung genereller Vorrang gesetzlichen Bedingungen anzunehmen ist Funktion Doppelausgebots entspricht Nachweis Beeinträchtigung ermöglichen . Kann eindeutiges Ergebnis herbeiführen ist Zuschlag Zweifel erteilen so zutreffend Rpfleger . Sprechen konkrete Anhaltspunkte Beeinträchtigung ist Zustimmung Schuldners § Abs. Satz ZVG erforderlich . ist Zuschlag Einklang § erteilt worden . konkreten Anhaltspunkte bestehen Bestehenbleiben Dienstbarkeit besseres Versteigerungsergebnis erzielt worden wäre ist Beeinträchtigung Schuldnerin ersichtlich ; auch Rechtsbeschwerde verweist Umstände Annahme rechtfertigen könnten . Erfolg bleibt auch Rüge Rechtsbeschwerde Vollstreckungsgericht habe abweichenden Bedingungen Bestehenbleiben Dienstbarkeit auch Flurstücks vorsehen dürfen Antrag Beteiligten nur Flurstück bezogen habe . kann dahinstehen gemäß § Abs. Satz erforderliche Antrag vorlag . Jedenfalls wäre etwaiger Verstoß § Abs. Satz ZVG gemäß § Abs. Alt . ZVG geheilt worden auch insoweit Beeinträchtigung Schuldnerin fehlt . Allerdings ist Heilung § Abs. Alt . schon dann ausgeschlossen Möglichkeit Beeinträchtigung besteht Stöber aaO § . . Anhaltspunkte höherer Versteigerungserlös erzielt worden wäre Dienstbarkeit nur Flurstücks auch Flurstücks bestehen geblieben wäre sind Ergebnis Doppelausgebots aber ersichtlich werden auch Rechtsbeschwerde aufgezeigt . 2 . Ebenso liegt Zuschlagsversagungsgrund gemäß § Nr. . V.m . § Abs. Satz . Recht hat Vollstreckungsgericht Einzelausgebot Flurstücke vorgenommen . Beschwerdegericht weist zutreffend einheitliches Grundstück Rechtssinne bilden nämlich Bestandsverzeichnis Grundbuchblattes bestimmten Nummer Stück Erdoberfläche vgl. Senat Urteil 15 . Januar . handelt Flurstücken " Verfahren versteigernde Grundstücke " Sinne Abs. Satz . besteht auch Anlass analoge Anwendung § . Zwar hat Senat Rechtsbeschwerde herangezogenen Beschluss 24 November sinngemäße Anwendung § ZVG bestimmten Umständen angezeigt gehalten . bezog aber nur Fall Vereinigung Grundstücken stattgefunden hat Verwirrung Sinne § Abs. Satz befürchten war Senat aaO . . auch Rechtsbeschwerde erkennt liegt Verstoß § Abs. Satz . Dienstbarkeiten nur Grundstücksteilen bestehen begründen Verwirrungsgefahr Sinne § Abs. Satz belastete Grundstücksteil bestimmbar ist GBO/Kral Stand : § . 35 ; Demharter 27 . Aufl . . . So ist hier . Dienstbarkeit Flurstücken lastet ist klar erkennbar Teil einheitlichen Grundstücks Belastung ruht . IV . Kostenentscheidung ist veranlasst Beteiligten Verfahren Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich Parteien Sinne Zivilprozessordnung gegenüberstehen Senat Beschluss 25 . Januar . Gegenstandswert ist § Abs. Satz § Abs. Satz Wert Zuschlags bestimmen Meistgebot entspricht . Wert anwaltlichen Vertretung richtet gemäß § Nr. zwar grundsätzlich Verkehrswert Grundstücks . Ist aber hier negativ ist hilfsweise Wert Meistgebots heranzuziehen . Czub Weinland Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung