BESCHLUSS 6 . Dezember Zurückweisungshaftsache Beteiligte : ECLI : : BGH:2018:061218BVZB112.18.0 V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 6 . Dezember Vorsitzende Richterin Dr. Richterinnen Prof. Dr. Weinland Richter Dr. Richterin beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss Landgerichts 2 . Zivilkammer 3 Juli wird Kosten Betroffenen zurückgewiesen . Beschluss Senats 12 . April . wird hingewiesen . weiteren Begründung wird abgesehen § Abs. . FamFG . Gegenstandswert Beschwerdeverfahrens beträgt € . Schmidt-Räntsch Göbel Weinland Vorinstanzen : AG Entscheidung 14.05.2018 Entscheidung 03.07.2018