BESCHLUSS 9 . Januar Abschiebungshaftsache V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 9 . Januar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. Weinland beschlossen : 1 . Ablehnungsgesuche Betroffenen 5 November Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. Weinland Besorgnis Befangenheit werden unzulässig zurückgewiesen . 2 . Anhörungsrüge Betroffenen Senatsbeschluss 29 . September wird unzulässig verworfen . Gründe : Betroffene hat Beschluss Senats 29 . September gerichteten " Rechtsbeschwerde " bezeichneten Anhörungsrüge zugleich Beschluss beteiligten Richter Besorgnis Befangenheit abgelehnt . 1 . Senat entscheidet regulären Besetzung Mitwirkung abgelehnten Richter . Gesuch ist offensichtlich unzulässig beteiligten Richter pauschal ungeeigneter Begründung abgelehnt werden . Vortrag Betroffenen erschöpft Vorwürfen angeblich verfassungswidrige Justiz Gründe konkrete genheit abgelehnten Richter vorzutragen vgl. Beschluss 20 . April juris . . 2 . Anhörungsrüge ist unbegründet Betroffene spezifische Verletzung rechtlichen Gehörs aufzeigt . Czub Weinland Vorinstanzen : AG Entscheidung 31.03.2011 Entscheidung