BESCHLUSS 24 . Oktober Strafsache Verletzung Berufspflicht Senat Steuerbevollmächtigtensachen Bundesgerichtshof hat Richter Dr. Schaal Steuerberater Prof. Dr. Prof. 24 . Oktober beschlossen : Revision Steuerberaters Urteil Senats Steuerbevollmächtigtensachen Oberlandesgerichts 23 . Februar wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Senat merkt : angefochtenen Urteil ist Steuerberater durchgeführte Strafverfahren ausführlich dargestellt namentlich Absehen Anordnung Berufsverbots Urteil Landgerichts 1 . April Verbüßung nahezu vierjährigen Gesamtfreiheitsstrafe Aussetzung Vollstreckung Strafrestes Dauer Jahren Bewährung . ist Sanktionsfindung Gunsten Steuerberaters folgendes Rechnung gestellt worden : sonstigen Firmengeflechts bestehenden Mandate wurden beanstandungsfrei geführt Betroffene ist Strafverfahren Haft bewirkten Zäsur Erfolg wieder beruflich etablieren . ist auszuschließen Oberlandesgericht Sanktionsfindung angestellten Gesamtabwägung etwa Gesichtspunkt langen Zurückliegens Taten Betracht gelassen haben könnte . Bareis Raum