NAMEN Rechtsstreit Nachschlagewerk : Verkündet : 9 November Riegel Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle ja : : ja § Satz Gesellschaft bürgerlichen Rechts alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter abgegebene einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung kann Empfänger § Satz zurückgewiesen werden Vollmacht anderen Gesellschafter noch Gesellschaftsvertrag Erklärung anderen Gesellschafter beigefügt ist Befugnis handelnden Gesellschafters alleinigen Vertretung Gesellschaft ergibt . . 9 November AG Oschatz Bundesgerichtshof Senat Landwirtschaftssachen hat mündliche Verhandlung 9 November Richter Prof. Dr. Dr. Dr. ehrenamtlichen Richter Recht erkannt : Revision Urteil Landwirtschaftssenats 8 . Dezember wird Kosten Kläger zurückgewiesen . Tatbestand : Parteien streiten Wirksamkeit Kündigung Landpachtvertrages . W. war Eigentümer Flurstücken bestehenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücks . Vertrag 28 . September verpachtete Beklagten Teil Grundstücks 28 . September . Folgezeit wurde Grundstück zwangsversteigert . Pachtverhältnis wurde Versteigerungsverfahren offenbar . 2 . Dezember wurde Grundstück Klägern Gesellschaftern Gesellschaft bürgerlichen Rechts zugeschlagen . Gesellschaftsvertrag sind Gesellschafter alleinvertretungsberechtigt . Schreiben 28 . März kündigte Kläger Bruder Kläger gebildeten Gesellschaft Pachtverhältnis Ende laufenden Pachtjahres Beklagten . Schreiben 4 . April wiesen Beklagten Kündigungserklärung Erklärung Vollmacht Klägers beigefügt worden war . Schreiben 5 . April verwahrte Kläger hiergegen Hinweis Befugnis alleinigen Vertretung Gesellschaftsvertrag . Folgezeit kam weiteren Kündigungen Pachtvertrages u.a. wichtigem Grund . Klage haben Kläger Räumung Herausgabe Pachtfläche hilfsweise 28 . September höchst hilfsweise 28 . September verlangt . Landwirtschaftsgericht hat Klage abgewiesen . Berufung Kläger ist Erfolg geblieben . zugelassenen Revision verfolgen Anträge weiter . Entscheidungsgründe : Revision ist Einschränkung zugelassen . § bezogenen Ausführungen Berufungsgerichts dienen lediglich Begründung Entscheidung Punkt bedeuten Beschränkung Zulassung . II . Berufungsgericht sieht Beklagten Pachtvertrages 28 . März Besitz Grundstücks berechtigt . meint Kündigungserklärung 28 . März habe Pachtverhältnis beendet . Beklagten hätten Erklärung § wirksam zurückgewiesen Vollmacht Klägers beigefügt gewesen sei . Abs. führe Alleinbefugnis Gesellschafters Gesellschaft vertreten . später Kündigung Pachtvertrages abgegebenen Erklärungen seien ersten möglichen Termin Sinne Satz ZVG erfolgt . außerordentliche Kündigung fehle wichtigen Grund . . Revision hat Erfolg . Kläger haben fälligen Anspruch Räumung Herausgabe Pachtfläche . sind Zuschlag Grundstücks gemäß § Verpächter Beklagten geschlossen Pachtvertrag eingetreten . Besitzrecht Vertrag besteht . Wirksamkeit Schreiben 28 . März ausgesprochenen § gestützten Kündigung steht Widerspruch Beklagten 4 . April . 1 . Wird einseitiges Rechtsgeschäft Vertreter vorgenommen gewährt § Geschäft Betroffenen Behauptung Bevollmächtigung verbundenen Unsicherheit Wirksamkeit Handelns Vertreters Schutz Betroffenen Recht eingeräumt ist Erklärung Vertreters zurückzuweisen sei denn Vertreter weist Anspruch genommene Vertretungsmacht Vorlage Vollmacht § Satz Bevollmächtigung ist Erklärungsempfänger Vollmachtgeber zuvor bekannt gegeben worden § Satz . Beruht Vertretungsmacht Erteilung Vollmacht Vertretenen gesetzlicher Grundlage scheidet Zurückweisung 265 ; OLG ; MünchKomm-BGB/Schramm 4 . Aufl . Rdn . 10 ; Soergel/Leptien 13 . Aufl . Rdn . 8 ; Staudinger/Schilken § Rdn . . gesetzliche Vertretungsmacht beruht Willensentscheidung Vertretenen . kann Vollmachtsurkunde nachgewiesen werden . mutet Inanspruchnahme gesetzlicher Vertretung verbundene Unsicherheit Wirksamkeit Bestehens behaupteten Vertretungsmacht Erklärungsempfänger . Recht Zurückweisung besteht auch Falle organschaftlichen Vertretung grundsätzlich MünchKomm-BGB/Schramm aaO ; Soergel/Leptien aaO ; Staudinger/Schilken aaO . organschaftliche Vertretungsmacht beruht Bestellung Vertreters Organ juristischen Person nur Organe Rechtsverkehr teilnehmen kann . Unsicherheit Anspruch genommene organschaftliche tungsmacht wirkt grundsätzlich vorgeschriebene Eintragung Vertreters Organ öffentliches Register . ergeben Person Organs Umfang Vertretungsmacht vgl. § Abs. § Abs. AktG § Abs. GmbHG § Abs. . So verhält Gesellschaft bürgerlichen Rechts . Teil-)rechtsfähigkeit anzuerkennen ist beruht Eintragung . Vertretungsverhältnisse können öffentlichen Register entnommen werden . folgen Gesellschaftern möglicherweise formlos geschlossenen Gesellschaftsvertrag . Gesellschaft Gesellschafter handelt liegt auch Teilnahme Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rechtsverkehr Situation § entspricht . Empfänger Gesellschaft abgegebenen Erklärung hat vielfach Kenntnis Existenz Gesellschaft Vertretungsverhältnissen . Register steht Verfügung . Handelt Geschäftsführer Gesellschaft allein ist weiteres möglich Vollmacht übrigen Gesellschafter vorzulegen Gesellschaftsvertrag Anspruch genommene Vertretungsmacht Vorlage Vorlage Erklärung übrigen Gesellschafter § § abweichende Regelung Vertretung Gesellschaft belegen . Unterbleibt Nachweis kann Erklärung Gesellschaftern abgegeben wird § zurückgewiesen werden . entspricht Recht Zurückweisung nur besteht rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht vorgelegt wird auch dann Rechtsmacht Vertreters Ermächtigung beruht eingetragenen organschaftlichen Vertretungsmacht abweicht § Nr. Anm . Hueck . Beklagten konnten Erklärung 28 . März zurückweisen Vollmacht beigefügt war Befugnis Klägers Vertretung Klägers ergab noch Erklärung Gesellschafter Klägers Gesellschaftsvertrag Kläger alleinigen Vertretung berechtigte noch Gesellschaftsvertrag selbst . § Satz bestimmte Frist ist Erklärung 4 . April gewahrt . Insoweit erhebt Revision auch Rechtsfehler sind ersichtlich . 2 . folgt auch § Abs. . kann dahingestellt bleiben Bestimmung Gesellschaft Mitglieder Gesellschaftsvertrag jeweils einzeln Vertretung berechtigt sind überhaupt Anwendung findet § Abs. Kündigung Vertrages Verfügung Recht Gesellschaft Gesellschafter ermöglicht . § Abs. begründete gesetzliche Befugnis Klägers 28 . März allein Gesellschaft handeln scheitert schon Kläger behaupten Kündigung Pachtvertrages 28 . März sei Erhaltung Grundstücks notwendige Maßnahme vgl. . 2 . Oktober . Kündigung beruht Inhalt Kündigungsschreibens Absicht Kläger Grundstück selbst bewirtschaften . Verwirklichung Absicht muß Bestand Grundstücks abhängen . liegt sogar eher . wirtschaftliche Wert Grundstücks nur so realisiert werden kann ist dargelegt . 3 . Hilfsanträgen geltend gemachten Herausgabeansprüche sind ebenfalls begründet . auch späteren Kündigungserklärungen haben Beendigung Pachtverhältnisses geführt . Kündigungen § gestützt werden Kündigungen 5 . April 28 . September gilt : Sonderkündigungsrecht Erstehers § ist Satz Norm ausgeschlossen Kündigung ersten Termin erfolgt zulässig ist . Zuschlag 2 . Dezember erste zulässige Termin war hier 28 . September . Kündigung mußte spätestens dritten Werktag halben Jahres erklärt werden Ablauf Pacht enden sollte § . war 31 . März . Kündigungen 5 . April 28 . September sind verspätet . Allerdings setzt Einhaltung ersten möglichen Kündigungstermins Eigentumserwerb Zuschlag Ersteher Bestehen Pachtvertrages Kenntnis hat . Ist Fall so wird Erlangung Kenntnis Kündigungsrecht dann nächstmöglichen Termin zugebilligt 274 ; Zeller/Stöber Zwangsversteigerungsgesetz 16 . Aufl . . 5.2 ; Eickmann Zwangsverwaltungsrecht § ; : Steiner Zwangsversteigerung Zwangsverwaltung 9 . Aufl . Rdn . 46 ; Storz Praxis Zwangsversteigerungsverfahrens 8 . Aufl . . . führt vorliegenden Fall Kläger noch 31 . März -9- hältnis hätten kündigen können . Berufungsgericht hat festgestellt Kläger jedenfalls 28 . März Kündigung ausreichende Kenntnis Bestehen Pachtvertrages hatten . ist revisionsrechtlich beanstanden Feststellung Tatsache entnommen hat Kläger Lage sah Pachtvertrag Erklärung 28 . März § kündigen . Kündigung wäre Zurückweisung Beklagten auch wirksam gewesen hätte Rechtsverhältnis Ablauf 28 . September beendet . ist schutzwürdiges Interesse Kläger erkennbar weitere Kündigungsmöglichkeit eröffnen . Klage Schreiben 6 . September erklärte außerordentliche Kündigung gestützt wird fehlt Berufungsgericht Rechtsfehler Revision angegriffen dargelegt hat Kündigungsgrund . Gaier