BESCHLUSS 5 . April Zwangsversteigerungsverfahren IXa-Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Richter Dr. Richterin Roggenbuck Richter Zoll 5 . April beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluß Landgerichts 8 . Zivilkammer 9 . Dezember wird Kosten Schuldnerin unzulässig verworfen Beschwerdegericht Rechtsbeschwerde Beschluß zugelassen hat § Abs. Nr. § Abs. Satz . . Rechtsbeschwerde ist auch erforderlich gewesen wäre vgl. . 21 . März IX ZB . . Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden . Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens wird € festgesetzt vgl. Stöber Zwangsversteigerungsgesetz 17 . Aufl . . 83 . . Raebel Boetticher Roggenbuck Zoll