BESCHLUSS 3 . April Rechtsstreit ECLI : : IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Richterin Richter Grupp Dr. 3 . April beschlossen : Anhörungsrüge Restitutionskläger Senatsbeschluss 2 . März werden Kosten zurückgewiesen . Gründe : Anhörungsrüge ist unbegründet . Gerichte sind Art . Abs. GG verpflichtet Vorbringen Parteien Kenntnis nehmen Erwägung ziehen . Hingegen ist erforderlich Einzelpunkte Parteivortrags Gründen Entscheidung auch ausdrücklich bescheiden BVerfGE . Senat hat Kläger übergangen gerügten Punkte vollem Umfang geprüft hinreichende Aussicht Erfolg beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde begründen sämtlich durchgreifend erachtet . Restitutionskläger verkennen Anfechtungsprozess rechtskräftige Eröffnungsbeschluss Mängel anhaften Akt schon äußerlich Charakter richterlichen Entscheidung nehmen gültig beachten ist Urteil 14 . Januar ZR ; 22 . Januar 44 ; Beschluss 5 . März IX . 9 ; Urteil 23 . Juni . . weiterreichenden Begründung wird entsprechender Anwendung § Abs. Satz Halbs . abgesehen . Kayser Grupp Vorinstanzen : LG Entscheidung 26.06.2014 OLG Entscheidung