BESCHLUSS 16 November Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Raebel Dr. 16 November beschlossen : Beschwerde Klägerin Nichtzulassung Revision Urteil 7 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 24 November wird zurückgewiesen . Klägerin hat Kosten Verfahrens Nichtzulassungsbeschwerde tragen Wert . Gründe : Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung erfordert Entscheidung Revisionsgerichts § Abs. . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. Satz Halbs . abgesehen . Dr. Dr. Raebel Dr. Vorinstanzen : LG Entscheidung 25.06.2004 OLG Entscheidung 24.11.2004