BESCHLUSS ZB 26 . Oktober Verfahren Eröffnung Insolvenzverfahrens IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Richterin Richter Dr. 26 . Oktober beschlossen : Wert Verfahrens Rechtsbeschwerde wird 25.230,11 Euro festgesetzt . Gründe : Ist Antrag Eröffnung Insolvenzverfahrens Gläubiger gestellt worden wird Gebühr Verfahren Antrag Betrag Forderung jedoch Wert Insolvenzmasse geringer ist Wert erhoben § Abs. . gilt auch Beschwerde Gläubigers § Abs. Satz . Nennwert Forderung Rechtsbeschwerdeführerin übersteigt Höchstbetrag Millionen Euro § Abs. so grundsätzlich Höchstbetrag zugrunde legen wäre . Rechtsbeschwerde hat jedoch dargelegt eidesstattliche Versicherung Geschäftsführers Schuldnerin 24 . Mai glaubhaft gemacht Wert freien Masse Euro beträgt . eidesstattlichen Versicherung weiter angegebenen " aktivierten Entwicklungsleistungen " Euro stehen Zweifel Befriedigung Gläubiger Verfügung . Gleiches gilt Vormerkung Werthaltigkeit Fähigkeit Schuldnerin Pfändungsgläubigers abhängt zugrunde liegenden Grundstückskaufvertrag erfüllen § Abs. . ist vorgetragen . Dr. Raebel Dr. Vorinstanzen : AG Entscheidung LG Entscheidung