BESCHLUSS ZB 11 . September Insolvenzeröffnungsverfahren IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Kreft Richter Dr. Kayser Dr. 11 . September beschlossen : Antrag Schuldnerin Bewilligung Prozeßkostenhilfe Anwaltsbeiordnung Rechtsbeschwerdeverfahren wird zurückgewiesen . Gründe Rechtsmittel hat hinreichende Aussicht Erfolg § . eindeutigen verfassungsrechtlich unbedenklichen vgl. BVerfG Gesetzeslage ist Anordnung Fortsetzung Verfahrens gemäß Abs. Satz InsO anfechtbar § Abs. InsO. stellen Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung noch ist Entscheidung Rechtsbeschwerdegerichts Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung erforderlich § Abs. . Kreft Kayser