BESCHLUSS IX 6 Juli Insolvenzeröffnungsverfahren IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Raebel Richterin 6 Juli beschlossen : Anträge Bewilligung Prozesskostenhilfe Rechtsbeschwerdeverfahren 6 . Zivilkammer Landgerichts 13 . Januar werden zurückgewiesen . Gründe : 1 . Antragstellern beabsichtigte Rechtsbeschwerde eigenen Namen hat Aussicht Erfolg § . Befugnis Rechtsbeschwerde setzt sofortige Beschwerde statthaft war 82 ; . § Abs. InsO steht jedoch nur Schuldner sofortige Beschwerde Eröffnung Insolvenzverfahrens . gilt auch dann Insolvenzverfahren Vermögen parteifähigen vgl. Gesellschaft bürgerlichen Rechts eröffnet wird . Rechte einzelnen Gesellschafter werden gewahrt persönlich haften analog § Abs. InsO berechtigt sind unabhängig Vertretungsregelungen Gesellschaftsvertrages § § Gesellschaft Rechtsmittel einzulegen Jaeger/Müller InsO . ; FK-InsO/Schmerbach 4 . Aufl . . 9 ; Kübler/Prütting/Pape InsO . 34 ; BK-InsO/Goetsch . . eigenes Beschwerderecht steht Gesellschaftern . gegenteilige Entscheidung zustimmend zitiert etwa InsO . Annahme beruht Gesellschaftern verschiedene Rechtspersönlichkeit existiere ist überholt . Ehemalige Gesellschafter haben erst recht eigenes Beschwerderecht . sind auch mehr befugt Gesellschaft analog § Abs. InsO Beschwerdeverfahren vertreten vgl. MünchKomm-InsO/Schmahl . . Eröffnungsbeschluss Schuldnerin bezeichnete Gesellschaft bürgerlichen Rechts Ansicht Antragsteller Eröffnung Ausscheiden Gesellschafter beendet worden sein soll verleiht vermeintlich tatsächlich ausgeschiedenen Gesellschaftern eigenes Beschwerderecht . Auch Fall steht nur Schuldnerin sofortige Beschwerde § Abs. InsO . Streit Frage Fortbestehens wird parteifähig angesehen vgl. 94 ; . 29 . September . Eröffnungsbeschluss bezeichneten Gesellschafter sind analog § Abs. InsO befugt Gesellschaft Rechtsmittel einzulegen Aufhebung Eröffnungsbeschlusses Abweisung Insolvenzantrags unzulässig erreichen . können Interessen antragstellenden Gläubigern auch anderen Gesellschaftern hinreichend wahrnehmen . eigenen Beschwerderechts Gesellschafter bedarf . 2 . Prozesskostenhilfe Rechtsbeschwerde Schuldnerin haben Antragsteller beantragt . Insoweit wäre überdies darzulegen gewesen nur Schuldnerin auch übrigen Gesellschafter Gegenstand Rechtsbeschwerde wirtschaftlich Beteiligten Lage sind Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzubringen § Satz Nr. . Raebel Vorinstanzen : AG Villingen-Schwenningen Entscheidung LG Entscheidung