BESCHLUSS IX 3 . Januar Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren ECLI : : BGH:2019:030119BIXZA17.18.0 IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richterin Richter Prof. Dr. Richterin 3 . Januar beschlossen : Antrag Bewilligung Prozesskostenhilfe Verfahren Rechtsbeschwerde Beschluss 28 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 16 . Oktober wird abgelehnt . Gründe : beabsichtigte Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht Erfolg § Abs. Satz . Rechtsbeschwerde wäre unzulässig . § Abs. Satz ist Beschluss Rechtsbeschwerde statthaft Gesetz ausdrücklich bestimmt ist Beschluss zugelassen worden ist . bestimmt Gesetz ausdrücklich Prozesskostenhilfeverfahren Rechtsbeschwerde statthaft ist vgl. § Abs. Satz noch hat Oberlandesgericht Beschluss Rechtsbeschwerde zugelassen . Nichtzulassung Rechtsbeschwerde ist Gegensatz Regelungen Revision § anfechtbar Beschluss 10 . Januar IX ZB . Weg außerordentlichen Beschwerde ist eröffnet vgl. Beschluss 7 . März IX ZB verfassungsrechtlich auch geboten BVerfGE . Kayser Grupp Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung I-28