BESCHLUSS 12 . Mai Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 12 . Mai Vorsitzenden Richter Richterinnen Dr. Richter Dr. beschlossen : Beschwerde Beklagten Nichtzulassung Revision Urteil 5 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 17 . Dezember wird zurückgewiesen . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung noch erfordert Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts § Abs. . Senat hat gerügten Grundrechtsverstöße . Abs. Abs. GG geprüft durchgreifend erachtet . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. Satz Halbs . abgesehen . Beklagte trägt Kosten Beschwerdeverfahrens § Abs. . Streitwert : € Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung