BESCHLUSS 10 . Mai Rechtsstreit ECLI : : IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richter Richterin Richter Richterin Dr. 10 . Mai beschlossen : Senat beabsichtigt Revision Klägerin Urteil 12 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 21 Juli gemäß § Satz Kosten zurückzuweisen . Senat beabsichtigt weiter Streitwert Revision Klägerin € Revision B eklagten € festzusetzen Beklagten Kosten übereinstimmend erledigt erklärten Revision aufzuerlegen . Parteien erhalten Gelegenheit Monats Stellung nehmen . Gründe : Voraussetzungen Zulassung Revision Klägerin Sinne § Abs. Satz liegen mehr Rechtsmittel hat auch Aussicht Erfolg § Satz . Revision Klägerin aufgeworfenen Rechtsfragen hat Senat überwiegend bereits Erlass Berufungsurteils geklärt vgl. Nachweise Senatsurteilen 25 . Januar BetrAV juris Übrigen Zulassung Revision vorliegenden Verfahren Senatsurteilen 25 . Januar Sinne Berufungsgerichts entschieden dortigen vergleichbare rechtliche Erwägungen Streitfall gestützten Revisionen Versicherten Versorgungsanstalt Bundes Länder zurückgewiesen . Ergänzend wird Entscheidungsgründe vorgenannten Senatsurteile Bezug genommen . lassen Streitfall übertragen . sind auch Zeitpunkt Entscheidung Berufungsgerichts gegebenen Zula ssungsgründe entfallen . grundsätzliche Klärung entscheidungserhe blicher Rechtsfragen erst Einlegung Berufungsgericht elassenen Revision steht Revisionszurückweisung Beschluss § Wege Senatsbeschluss 19 . Oktober . m.w . . II . vorgenannten Senatsentscheidungen Einzelnen dargelegten Erwägungen hat Revision Klägerin auch Sache Aussicht Erfolg . Felsch Dr. Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 21.07.2015