BESCHLUSS 28 . Mai Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 28 . Mai Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. 28 . Mai gemäß § Satz einstimmig beschlossen : Revision Beklagten Urteil 12 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 24 November wird zurückgewiesen . verliert Anschließung Klägerin Wirkung Abs. . Kosten Revisionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben . Streitwert : 5.849,42 € Gründe : Revision war zurückzuweisen Voraussetzungen Zulassung Revision weggefallen sind Rechtsmittel Aussicht Erfolg hat Satz . weiterer Einzelheiten nimmt Senat Bezug Hinweis Vorsitzenden 19 . Februar Satz Abs. Satz . Dr. Felsch Dr. Vorinstanzen : Entscheidung 16.04.2004 Entscheidung