BESCHLUSS 18 . April Rechtsstreit ECLI : : IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richter Richterin Richter Richterin Dr. 18 . April beschlossen : Senat beabsichtigt Revision Klägerin Urteil 12 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 16 . April gemäß § Satz Kosten zurückzuweisen . Parteien erhalten Gelegenheit Monats Stellung nehmen . Gründe : Voraussetzungen Zulassung Revision Sinne § Abs. Satz liegen mehr Rechtsmittel hat auch Aussicht Erfolg § Satz . Revision Klägerin aufgeworfenen Rechtsfragen hat Senat überwiegend bereits Erlass Berufungsurteils geklärt vgl. Nachweise Senatsurteilen 25 . Januar juris Übrigen Zulassung Revision vorliegenden Verfahren Senatsurteilen 25 . Januar Sinne Berufungsgerichts entschieden dortigen rechtlichen Erwägungen Streitfall gestützte Revisionen Versicherten zurückgewiesen . Ergänzend wird Entscheidungsgründe vorgenannten Senatsurteile Bezug genommen . ssen Streitfall übertragen . sind auch Zeitpunkt Entscheidung Berufungsgerichts gegebenen Zulassungsgründe entfallen . grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Recht sfragen erst Einlegung Berufungsgericht zugelassenen evision steht Revisionszurückweisung Beschluss § Wege Senatsbeschluss 19 . Oktober . m.w . . vorgenannten Senatsurteilen Einzelnen dargelegten Erwägungen hat Revision Klägerin auch Sache ke Aussicht Erfolg . II . Senat beabsichtigt Streitwert Revision Klägerin € festzusetzen . Felsch Dr. Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung