BESCHLUSS 25 Juli Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 25 Juli Vizepräsidenten Schlick Richter beschlossen : Beschwerde Klägers Nichtzulassung Revision Urteil 4 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 7 November wird unzulässig verworfen . Kläger hat Kosten Beschwerdeverfahrens tragen . Streitwert Beschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : Kläger begehrt beklagten Land § § Abs. Entschädigung Höhe insgesamt € Dauer Staatsanwaltschaft Landgericht anhängig wesener später eingestellter Strafverfahren . ersten 6 . Februar eingeleiteten 1 . März endgültig § Abs. beendeten Verfahrens Verstoßes Arzneimittelgesetz beziffert Ansprüche € . zweiten 20 . August eingeleiteten 26 . März § Abs. endgültig stellten Verfahrens Steuerhinterziehung verlangt Entschädigung € . Oberlandesgericht hat Klage abgewiesen . Hiergegen richtet Nichtzulassungsbeschwerde Klägers . II . Beschwerde ist unzulässig gemäß § Abs. Satz § § Nr. erforderliche Mindestbeschwer € erreicht wird . Auffassung Klägers ist § Nr. Beschwerden Nichtzulassung Revision erstinstanzlichen Urteilen Oberlandesgerichte Klagen Entschädigung unangemessener Dauer Gerichtsverfahren strafrechtlichen Ermittlungsverfahren anwendbar ; Urteile unterliegen Beschwerde dort definierten Wertgrenze vgl. Sinn auch Marx/ Roderfeld Rechtsschutz überlangen Ermittlungsverfahren . ; Steinbeiß-Winkelmann/Ott Rechtsschutz überlangen Gerichtsverfahren § . 24 ; Hüßtege 34 . Aufl . . 12 ; 7 . Aufl . . . V.m . . . Abs. Satz bestimmt Entscheidung Oberlandesgerichts Revision Maßgabe § stattfindet § entsprechend anzuwenden ist . Revision findet nur Rechtsmittel Oberlandesgericht Urteil Beschwerde Bundesgerichtshof zugelassen worden ist . Einzelheiten Nichtzulassungsbeschwerde regelt ist allerdings § Nr. einschließlich 31 . Dezember nur Maßgabe anzuwenden Beschwerde Nichtzulassung Revision Berufungsgericht nur zulässig ist Wert Revision geltend machenden Beschwerde € übersteigt . Kläger abstellt § Nr. " Berufungsurteil " Rede ist steht Anwendung Nr. . § Abs. Satz ordnet gerade erstinstanzlichen Urteile Oberlandesgerichte Entschädigungsverfahren entsprechende Anwendung Bestimmungen Nichtzulassungsbeschwerde Berufungsurteile . § Abs. Satz ausdrücklich § Nr. mit erwähnt ist Bedeutung . Bestimmung verweist § § Nr. 31 . Dezember nur dort gesetzlich festgelegten Mindestbeschwer anzuwenden ist . ist Zeitpunkt nur Inhalt § Nr. verstehen heißt § Nr. § " hineinzulesen " . Regelung § Nr. unmittelbar § enthalten ist ist Charakter Überleitungsvorschrift zurückzuführen ; Bestimmungen sind üblicherweise Gesetz betreffend Einführung Zivilprozessordnung normiert . geht mithin Kläger meint analoge Anwendung § Nr. sodass Frage planwidrigen digkeit Gesetzes stellt . Meinung Klägers Gesetzgeber habe Möglichkeit Nichtzulassungsbeschwerde Rechtsschutz Entschädigungssachen § § unabhängig Erreichen Mindestbeschwer zulassen wollen ergeben Übrigen auch Gesetzesbegründung BT-Drucks . S. Anhaltspunkte . Vorinstanz : OLG Entscheidung