NAMEN Verkündet : 22 . September Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Kaufinteressent darf auch dann Bezug konkretes Angebot Makler wendet Objekte " Bestand " nachweisen lassen ausdrücklichen Provisionsforderung Maklers Regel ausgehen seien Makler bereits Verkäufer Hand gegeben worden . Anders liegt nur weitergehenden Nachfrage Maklerleistungen insbesondere Erteilung eigenen Suchauftrags Kunden . Urteil 22 . September OLG . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 22 . September Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dörr Galke Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 19 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 7 . Oktober aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahren Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand Klägerin betreibt Maklerunternehmen . Beklagte suchte Einfamilienhaus Süden setzte 11 . Oktober telefonisch Klägerin Verbindung . wies Beklagte unbebautes Grundstück hin Beklagte schließend Mitarbeiterin Klägerin besichtigte . Verkauf Objekts hatte Grundstückseigentümerin Makler S. beauftragt auch weiteren Gespräche führte . Parteien ist streitig ausdrückliche Provisionsvereinbarung getroffen wurde Klägerin Beklagten Exposé Hinweis Käufer zahlende Maklerprovision übersandt hat . Beklagte bestreitet Kausalität Klägerin erbrachten Maklerleistungen . Grundstück wurde Beklagten 1 . Juni Vater Bruder gekauft Beklagten Bebauung Wohnung Verfügung stellen . Klägerin verlangt Beklagten Maklerprovision Höhe € Zinsen . Landgericht hat Klage abgewiesen Oberlandesgericht hat ersten Berufungsverfahren Berufung Klägerin zurückgewiesen . Revision hat erkennende Senat Urteil 8 . April NJW-RR Berufungsurteil aufgehoben Rechtsstreit Berufungsgericht zurückverwiesen . hat nunmehr Klage Beweisaufnahme stattgegeben . erkennenden Senat zugelassenen Revision verfolgt Beklagte Klageabweisungsantrag . Entscheidungsgründe Revision hat Erfolg . führt erneuten Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . Berufungsgericht bejaht nunmehr Maklerprovisionsanspruch § . Ausführungen Bundesgerichtshofs ersten Revisionsurteil verstoße Einwendung Beklagten ursprünglich angestrebte Vertrag selbst Vater Bruder abgeschlossen worden sei Treu Glauben . Ebenso wenig könne Beklagte berufen Provisionspflicht gewusst haben . selbst entsprechender Hinweis Mitarbeiterin Klägerin erfolgt Exposé übergeben worden sein sollte müsse entgegenhalten lassen Klägerin Bitte Benennung Verkauf stehenden Einfamilienhäusern gewandt habe . Anruf sei bekannt gewesen Klägerin Immobilienmaklerin sei Immobilienmakler Nachweis Vermittlung Objekts Falle Kaufs Provision verlangten . Beklagte habe Objekt Klägerin zeigen lassen bewusst Maklerdienste entgegengenommen . Rechtsprechung komme Fall auch dann Maklervertrag ausdrücklich Provisionspflicht gesprochen worden sei . Habe Kaufinteressent Makler bestimmten Objekts angesprochen Benennung Wohnung Hauses ersucht bestehe auch Vertrauen Makler nur Verkäufer Provision nehme dann Kaufinteressent Tätigwerden Maklers Interessenten wünsche . Schließlich fehle auch erforderlichen Kausalität Objektbenennung Beklagten Kauf Objekts Vater Bruder . Zumindest sei Mitursächlichkeit gegeben Verkauf Vater Bruder Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgt wäre Klägerin Objekt Beklagten benannt hätte . Erst sei Kontakt Beklagten Geschäftsführer Bauträgers gekommen ermöglicht habe Verbindung späteren Käufern aufzunehmen . II . Ausführungen halten Angriffen Revision entscheidenden Punkt stand . Ansicht Berufungsgerichts Parteien sei stillschweigend Maklervertrag gekommen widerspricht zwar Revision bindenden Vorgaben zurückverweisenden ersten Revisionsurteil erkennenden Senats . Senat war weitere Feststellungen Betracht kamen seinerzeit schon revisionsrechtlich Lage Punkt Auslegung Parteierklärungen selbst vorzunehmen . Berufungsgericht festgestellten tatsächlichen Umstände rechtfertigen jedoch auch Ergebnis tatrichterlicher Würdigung konkludenten Vertragsschluss . 1 . Allerdings kann Provisionsabrede § auch gend schlüssiges Verhalten getroffen werden . Rechtsprechung stellt indessen strenge Anforderungen . Makler wendet " Angeboten " werbend geschäftlichen Verkehr auftritt erklärt noch schlüssig Bereitschaft Zahlung Maklerprovision Fall Vertrag angebotene Objekt kommt . Interessent darf nämlich Gegenteiliges bekannt ist ausgehen Makler Objekt Verkäufer Hand bekommen hat angetragenen Weitergabe Informationen Leistung Anbieter erbringen will . weiteres braucht Kaufinteressent Fall rechnen Makler auch Provision erwartet ; Urteile 2 Juli IVa ; 4 . Oktober NJW-RR 114 ; Senatsurteile 20 . Juni NJW-RR ; 17 . September ; 6 . Dezember 11 . April ZR . Auch Besichtigung Verkaufsobjekts zusammen Makler reicht schlüssigen Vertragsschluss . . 2 . Erwägungen lassen Fall Initiative Makler ausgeht Kunde nur Makler angebotenen konkreten Objekts Anspruch nimmt beschränken . gelten ebenso Makler anlässlich Anfrage Interessenten weitere Objekte offeriert vgl. etwa Senatsurteil 11 . April aaO zugrunde liegende Fallgestaltung verbreiteten Meinung auch dann Kunde hier Bezugnahme Inserat sonstiges Einzelangebot Maklers Kontakt aufnimmt Objekte " Bestand " benennen lassen . Auch Umständen liegt Objektangabe letztlich Makler ausgehendes Angebot so Interessent selbst bewusst ist insoweit Dienste Maklers entgegennimmt hinreichender Anhaltspunkte Gegenteil rechnen darf Objekte seien Makler schon Verkäufer Hand gegeben worden bestehe Maklervertrag . Anders liegt nur weitergehenden Nachfrage Maklerdienstleistungen Kunden insbesondere Erteilung eigenen Suchauftrags so zutreffend ; OLG OLG-Report ; Schwerdtner Maklerrecht 4 . Aufl . . ; . 507 ; Tiekötter Festschrift S. . ; s. auch 97 ; OLG ; undifferenziert OLG OLG-Report 49 ; OLG ; ; abweichend Dehner Maklerrecht Rdn . ; ders . 18 19 ; 4 . Aufl . . Fn . ; Palandt/Sprau 64 . Aufl . . 4 ; Staudinger/ . § . ; Handbuch Grundstückspraxis Teil Rn . . früheren Rechtsprechung Bundesgerichtshofs vgl. Urteile 21 . Mai ; 13 . März IVa Bl . 16 . Mai andere Rechtsauffassung entnommen werden könnte hält jetzt Maklerrecht allein zuständige erkennende Senat . 3 . Suchauftrag Art hat Beklagte bisherigen stellungen erteilt hat vielmehr vorträgt lediglich Objekt Adressenmaterial Klägerin nachweisen lassen wollen . kommt sollte Klägerin Nachweis Suchauftrags gelingen Maklerlohnanspruch § Frage Klägerin Beklagte unmissverständlich Erfolgsfall zahlende Käuferprovision hingewiesen hat . hat Berufungsgericht festgestellt . gegebenen Begründung kann angefochtene Urteil bestehen bleiben . . Rechtsstreit ist anderen Gründen Endentscheidung reif § Abs. . Auch Anspruch § kommt Betracht vgl. ; Senatsurteil 7 Juli bestimmt . Revisionsbegründung gekehrt Anspruch genommene Berufungsgericht allerdings festgestellte Vereinbarung Makler S. Klägerin Teilung Verkäuferprovision Schwierigkeit derartigen Objekten Käufer Provisionsanspruch durchzusetzen würde Klägerin Außenverhältnis Beklagten auch Gesichtspunkt Glauben § hindern Käuferprovision geltend machen . Infolgedessen ist Berufungsurteil aufzuheben Sache erneut Berufungsgericht zurückzuverweisen behaupteten Provisionsverlangen Klägerin erforderlichen Feststellungen trifft . Vorsorglich weist Senat Senatsrechtsprechung . beruhende tatrichterliche Wertung Maklerdienstleistungen Klägerin seien späteren Verkauf Grundstücks zumindest mitursächlich geworden durchgreifenden Bedenken bestehen . Auch Zeitraum halben Jahr Nachweis Objekts Abschluss Hauptvertrags kann Umständen Schluss Ursächlichkeit Maklerleistungen nahe legen Kaufvertragsverhandlungen zwischenzeitlich abgebrochen worden waren vgl. auch Staudinger/Reuter aaO . . Kapsa