BESCHLUSS ZB 28 . März Verfahren Aufhebung inländischer Schiedssprüche Nachschlagewerk : ja : ja : ja streitwertabhängige Schiedsrichtervergütung § Setzt Schiedsgericht Rahmen § treffenden Kostenentscheidung Streitwert schiedsgerichtlichen Verfahrens so stellt unzulässiges Richten eigener Sache auch Vergütung Schiedsrichter vereinbarungsgemäß streitwertabhängig ist . Festsetzung Streitwerts ist allerdings nur Verhältnis Schiedsparteien zueinander verbindlich kann insoweit Grundlage Schiedsgericht angeordneten Kostenerstattung sein . Parteien bleibt jedoch unbenommen ordentlichen Gerichten anhängig machenden Vergütungsstreitigkeit Schiedsrichtern berufen Streitwert hoch festgesetzt worden sei . Beschluss 28 . März ZB Kammergericht . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 28 . März Vizepräsidenten Schlick Richter Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Antragstellers Beschluss 20 . Zivilsenats Kammergerichts 12 . August Sch wird zurückgewiesen . Antragsteller trägt Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens . Streitwert Rechtsbeschwerdeverfahren wird Mio. € festgesetzt . Gründe : Antragsteller leitete Schreiben 11 . Januar Schiedsverfahren Antragsgegnerinnen . mündlichen Verhandlung Schiedsgericht nahm Antragsteller Schiedsklage . 28 . Oktober erließ Schiedsgericht Schiedsspruch Beendigung Schiedsverfahrens Pflicht Antragstellers Kosten tragen Streitwertfestsetzung Mio. € Vorbehalt Entscheidung Höhe Antragsteller Antragsgegnerinnen erstattenden Kosten enthielt . Schiedsspruch 13 . Januar berichtigte Schiedsgericht Schiedsspruch Gründen . 5 . Februar erließ Schiedsgericht Schiedsspruch Erstattungsansprüche Antragsgegnerinnen bezüglich Schiedsgericht geleisteten Vorschüsse außergerichtlichen Kosten . Antragsteller hat Aufhebung Schiedssprüche Schiedsspruchs 28 . Oktober jedoch Ausnahme Ausspruchs Schiedsverfahren beendet ist beantragt ; hilfsweise hat Feststellung begehrt Schiedsspruch 28 . Oktober bezüglich Ziffer Rechtswirkung Schiedsspruch entfaltet . Kammergericht hat Anträge zurückgewiesen . Hiergegen richtet Rechtsbeschwerde Antragstellers . II . Gesetzes statthafte § Abs. Satz Nr. . V.m . Abs. Satz § Abs. Nr. Fall auch Übrigen § Abs. zulässige Rechtsbeschwerde hat Sache Erfolg . 1 . Auffassung Antragstellers verstößt wertfestsetzung Schiedsspruch 28 . Oktober noch aufbauende Entscheidung Kostenerstattung Schiedsspruch 5 . Februar Verbot Richtens eigener Sache . Grundsatz eigener Sache Richter sein kann gehört Grundprinzipien Rechtsstaats ; insoweit ist Wesen richterlichen Tätigkeit nichtbeteiligten Dritten sachlicher persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird vgl. nur BVerfGE ; ; . Verbot Richtens eigener Sache gerichtliche Verfahren Ausschlussgrund Ausübung Richteramts § Nr. formuliert ist gilt auch schiedsrichterliche Verfahren . Zwar enthält 10 . Buch § nur Ablehnungsgründe berechtigten Zweifeln Unparteilichkeit Schiedsrichters . Grundsatz eigener Sache richten darf gilt aber unverzichtbarer Bestandteil rechtsstaatlichen Gerichtsbarkeit auch hier vgl. nur Urteile 19 . Dezember 5 November ; Senatsurteile 3 Juli 7 . März ZR . Verletzung führt Aufhebung Schiedsspruchs vorliegenden Fall dahinstehen kann Schiedsspruch insoweit unzulässigen Verfahren beruht vgl. etwa Senatsurteil 7 . März aaO § Abs. Nr. . ; 15 Juli ZB § Abs. Nr. . verfahrensrechtlichen ordre § Abs. Nr. Buchst . . verstößt vgl. Senatsurteil 25 November § Abs. Nr. . ; siehe auch Senatsurteil 15 . Mai deutschen ordre-public Art . Buchst . vgl. auch MünchKommZPO/Münch 3 . Aufl . § . ; 8 . Aufl . § . 4 ; Zöller-Geimer 29 . Aufl . . § . . Kosten Schiedsverfahrens anbetrifft bedeutet Verbot Richtens eigener Sache Schiedsrichter zunächst Vergütungsansprüche Parteien selbst zusprechen also Schiedsspruch selbst titulieren dürfen . Haben Parteien schiedsrichterliche Tätigkeit ausreichenden Vorschuss geleistet kann Schiedsgericht weitere Tätigkeit § zurückhalten vgl. Urteil 22 . Februar 347 ; Senatsurteil 10 . April . Parteien Schiedsvertrags Pflicht trifft Durchführung Verfahrens fördern hierbei erforderlich anderen Partei zusammenzuwirken Abschluss Verfahrens Schiedsspruch kommt sind Parteien grundsätzlich gleichen Anteilen Vorschuss verpflichtet . Zahlt nur Partei Anteil kann Schiedsgericht Verfahren auch aussetzen säumigen Partei ermöglichen säumige Zahlung anteiligen Vorschusses staatlichen Gericht verklagen vgl. Senatsurteil 7 . März . Wird Schiedsgericht ausreichenden Vorschuss tätig kann aber offenen Schiedsgerichtskosten Schiedsspruch titulieren ist verwiesen Gebühren Unkosten gegebenenfalls staatlichen Gerichten einzuklagen . noch alten Schiedsverfahrensrecht ergangenen Senatsrechtsprechung vgl. Urteil 25 November ; Bezug genommen Senatsurteil 7 . März ist Schiedsrichtern untersagt streitwertabhängige Vergütung mittelbar Festsetzung Streitwerts Schiedsverfahren bestimmen sodass auch unzulässigen Streitwertfestsetzung beruhender Schiedsspruch ßige Kostenerstattung Parteien Betracht kommt . Vergütung Teil Verfahrenskosten kann nur dann Schiedsspruch ziffernmäßig festgesetzt werden Höhe z.B. Honorar Streitwert richtet bezifferte Schiedsklage erhoben worden ist Parteien Schiedsrichtern festes Honorar vereinbart haben Einvernehmen Streitwert besteht feststeht benötigte Betrag bereits vorschussweise eingezahlt worden ist Senatsurteil 25 November aaO S. ; siehe Streitstand auch Nachweise Lachmann Handbuch Schiedsgerichtspraxis 3 . Aufl . . ; MünchKommZPO/Münch aaO § . ; . vormals Zivilprozessordnung Regelung Kosten Schiedsverfahrens enthalten hat bestimmt nunmehr allerdings Abs. Satz Parteien Abweichendes vereinbart haben Schiedsgericht Schiedsspruch entscheiden hat Anteil Parteien Kosten schiedsrichterlichen Verfahrens Parteien erwachsenen zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten tragen haben . entscheidet Schiedsgericht pflichtgemäßem Ermessen Berücksichtigung Umstände Einzelfalls insbesondere Ausgangs § Abs. Satz meistens führen dürfte Kostenentscheidung Grundsätzen § folgt vgl. BTDrucks . S. . Kosten schiedsrichterlichen Verfahrens feststehen hat Schiedsgericht auch befinden Höhe Parteien tragen haben . Ist Festsetzung Kosten unterblieben erst Beendigung schiedsrichterlichen Verfahrens möglich wird gesonderten Schiedsspruch entschieden § Abs. . Schiedsverfahren anders Verfahren staatlichen Gerichte gesondertes Kostenfestsetzungsverfahren gibt besteht Bedürfnis Kosten auch betragsmäßig Schiedsgericht selbst bestimmt werden vgl. BT-Drucks . aaO . Schiedsgericht § obliegende Kostenentscheidung setzt jedoch seltenen Fällen Streitwert feststeht bezifferte Klage geht Kostenquote bilden ist Festsetzung Streitwerts Schiedsgericht . nur so kann Ausgang Verfahrens Kostenverteilung angemessen berücksichtigt werden . Willen Gesetzgebers muss mithin Schiedsgericht auch Festsetzung Streitwerts befugt sein . kann auch Grundlage Kostenerstattungsansprüche obsiegenden Partei unterlegene Partei sein Schiedsgericht § Abs. befinden hat . Hinblick Verbot Richtens eigener Sache ist Streitwertfestsetzung allerdings nur Verhältnis Parteien zueinander verbindlich handelt also Streitwertfestsetzung eingeschränkter Reichweite vgl. auch Beilage Nr. S. ; MünchKommZPO/Münch aaO § . ; Stein/Jonas/Schlosser 22 . Aufl . . 4 ; ; . Wirkungen entfaltet Schiedsspruch auch Rahmen erfolgende Streitwertfestsetzung nur § Hinblick Gebührenansprüche Schiedsgericht Parteien auch Parteien Prozessbevollmächtigten . Ist Kostenfestsetzung bezüglich vorschussweise gezahlten Schiedsrichtergebühren zutreffend müssen Parteien gezahlte Kosten Schiedsrichtern zurückverlangen ; insoweit hat Entscheidung Qualität Schiedsspruchs vgl. BT-Drucks . S. . ergibt Rückzahlungsanspruch Schiedsvertrag Parteien Schiedsgericht verbunden sind . Hat Schiedsgericht Streitwert hoch angesetzt entspricht soweit hier Parteien Schiedsvertrags Schiedsrichter ermächtigt haben Gebühren § bestimmenden Streitwert festzulegen Bestimmung billigem Ermessen kann Partei Umfang Überzahlung geleisteten Vorschuss schiedsgerichtliche Kostenentscheidung Erstattung anderen Partei gezahlten Vorschusses verpflichtet worden ist ausgeglichen hat Betrag Schiedsrichtern zurückverlangen . Genauso steht Bindungswirkung Partei Prozessbevollmächtigten frei Höhe Anwaltsgebühren ordentlichen Gerichten Überprüfung stellen . Sollte Fall später Verhältnis Schiedsrichter Schiedsparteien Schiedsparteien Bevollmächtigten abweichende Entscheidung ergehen ist wiederum nur Rechtsbeziehung verbindlich . Verhältnis Schiedsparteien untereinander verbleibt Bindungswirkung Schiedsspruchs . Hintergrund hat Kammergericht Recht Streitwertfestsetzung aufbauende Entscheidung Erstattung bezüglich geleisteten Vorschüsse außergerichtlichen Kosten Verstoßes Verbot Richtens eigener Sache aufgehoben . Ergänzend ist Hinblick Vortrag Antragstellers Rechtsbeschwerdebegründung anzumerken Schiedsgericht Schiedsspruch 28 . Oktober S. ; Schiedsspruch 5 . Februar S. Übereinstimmung oben dargestellten Grundsätzen auch deutlich unterschieden hat regelnden Kostenverhältnis Parteien untereinander eigenen Verhältnis Parteien . 2 . Auch Übrigen erweist angefochtene Beschluss lerfrei . nähere Begründung wird § Abs. Satz verzichtet . Hucke Vorinstanz : KG Entscheidung 12.08.2010 Sch