BESCHLUSS ZB 13 . Februar Verfahren Aufhebung inländischen Schiedsspruchs . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 13 . Februar Vizepräsidenten Schlick Richter Dr. Dr. beschlossen : Senatsbeschluss 28 . Januar wird offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt Rechtsbeschwerde Antragstellerin Beschluss 8 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 25 . 12 . April unzulässig verworfen wird . Vorinstanz : Entscheidung 25.04.2013