Abschrift BESCHLUSS 18 . März Rechtsstreit II . Zivilsenat hat 18 . März Vorsitzenden Richter Dr. Röhricht Richter Dr. Prof. Dr. Henze Kraemer Richterin beschlossen : Revision Beklagten Urteil Oberlandesgerichts Schiffahrtsobergericht 21 . Dezember wird angenommen Maßgabe Widerklage unzulässig unbegründet abgewiesen wird . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung . Revision hat Endergebnis auch Aussicht Erfolg . Beklagten tragen Kosten Revisionsverfahrens § . Streitwert : € Röhricht Hesselberger Kraemer Henze Münke