BESCHLUSS 15 . Oktober Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja AktG § ; § Zulässigkeit vorabgesprochenen Verwendung Zusammenhang Kapitalerhöhung KGaA Inferenten Einlage erbrachten freiwilligen Zahlung freie Kapitalrücklage " Tilgung Schulden Konzernschwestergesellschaft Inferenten Blickwinkel Umgehung Kapitalschutzvorschriften . Beschluss 15 . Oktober ZR OLG II . Zivilsenat hat 15 . Oktober Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Beschwerde Klägers Nichtzulassung Revision Urteil 7 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 27 . September wird zurückgewiesen Gesetz § Abs. vorgesehenen Gründe vorliegt Senat Revision zulassen darf . Rechtsstreit Parteien hat grundsätzliche Bedeutung noch erfordert Entscheidung Revisionsgerichts Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung . Senat hat Verfahrensrügen geprüft durchgreifend erachtet . Schuldentilgung Mitteln weiteren Sinn Kapitalaufbringungsvorgang stammen Vorgang handelt wirtschaftlich betrachtet Inferentin Forderungen Kapitalaufbringungsvorgang stammenden Mitteln bezahlen lässt ist Anwendbarkeit Umgehung Kapitalschutzvorschriften dienenden Regeln schon Ansatz ausgeschlossen . Rücksicht verbale tatsächliche Trennung echten Einlagen " hinausgehenden freiwilligen Zahlungen " Übergangszahlungen " verschiedenen Bankkonten sind Kapitalschutzvorschriften berührt separaten Konto " Übergangszahlungen " Schulden Gesellschaften Gruppe Gesellschaften F. -Gruppe beglichen werden . Frage Verbuchung freiwilligen Zahlungen ist entscheidungserheblich etwa fehlerhafte Zuordnung Tilgungswirkung Gesellschafterleistung berührt . näheren Begründung wird gemäß § Abs. Satz 2 . abgesehen . Kläger trägt Kosten Beschwerdeverfahrens . Streitwert : 49.999.990,00 € Vorinstanzen : Entscheidung 22.12.2005 OLG Entscheidung 27.09.2006