BESCHLUSS 30 Juli Rechtsstreit I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 30 Juli Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Richterin Dr. Richter beschlossen : Gegenvorstellung Klägerin Streitwertfestsetzung 12 . Januar wird zurückgewiesen . Gründe : Schreiben Klägerin 18 . Juni ist Gegenvorstellung Streitwertfestsetzung Senatsbeschluss 12 . Januar auszulegen § Abs. Satz § Abs. Satz Streitwertbeschwerde obersten Gerichtshof Bundes stattfindet vgl. Beschluss 8 . August ZR juris . Änderung € festgesetzten Streitwerts besteht jedoch . Klägerin hat Streitwert Verfahren Klageschrift vorläufig geschätzt € angegeben . erster Instanz abweichende Wertfestsetzung begehrt hat hat Landgericht Streitwert € festgesetzt . Landgericht hat Hauptantrag unzulässig abgewiesen Beklagten Hilfsantrag verurteilt . Urteil allein Beklagten Berufung eingelegt haben hat Berufungsgericht Wert Berufungsverfahrens Kostenquote erster Instanz Drittel € gerundet € festgesetzt . Berücksichtigung Kostenquote zweiter Instanz hat Senat Beschluss 12 . Januar Streitwert allein Beklagten eingelegte Revision € bestimmt . Klägerin hat 7 . Mai Zeitpunkt Einwände Streitwertfestsetzungen Landgericht Oberlandesgericht Bundesgerichtshof erhoben . Erst Senat Beschluss 7 . Mai festgestellt hat Beklagten Revision Berufungsurteil Verhandlungstermin 12 . Februar wirksam zurückgenommen hatten hat Klägerin Schriftsatz 18 . Juni Streitwertfestsetzung unter € begehrt . ursprüngliche Streitwertfestsetzung Angabe Klägerin entspricht mehr Jahre abweichende Wertfestsetzung begehrt hat besteht Anlass Streitwertheraufsetzung Abschluss Revisionsverfahrens . Übrigen hat Klägerin vorgetragen wirtschaftliches Interesse gerade Beklagten Berufungsurteil untersagten Internet-Glücksspiele unterlassen € beträgt . Zusammenhang sind Beschränkung Geschäftstätigkeit Klägerin Bundesland auch Vielzahl Anbieter illegaler Internet-Glücksspiele berücksichtigen . Maßgeblich ist legale Geschäft Klägerin illegalen Internet-Glücksspiele Beklagten entgeht . Büscher Schwonke Kirchhoff Richter Feddersen ist Urlaub gehindert unterschreiben . Büscher Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung