NAMEN Verkündet : 9 November Führinger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Resistograph Abs. Wird primär Ausland ausgerichtete Internetseite zulässiger Weise Metatag gesetzt bessere Erreichbarkeit Internetseite auch Inland begründet so kann maßgeblicher Gesichtspunkt Annahme relevanten Inlandsbezugs Markenbenutzung nur sein Betreiber Internetseite zumutbarer Weise beeinflussbaren Umstand handelt . Urteil 9 November ECLI : : I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 9 November Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Prof. Dr. Recht erkannt : Revision Urteil Oberlandesgerichts 6 . Zivilsenat 25 . Mai wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Kläger ist Inhaber Deutschen Markenamt 10 . Juni eingetragenen Wortmarke " Resistograph " Schutz beansprucht Apparate Instrumente Materialuntersuchung insbesondere Messund Prüfgeräte Erfassung Auswertung Eindringwiderstands Material eindringenden Sonde weiter insbesondere Bohrwiderstands Bohrsonde vorzugsweise Bäumen Holz Holzwerkstoffen Erzeugnissen Holz Klasse enthalten ; Durchführung Materialuntersuchungen insbesondere Erfassung Auswertung Eindringwiderstands Material eindringenden Sonde weiter insbesondere Bohrwiderstands Bohrsonde vorzugsweise Bäumen Holz Holzwerkstoffen Erzeugnissen Holz Klasse enthalten . Kläger hat vorgetragen biete Bohrwiderstandsmessun2 gen Bohrwiderstandsmessgeräte Klagemarke erziele jeweils sechsstelligen Jahresumsatz . Beklagten Geschäftsführer Beklagte ist vertreiben Beklagten hergestellte Bohrwiderstandsmessgeräte Holzdiagnose . Kläger Beklagte Beklagte zunächst zusammengearbeitet hatten kam Landgericht Aktenzeichen ersten Kennzeichenrechtsstreit . Beklagten gaben damalige Beklagte folgende Unterlassungserklärung : 1 . Beklagten verpflichten unterlassen geschäftlichen Verkehr Bohrwiderstandsmessgeräten Bezeichnungen " RESISTOGRAPH " und/oder " Resistograph " anzubringen Bezeichnungen Bohrwiderstandsmessgeräte anzubieten Verkehr bringen genannten Zwecken besitzen Bezeichnungen Geschäftspapieren Werbung benutzen . 2 . Fall Zuwiderhandlung Verpflichtungen Ziffer verpflichten Beklagten Zahlung Vertragsstrafe Höhe DM Kläger . weiteren Auseinandersetzung gaben Beklagten 28 Juli Unterlassungserklärungen folgendem Inhalt : Beklagte Beklagte verpflichten Kläger 1 . unterlassen geschäftlichen Verkehr Bohrwiderstandsmessgeräten und/oder Zubehör Bohrwiderstandsmessgeräte Marke " Resistograph " benutzen insbesondere Marke Bohrwiderstandsmessgeräten Zubehör Aufmachung Verpackung anzubringen Marke Bohrwiderstandsmessgeräte und/oder Zubehör anzubieten Verkehr bringen Zweck besitzen Marke Bohrwiderstandsmessgeräte auszuführen Marke Geschäftsverkehr Werbung Bohrwiderstandsmessgeräte und/oder Zubehör benutzen Verpflichtung Unterlassung Länder Regionen bezieht Marke Rechtskraft steht ; 2 . Fall schuldhaften Zuwiderhandlung Ausschluss Fortsetzungszusammenhangs Verpflichtung Ziffer zuständigen Gerichtsbarkeit überprüfende Vertragsstrafe € Kläger zahlen . Beklagten vertriebenen Bohrwiderstandsmessgeräte werden Internetseite www.i stellt beworben . nachfolgend Betreiberin Internetseite zugänglichen Onlineshops ist Inc . Sitz Tochtergesellschaft Beklagten 2 . Internetseite www.i wird Beklagte Startseite " " Impressum Ansprechpartner benannt . -9- Kläger sieht Bewerbung Bohrwiderstandsmessgeräte Beklagten Internetseite www.i Verstoß terlassungserklärungen Verletzung Rechte Marke " Resistograph " . Beklagten haben geltend gemacht Hinblick Domainnamen Verwendung englischen Sprache Preisangaben Onlineshop ausschließlich US-Dollar fehle Inlandsbezug Werbung Geräte Internetseite " . Landgericht hat Klage überwiegend stattgegeben Beklagten Androhung gesetzlicher Ordnungsmittel verboten geschäftlichen Verkehr Bundesrepublik Bohrwiderstandsmessgeräte Bezeichnungen " Resistograph " und/oder " Resistograph " anzubieten Verkehr bringen einzuführen und/oder Bezeichnungen Geschäftspapieren Werbung Zusammenhang Angebot Inverkehrbringen Einfuhr Bohrwiderstandsmessgeräten Bundesrepublik benutzen insbesondere folgt geschieht : hat Beklagten weiter Auskunft verurteilt Verpflichtung Schadensersatz festgestellt . hat festgestellt Beklagten Unterlassungserklärung 16 Juli Beklagten Unterlassungserklärung 28 Juli verstoßen haben . Berufungsinstanz hat Kläger gerichtlichen Hinweis Hinblick Unterlassungserklärungen geänderte Feststellungsanträge gestellt . Berufungsgericht hat Urteil Landgerichts Auskunftsausspruch bestätigt Feststellung Schadensersatzpflicht Beklagten verwirkte Vertragsstrafen übersteigenden Schaden beschränkt Zahlungsanträgen Vertragsstrafen Abweisung entsprechenden Feststellungsanträge stattgegeben Urteil 25 . Mai juris . Urteil richtet Berufungsgericht zugelassene Revision Beklagten Zurückweisung Klägerin beantragt . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat angenommen Antrag Unterlassung verknüpften Nebenansprüche seien Verletzung Markenrechts Klägers begründet . stehe Kläger jeweils Vertragsstrafe Verstoßes Unterlassungserklärungen 16 Juli 28 Juli . Begründung hat ausgeführt : Unterlassungsantrag sei hinreichend bestimmt . beanstandete Bezeichnung Bohrwiderstandsmessgeräten " Resistograph " gründe Verwechslungsgefahr Klagemarke . Zusammensetzung Bestandteile " resist " graph " deutschen Sprache unbekannten Kunstwort sei originell rechtfertige Annahme Hause bestehenden zumindest durchschnittlichen Kennzeichnungskraft Klagemarke . zusammengesetzten Zeichen Beklagten nehme " Resistograph " selbständig kennzeichnende Stellung . bestehender hochgradiger Zeichenähnlichkeit Identität bezeichneten Waren durchschnittlicher Kennzeichnungskraft Klagemarke bestehe Würdigung relevanten Umstände Verwechslungsgefahr . beanstandeten Zeichenbenutzung fehle erforderliche wirtschaftlich relevante Inlandsbezug . Zwar richte beanstandete Internetseite vorrangig Markt . wirke aber wirtschaftlich relevanter Weise Inland . So sei Aufruf Seite englischsprachige Interessenten Betracht ziehen . werde Verwendung Wortes " Resistograph " Metatag Eingabe entsprechenden Suchbegriffs Seite " " Suchtreffer angezeigt . Seite fänden deutliche Hinweise Marktpräsenz Beklagten auch jedenfalls Gesamtheit wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug begründeten . Verhalten Inc . sei Beklagten zuzurechnen . Beklagte hafte Inc . jedenfalls Geschäftsführer treffende Garantenpflicht verletzt habe . Verletzung Klagemarke folgten Ansprüche Zahlung Vertragsstrafen . Unterlassungsverträge seien wirksam gekommen . Schadensersatzpflicht Beklagten könne allerdings nur insoweit festgestellt werden Schaden verwirkten Vertragsstrafen hinausgehe . B. Beurteilung gerichtete Revision Beklagten hat Ergebnis Erfolg . Unterlassungsantrag ist noch ausreichend bestimmt . ist auch begründet Gestaltung beanstandeten Internetseite gebotenen Gesamtabwägung erforderlichen Inlandsbezug noch aufweist . Verurteilung Unterlassungsantrag Bestand hat bleibt Revision Hinblick bezogene Verurteilung Auskunft Rechnungslegung Schadensersatzfeststellung Verurteilung Zahlung Vertragstrafen ebenfalls Erfolg . Revision ist unbeschränkt zulässig . Entscheidungssatz Berufungsurteils enthält Beschränkung Revisionszulassung . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt Eingrenzung Zulassung Revision auch Entscheidungsgründen ergeben kann . Grundsatz Rechtsmittelklarheit müssen Parteien allerdings zweifelsfrei erkennen können Rechtsmittel Betracht kommt Voraussetzungen zulässig ist . bloße Angabe Grundes Zulassung Revision reicht nur beschränkten Zulassung Rechtsmittels auszugehen Urteil 28 Juli 9/15 . fett getrimmt . Berufungsgericht hat Entscheidungsgründen ausgeführt Entscheidung habe Frage ausreichenden Inlandsbezugs Zeichenbenutzung Einzelfall hinausreichende Bedeutung . Berufungsgericht hat lediglich Grund Revisionszulassung angegeben Rechtsmittel beschränken . II . Ergebnis Erfolg rügt Revision Unterlassungsantrag sei unzulässig hinreichend bestimmt sei § Abs. Nr. . 1 . § Abs. Nr. darf Verbotsantrag derart undeutlich gefasst sein Gegenstand Umfang Entscheidungsbefugnis Gerichts § Abs. erkennbar abgegrenzt sind Beklagte erschöpfend verteidigen kann letztlich Entscheidung verboten ist Vollstreckungsgericht überlassen bleibt . . ; vgl. nur Urteil 23 . September . Sparkassen-Rot/Santander-Rot ; Urteil 5 November . ConText . 2 . vorliegende Unterlassungsantrag ist Verbot gerichtet Bundesrepublik Bohrwiderstandsmessgeräte Bezeichnungen " Resistograph " und/oder " Resistograph " anzubieten Verkehr bringen einzuführen und/oder Bezeichnungen Geschäftspapieren Werbung Zusammenhang Angebot Inverkehrbringen Einfuhr Bohrwiderstandsmessgeräten Bundesrepublik benutzen . 3 . Berufungsgericht hat angenommen Unterlassungsantrag fehle erforderliche Bestimmtheit . lasse erkennen Beklagten markenmäßige Benutzung Bezeichnungen " Resistograph " Resistograph " Bohrwiderstandsmessgeräte geschäftlichen Verkehr Inland untersagt werden solle . komme Charakteristische konkreten Verletzungshandlung Zeichennutzung " Resistograph " Resistograph " Bohrwiderstandsmessgeräte hinreichend Ausdruck . Umständen Zeichen inländischen geschäftlichen Verkehr benutzt worden sei müsse Antrag Tenor ausgeführt werden . Bestimmung Verhaltens Verbot auslöse " Kern " Unterlassungsgebot jedenfalls umfasst sei Urteilsbegründung zurückgegriffen werden müsse mache Verbot unbestimmt konkret beanstandete Zeichenbenutzung " Insbesondere"-Antrag Einblendung Seite Auftritts " " erläutert werde . 4 . Beurteilung hält rechtlicher Nachprüfung Ergebnis stand . Allerdings ist Wortlaut verallgemeinernd formulierten Antrags unbestimmt örtlichen Beschränkung " Bundesrepublik " hier gegebenen Zusammenhang Beanstandung auch Ansicht Berufungsgerichts vorrangig Ausland ausgerichteten Internetseite unklar bleibt Beklagten konkret verboten werden soll . Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe Klageantrag Bezeichnung untersagenden Handlung ist jedoch hinnehmbar Interesse sachgerechten Verurteilung zweckmäßig sogar geboten Sinngehalt verwendeten Begriffe Zweifel besteht so Reichweite Antrag Urteil feststeht . ist Regelfall auszugehen Bedeutung auslegungsbedürftigen Begriffs Parteien Streit besteht objektive Maßstäbe Abgrenzung vorliegen Verständnis Begriffs konkrete Verletzungshandlung gegebene Klagebegründung zurückgegriffen werden kann Urteil 4 November . Rechtsberatung Lebensmittelchemiker ; Urteil 6 . Oktober . Kreditkontrolle jeweils . Ansicht Berufungsgerichts kommt Charakteristische konkreten Verletzungshandlung Streitfall allerdings schon allgemein Zeichenbenutzung Bohrwiderstandsmessgeräte Ausdruck . ergibt erst besonderen Umständen Ansicht Klägers erforderlichen Inlandsbezug begründen . Kern Streits Parteien ist Frage Verletzung registrierten Marke erforderliche wirtschaftlich relevante Inlandsbezug Markennutzung jedenfalls primär Ausland ausgerichteten Internetseite bestimmen ist Beklagten beanstandeten ternetauftritt Klagemarke Inland benutzt haben . fehlen objektive Maßstäbe Abgrenzung derartigen Fällen wirtschaftlich relevanter Inlandsbezug besteht . Prüfung Frage ist vielmehr Einzelfall schwierig vgl. Urteil 13 . Oktober f. ; Urteil 12 . Dezember . f. englischsprachige Pressemitteilung ; vgl. auch Urteil 8 . März . . erforderliche komplexe rechtliche Würdigung ist Erkenntnisverfahren vorbehalten kann Vollstreckungsverfahren verlagert werden . Kläger muss Inlandsbezug derartigen Fällen konkret umschreiben gegebenenfalls Beispielen unterlegen vgl. . Sparkassen-Rot/Santander-Rot . Umschreibung ergibt Streitfall " Insbesondere"-Zusatz verallgemeinernden Teil Klageantrags angefügt ist . Zusatz führt Einschränkung Obersatz formulierten Klagebegehrens stellt Auslegungshilfe Urteil 2 . Februar . ; 35 . Aufl . . . Auslegungshilfe verdeutlicht " Insbesondere " eingeleitete Teil Antrags Streitfall lediglich Benutzungsformen Wortmarke Kläger beanstandet . gibt jedoch Aufschluss Bestimmung relevanter Inlandshandlungen . Einblendung ist Hinweis Verwendung Bezeichnung " Resistograph " Richtung entnehmen . Dahinstehen kann Fall vorliegenden Art Unterlassung Verletzungshandlung Vertragsstrafe begehrt wird Konkretisierung Unterlassungsbegehrens Inhalt Unterlassungsvertrags abgestellt werden kann . Unterlassungsverträge verhalten Streitfall bestimmenden Merkmalen Inlandsbezugs verbotenen Benutzungshandlungen . Streitfall lässt jedoch Wege Auslegung Heranziehung Sachvortrags Klägers vollstreckungsfähiger Inhalt Antrags noch ermitteln . unbestimmte Antragsformulierung ist unschädlich Begehrte Tatsächlichen Auslegung Heranziehung Sachvortrags Klägers eindeutig ergibt betreffende tatsächliche Gestaltung Parteien Frage gestellt ist Streit Parteien ausschließlich rechtliche Qualifizierung angegriffenen Verhaltensweise beschränkt Urteil 29 . Juni Verbraucherservice ; Urteil 29 . April . Erinnerungswerbung Internet ; Urteil 2 . März . Konsumgetreide . erforderlichen Inlandsbezug Klageantrags maßgeblichen Merkmale lassen Klägervortrag Streitfall noch ausreichender Bestimmtheit entnehmen . Kläger hat Verletzungsform Gestaltung aufrufbaren Internetseite beanstandet insbesondere Anlagen ergibt . Internetseite wird Rubrik " " Überschrift " Distribution " erster Stelle gekennzeichnet deutschen Fahne Beklagte " Manufacturer/Head " genannt . wird Kontaktinformation deutsche Webseite www.i .de verwiesen . Rubrik " " wird deutscher Sprache Fachmessen Fachseminare Baumkontrolle Baumpflege hingewiesen Rande Seite Produkte Bezeichnung " Resistograph " geworben wird . Wird Unterlassungsantrag konkret vorgetragene Verletzungsform bestimmt so erweist hinreichend bestimmt . . Ergebnis Recht hat Berufungsgericht Unterlassungsantrag begründet angesehen . 1 . Berufungsgericht hat hochgradige Zeichenähnlichkeit Identität bezeichneten Waren durchschnittliche Kennzeichnungskraft Klagemarke angenommen . Grundlage hat Verwechslungsgefahr Beklagten benutzten Zeichen " Resistograph " Resistograph System Klagemarke " Resistograph " bejaht . wird Revision angegriffen lässt Rechtsfehler erkennen . beschreibender Anklänge führt Zusammensetzung Wortbestandteile " Resist " graph " Wortmarke " Resistograph " deutschen Sprache unbekannten Kunstwort jedenfalls durchschnittlicher Kennzeichnungskraft . Zeichenbestandteil " Resistograph " ist prägender Bestandteil Hinzufügung Unternehmensbezeichnung " Begriffs " System zusammengesetzten Zeichen Beklagten so Zeichen Klagemarke hochgradige Zeichenähnlichkeit besteht . Waren Klagemarke geschützt sind Zeichen Beklagten bezeichneten Waren sind identisch . markenmäßige Verwendung Klagemarke Beklagten ergibt Verwendung Bezeichnung " Resistograph " Resistograph System herkunftshinweisenden Kennzeichnung beworbenen Produkte Benutzung " Resistograph " Metatag Versäumnisurteil 18 . Mai . . 2 . Annahme Berufungsgerichts beanstandete Zeichenbenutzung weise erforderlichen wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug hält rechtlicher Nachprüfung Ergebnis stand . Immaterialgüterrecht maßgeblichen Territorialitätsprinzips ist Schutzbereich inländischen Marke Gebiet beschränkt . Unterlassungsanspruch § Abs. Nr. Abs. setzt Kennzeichenrecht verletzende Benutzungshandlung Inland . ist zwar regelmäßig gegeben Inland Zeichen Waren Dienstleistungen angeboten werden . Allerdings ist Kennzeichennutzung Inland Kennzeichenschutz nationalen Rechtsordnung unterworfen . relevante Verletzungshandlung Inland vorliegt bedarf besonderer Feststellungen beanstandete Verhalten Schwerpunkt Ausland hat ; . f. . darf Inland abrufbare Angebot Dienstleistungen Waren Ausland Internet Verwechslungsgefahr inländischen Kennzeichen kennzeichenrechtliche Ansprüche auslösen . Erforderlich ist vielmehr Angebot hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug " commercial effect " aufweist . derartiger Inlandsbezug besteht ist Gesamtabwägung Umstände festzustellen ; . ; . englischsprachige Pressemitteilung . sind einerseits Auswirkungen Kennzeichenbenutzung inländischen wirtschaftlichen Interessen Zeicheninhabers berücksichtigen . Andererseits ist maßgebend Rechtsverletzung unvermeidbare Begleiterscheinung technischer organisatorischer Sachverhalte darstellt Anspruch Genommene Einfluss hat etwa Schaffung Bestellmöglichkeiten land Lieferung auch Inland zielgerichtet inländischen Erreichbarkeit profitiert vgl. ; . ; . englischsprachige Pressemitteilung . Grundsätzen ist Berufungsgericht ausgegangen . Anwendung erweist zwar Punkten rechtsfehlerfrei . Ergebnis liegt Streitfall aber ausreichender wettbewerblich relevanter Inlandsbezug . Feststellungen Berufungsgerichts waren jedenfalls schon Entscheidung Landgerichts maßgeblichen Zeitpunkt Seite " " Direktbestellungen Lieferungen möglich . Berufungsgericht hat ferner ausgeführt beanstandete Internetseite richte vorrangig außerdeutschen Markt sei ganz überwiegend englischer Sprache abgefasst . seien Preise US-Dollar angegeben . stelle Domainbestandteil " " bindung Internetseite durchgängig hervorgehobenen Unternehmensbezeichnung " " Bezug US-amerikanischen Markt . Berufungsgericht hat sodann angenommen sei Aufruf Seite englischsprachige Interessenten Betracht ziehen . Auch Lebenserfahrung sei rechnen deutschsprachige Inland ansässige Interessenten englischsprachigen Website Rede stehenden technischen Geräte informierten . Erwägungen kann relevanter Inlandsbezug Streitfall gestützt werden . Revision macht Recht geltend bestehe stets Möglichkeit nicht-deutschsprachige Inland ansässige Interessenten englischsprachige ausländische vorrangig außerdeutschen Markt ausgerichtete Website bevorzugen könnten englische Sprache besser verstünden . Reichte bereits Annahme relevanten Inlandsbezugs bedürfte mehr Rechtsprechung Senats erforderlichen Eingrenzung verfolgbaren Markenrechtsverletzungen Internet erforderlichen Gesamtabwägung . grundsätzlich bestehende Möglichkeit Aufruf ausländischer Internetseiten Inland kann schon Gesamtabwägung relevantes Kriterium sein Inhaber Internetseite beeinflusst werden kann . Dementsprechend nimmt Senat hinreichenden Inlandsbezug Aufrufbarkeit englischsprachigen Internetseite Nutzer Internetseite gerade auch englischsprachige Nutzer wendet Möglichkeit Auswahl Listenfeld deutschsprachigen Version Internetseite Weg englischsprachigen Fassung gewiesen wird . englischsprachige Pressemitteilung . ist vorliegende Fall vergleichbar . liegt Beklagten Internetseite " " gerade englischsprachige Interessenten land ansprechen wollen . Maßgebliche Bedeutung Bejahung Inlandsbezugs hat Berufungsgericht Umstand beigemessen Beklagten Wort " Resistograph " Metatag Internetseite verwenden . würden Suchmaschinen auch Inland Weise beeinflusst Suche " Resistograph " Seite " " Suchtreffer angezeigt werde . Beklagten profitierten direkt inländischen Erreichbarkeit Seite insbesondere Metatag " Resistograph " . Metatag begründete bessere Erreichbarkeit Internetseite Inland kann allerdings nur dann maßgeblicher Gesichtspunkt Annahme relevanten Inlandsbezugs sein nen Betreiber Internetseite zumutbar beeinflussbaren Umstand handelt . versteht selbst kann Grundlage Feststellungen Berufungsgerichts bejaht werden . Metatags sind Informationen Quelltext Internetseite Schlüsselwörter Betreiber Internetseite eingegeben werden Auffinden Suchmaschine ermöglichen . Metatag wird Internetseite Eingabe Begriffs weltweit auffindbar so Metatag Suchvorgang beeinflusst vgl. . Impuls ; Urteil 13 . Januar . . Verwendung Metatags sind Internetseiten Suchmaschinen auffindbar . Betreiber ausländischer Internetseiten dürfen gehindert werden Kennzeichnungen zulässiger Weise Produkte Dienstleistungen Ausland verwenden ausländische Publikum gerichtete Werbung Internet benutzen Metatag verwenden . gilt grundsätzlich auch andere Person geschützte Bezeichnung handelt Ausland gerichtete Werbung relevanten Inlandsbezug aufweist . Zusammenhang Metatag könnte Annahme Markenrechtsverletzung relevanter Inlandsbezug begründet werden Betreiber Suchvorgang gerade beeinflusst zumutbare Möglichkeiten nutzt Suchergebnisse Metatags auszuschließen beschränken . Kläger behauptet Beklagten hätten erhebliche Investitionen erreicht Eingabe Begriffs " Resistograph " Trefferliste vorne erscheinen . Beklagten haben geltend gemacht Blick Ausland zulässige Verwendung Begriffs " Resistograph " Metatag bewirke technisch unvermeidbar Abrufbarkeit auch Platzierung Internetseite Trefferliste hätten . Berufungsgericht hat Einflussnahme Beklagten Trefferliste Feststellungen getroffen . Jedenfalls haben Beklagten kostenpflichtige Keywords-Werbung geschaltet Rubrik " Anzeigen eigentlichen Trefferliste erscheinen würde vgl. etwa Urteil 22 . Januar . ; Urteil 27 . Juni . Fleurop ; Urteil 12 . März . Uhrenankauf Internet . Prüfung Metatag erleichterte Auffindbarkeit Internetseite Begründung relevanten Inlandsbezugs herangezogen werden kann ist berücksichtigen Betreiber zumutbare Möglichkeiten gibt Auffindbarkeit Internetseite erschweren auszuschließen . Ist Beklagten weltweiter Verzicht Verwendung Metatags " Resistograph " zuzumuten markenmäßigen Verwendung Begriffs Klagemarke gehindert sind Vortrag entsprechende Benutzungsmarke stützen können könnte gleichwohl Schutz Markenrechts Klägers zuzumuten sein Zugriff Internetseite beschränken wettbewerblich erhebliche Markenverletzungen verhindern . kommt insbesondere zumutbarem Aufwand Nutzung Metatags " Resistograph " beschränkt Suchmaschine Google.de speziell ausgerichtete Suchmaschinen ausgeschlossen werden kann . Berufungsgericht hat Feststellungen getroffen . Hätten Beklagten Trefferliste ausgerichteten Suchmaschinen Gunsten beeinflusst noch zumutbare lichkeiten ungenutzt gelassen Verwendung Metatags " Resistograph " besonders ausgerichtete Suchmaschinen verhindern beschränken wäre Metatag verbundene Möglichkeit Internetseite Beklagten aufzufinden Beklagten beeinflussbar anzusehen Begründung relevanten Inlandsbezugs ungeeignet . Unabhängig Beklagten Verwendung Metatags " Resistograph " besonders ausgerichtete Suchmaschinen beeinflusst haben beeinflussen konnten besteht jedoch Grundlage Feststellungen Berufungsgerichts erforderlichen Gesamtabwägung noch ausreichender Inlandsbezug beanstandeten Internetwerbung . noch hinreichende Inlandsbezug beruht Streitfall allein gleichzeitigen Vorliegen nachfolgend erheblich erkannten Merkmale Internetauftritts ; einzelne Merkmale würden ausreichen . Internetseite " " wird Rubrik " pany " " Distribution " dargestellt erster Stelle deutschen Fahne gekennzeichnet Beklagte " Manufacturer/Head " genannt wird . Zwar begründet Gestaltung Internetseite Hinblick anschließende Gegenüberstellung jeweils bestimmten Staaten Regionen zugeordneten " " " " allein noch ausreichenden Inlandsbezug Revisionserwiderung bedenken gibt Standort Herstellers regelmäßig auch Vertrieb dort hergestellten Produkte erfolgen mag . Ausland ausgerichteten Internetseite Beklagten angesprochenen Kunden Ausland haben berechtigtes Interesse erfahren beworbenen Produkte hergestellt werden . Recht hat Berufungsgericht aber weitere Indizien Begründung relevanten Inlandsbezugs Internetseite " Internetadresse " www.i " Kontakt " Nennung Rubrik " dates " erkannt deutscher Sprache Fachmessen Fachseminare hingewiesen wird . handelt Informationsangebote inländische Verkehrskreise ansprechen . augenfälligen Bezug begründenden Einzelheiten inhaltlichen Gestaltung Internetseite beruhen technischen Erfordernissen liegen allein Händen Beklagten . Berücksichtigung erforderlichen Inlandsbezug begründenden Einzelheiten Gestaltung steht Aufruf Internetseite Beklagten nennenswertem Umfang erwarten wäre . Deutsche Internetnutzer ausgerichteten Suchmaschine Marke " Resistograph " vertriebenen Produkten Klägers suchen werden Trefferliste auch Internetseite Beklagten geleitet . naheliegt Internetnutzer Erwerb Produkts auch Information Angebote vergleichen werden ist Hinblick überschaubare Zahl Anbieter Bohrwiderstandsmessgeräten nennenswerten Umfang Aufruf Internetseite Beklagten rechnen . ist unerheblich Setzung Metatags bewirkte Beeinflussung Suchergebnisse ausreicht allein relevanten Inlandsbezug vermitteln vgl. oben . . gegebenenfalls Umfang Internetseite Geschäfte abgeschlossen Kontakte hergestellt worden sind . Ausreichend ist Internetangebot Beklagten auch Kunden richtet vgl. Urteil 12 Juli Slg . . L'Oréal/eBay . berücksichtigen ist ferner Beklagten Internetauftritt " verwenden auch gebräuchlich ist etwa ausländischen Staat hinweisende benutzen sche Nutzer eher Aufruf Seite abhalten könnte . Umständen wirkt beanstandete Internetauftritt Beklagten allenfalls geringfügig wirtschaftliche Tätigkeit Klägers vgl. . kann dahinstehen Berufungsgericht weiteres Indiz relevanten Inlandsbezug beanstandeten Internetseite elektronischen Verweis " www.i " heranziehen durfte dort " " ausführliche Eigendarstellung ansässigen Beklagten englischer Sprache fand . ist zweifelsfrei Bedürfnis ausländischer Verkehrskreise bestehen könnte Englisch Herstellungsbetrieb Bohrwiderstandsmessgeräte Betriebsphilosophie informiert werden . erscheint verfassungsrechtlich unbedenklich Möglichkeit Unternehmens Selbstdarstellung beschränken Rechte Dritter berührt . Annahme relevanten Inlandsbezugs Streitfall stellt unverhältnismäßigen Eingriff Berufsfreiheit Beklagten gemäß Art . Abs. GG . Beklagten können Internetauftritt " so gestalten Annahme Markenverletzung ausreichender Inlandsbezug mehr besteht . ist ersichtlich Entfernung auch nur bezogenen Merkmale Berufsausübung unverhältnismäßig beschränkt würden . IV . Verurteilung Unterlassungsantrag Bestand hat bleibt Revision auch Hinblick bezogene Verurteilung Auskunft Rechnungslegung Schadensersatzfeststellung Verurteilung Zahlung Vertragstrafen Erfolg . 1 . Auskunftsanspruch geht weit noch ist Auskunftserteilung erloschen . Erfolg macht Revision geltend Verurteilung Auskunft berücksichtige Ansprüche Auskunftserteilung konkrete Verletzungshandlung lediglich Umfang Handlungen bestehen könnten Charakteristische Verletzungshandlung Ausdruck komme . Revision Zusammenhang Bezug genommene Rechtsprechung Senats bezieht Frage Auskunftsanspruch Verletzung Schutzrechts konkrete Verletzungshandlung Verletzungshandlungen erfasst anderen betreffen vgl. Urteil 29 . April Leitsatz . f. Restwertbörse . Streitfall steht allein Verletzung Schutzrechts Klägers Marke " Resistograph " Inland Rede . Ist Verletzungsfall Gestaltung Internetseite Beklagten festgestellt erstreckt Unterlassungsanspruch Klägers markenmäßigen Benutzungshandlungen Zeichens " Resistograph " Bohrwiderstandsmessgeräte . bestehende Auskunftspflicht haben Beklagten Prozessbevollmächtigten mündlichen Verhandlung Berufungsgericht abgegebene " Nullauskunft " erfüllt . Prozessbevollmächtigte hatte erklärt sei " niemals Geschäft Rede stehenden Weg abgeschlossen auch nur Kontakt hergestellt worden " . Berufungsgericht hat Erklärung Revision unbeanstandet verstanden beziehe allein Geschäftsabschlüsse Internetauftritt . Revisionserwiderung Recht geltend macht kamen jedoch diverse andere Möglichkeiten Bestellungen Betracht etwa angegriffenen Internetseite hinterlegte E-Mailadresse dort bereitgehaltenen elektronischen Verweis andere Internetseite . sind Auskunftsanspruch umfassten Benutzungshandlungen Prozesserklärung nur unvollständig erfasst . So erfordert " Anbieten " Geschäftsabschluss noch Herstellung tatsächlichen Kundenkontakts . Beklagten haben zumindest fahrlässig schuldhaft gehandelt . 2 . Berufungsgericht ausgesprochene Verurteilung Zahlung jeweils Vertragsstrafe Unterlassungserklärungen 16 Juli 28 Juli lässt Rechtsfehler erkennen . Annahme Berufungsgerichts Kläger habe strafbewehrten Unterlassungserklärungen Beklagten 28 Juli wirksam angenommen bestehen Bedenken . Revision ist zurückzuweisen . Kostenentscheidung beruht § Abs. . Büscher Kirchhoff Vorinstanzen : Entscheidung 23.01.2015 OLG Entscheidung