BESCHLUSS 28 Juli energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren Kartellsenat Bundesgerichtshofs hat Präsidentin Bundesgerichtshofs Richter Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. 28 Juli beschlossen : Beschwerdeführerin hat Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens zweckentsprechenden Erledigung Angelegenheit notwendigen Kosten Beschwerdegegnerin tragen . Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : Beschwerdeführerin hat Rechtsbeschwerde Anerkennung Kostenlast zurückgenommen . Beschwerdeführerin sind Kostenübernahmeerklärung Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen . Übereinstimmung Beschwerdegericht wird Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens € festgesetzt . Vorinstanz : OLG Entscheidung