BESCHLUSS 12 November energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Kartellsenat Bundesgerichtshofs hat Präsidenten Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. 12 November beschlossen : Gerichtskosten Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt Beschwerdegegnerin . Erstattung notwendigen Auslagen findet . Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Übrigen verbleibt Wertfestsetzung Beschwerdegerichts . Gründe : Beschwerdeverfahren übereinstimmenden Erledigungserklärungen Abschluss gebracht worden ist hat Senat Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens entscheiden vgl. Beschluss 18 . Oktober WuW/E . . Kostenentscheidung beruht § Satz EnWG . Gerichtskosten Kosten Beschwerdeführerin Beschwerdegegnerin sind gemäß übereinstimmendem Antrag verteilen . Übereinstimmung Beschwerdegericht wird Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens € festgesetzt . Kirchhoff Vorinstanz : OLG Entscheidung