BESCHLUSS 23 . September energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Kartellsenat Bundesgerichtshofs hat 23 . September Präsidentin Bundesgerichtshofs Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Dr. Dr. beschlossen : Beschwerdeführerin hat Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens zweckentsprechenden Erledigung Angelegenheit notwendigen Kosten Beschwerdegegnerin tragen . Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens wird 506.806,08 € festgesetzt . Gründe : Beschwerdeführerin trägt § EnWG Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens . Rücknahme Rechtsbeschwerde hat Rolle Unterlegenen begeben . entspricht Billigkeit Erstattung außergerichtlichen Auslagen Beschwerdegegnerin anzuordnen vgl. Beschluss 7 November KVR Kostenverteilung Rechtsbeschwerderücknahme . Übereinstimmung Beschwerdegericht wird Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens 506.806,08 € festgesetzt . Raum Kirchhoff Vorinstanz : OLG Entscheidung 21.01.2010