BESCHLUSS AnwZ 12 . März Verfahren Widerrufs Zulassung Rechtsanwaltschaft Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzende Richterin Bundesgerichtshof Dr. Richter Dr. Richterin Dr. Otten Rechtsanwälte Dr. Dr. Dr. 12 . März mündlicher Verhandlung beschlossen : sofortige Beschwerde Antragstellers Beschluß Ersten Senats Anwaltsgerichtshofs 13 . März wird zurückgewiesen . Antragsteller hat Kosten Rechtsmittels tragen Antragsgegnerin Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen erstatten . Geschäftswert Beschwerdeverfahren wird DM festgesetzt . Gründe : Antragsteller wurde Jahre Rechtsanwaltschaft zugelassen ist inzwischen Fachanwalt Steuerrecht . Verfügung 2 . September hat Antragsgegnerin Zulassung § Abs. Nr. . Vermögensverfalls widerrufen . Anwaltsgerichtshof hat Antrag gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen . richtet sofortige Beschwerde Rechtsanwalts . II . § Abs. Nr. Abs. zulässige Rechtsmittel hat Sache Erfolg . 1 . Gerät Rechtsanwalt ist Zulassung Rechtsanwaltschaft widerrufen sei denn Interessen Rechtsuchenden gefährdet sind § Abs. Nr. . . Vermögensverfall wird Vorschrift vermutet Rechtsanwalt Insolvenzgericht § Abs. InsO Vollstreckungsgericht führende Verzeichnis eingetragen ist . Vermutung kommt hier Geltung ; Antragsteller ist Zwangsvollstreckungsverfahren Schuldnerverzeichnis richts eingetragen . abgesehen hatten Zeitpunkt Widerrufs Gläubiger Vollstreckungsaufträge Forderungen Gesamtbetrag mehr DM erteilt . Antragsteller macht geltend aktuelle finanzielle Situation sei hervorgerufen worden Zusammenhang Finanzierung größeren Bauvorhabens beteiligt habe Versicherungsgesellschaft Kreditinstitut vorsätzlich geschädigt worden sei . Kläger hat Parteien Klagen Millionenhöhe erhoben noch entschieden ist . kommt indessen Sachverhalts anzunehmen ist Rechtsanwalt unverschuldet geraten ist . Vorschrift § Abs. Nr. dient allein Schutz rechtsuchenden Publikums . Zulassung Rechtsanwaltschaft ist Bestimmung auch dann entziehen Rechtsanwalt Verschulden belastende Vermögenslage geraten ist Beschluß 21 . Juni AnwZ BRAK-Mitt . . 2 . Antragsteller hat auch hinreichend dargetan Interessen Rechtsuchenden Vermögensverfall gefährdet sind . führt Rechtsanwalt regelmäßig Gefährdung Interessen Mandanten . Gefährdung läßt nur äußerst selten hinreichender Sicherheit ausschließen . Antragsteller hat vorgetragen bearbeite allein steuerrechtliche Mandate komme Tätigkeit Mandantengeldern Berührung . entsprechende Selbstbeschränkung wird indessen außen erkennbar ; ist überprüfbar kann Rechtsanwalt jederzeit aufgegeben werden . ständigen Rechtsprechung Senats ist allein Rechtsanwalt bisher Mandantengelder Empfang genommen hat Gefährdung Vermögensinteressen Auftraggeber auszuschließen Beschluß 27 . Mai AnwZ BRAK-Mitt . 227 ; 7 . Oktober AnwZ ; 14 . Februar AnwZ . 3 . Sind Laufe gerichtlichen Verfahrens Voraussetzungen Widerruf Zulassung nachträglich zweifelsfrei entfallen so ist ständigen Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Entscheidung noch berücksichtigen . Rechtsanwalt muß belegen gerichteten Forderungen getilgt hat Weise erfüllen vermag Vermögensverhältnisse wieder geordnet erscheinen läßt . Entsprechende Voraussetzungen hat Antragsteller dargetan . Rechtsstreitigkeiten Bank Versicherungsgesellschaft führt sind bisher Urteile ergangen . Prozessen zugrunde liegende Sachverhalt ist komplex ; Zusammenhang auftretenden Rechtsfragen werden Rechtsprechung Schrifttum ersichtlich einheitlich behandelt . Höchstrichterliche Entscheidungen liegen offenbar . Umfang Urteile Rechtsanwalts ergehen werden ist derzeit absehbar . Auch zuletzt eingereichte Schriftsatz enthält notwendigen Angaben . belegt lediglich inzwischen Verhältnis Gesamtbetrag wesentliche Forderungen getilgt worden sind Gläubigern Stillhalteabkommen geschlossen wurden . bleibt gegenwärtig ungeklärt Weise Antragsteller Lage sein wird titulierten Ansprüche Zukunft befriedigen . Anbetracht können Einkommensund Vermögensverhältnisse derzeit geordnet angesehen werden . Otten Schott