BESCHLUSS AnwZ 10 . Oktober Verfahren Widerrufs Zulassung Rechtsanwaltschaft Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzende Richterin Dr. Richterin Richter Rechtsanwalt Dr. Rechtsanwalt Dr. mündlicher Verhandlung 10 . Oktober beschlossen : Antragsteller hat Kosten erledigten Verfahrens tragen Antragsgegnerin Verfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen erstatten . Geschäftswert Beschwerdeverfahren wird € festgesetzt . Gründe : übereinstimmenden Erledigungserklärungen ist nur noch Kosten entscheiden § Abs. . . V.m . . entspricht billigem Ermessen Antragsteller Kosten Verfahrens aufzuerlegen Erstattung außergerichtlichen Auslagen Antragsgegnerin anzuordnen Voraussetzungen Widerruf § Abs. Nr. Zeitpunkt Erlasses Widerrufsverfügung vorgelegen hatten erst Laufe Beschwerdeverfahrens weggefallen sind Antragsgegnerin neuen Sachlage unverzüglich Aufhebung Widerrufsverfügung Rechnung getragen hat vgl. schlüsse 24 . Januar AnwZ 31 . Januar AnwZ 11 . Februar AnwZ . Braeuer Vorinstanz : Entscheidung 20.03.2009