BESCHLUSS AnwZ 5 . Mai Verfahren Zulassung Rechtsanwaltsgesellschaft hier : Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Dr. Rechtsanwälte Dr. Dr. Prof. Dr. 5 . Mai beschlossen : Gegenvorstellung auszulegende sofortige Beschwerde Antragstellerin Festsetzung Geschäftswerts Senatsbeschluss 26 November wird zurückgewiesen . Gründe : Festsetzung Geschäftswerts Beschwerdeverfahren ist Streitwertbeschwerde gegeben Senatsbeschluss 24 . Januar AnwZ m.w . . Eingabe Antragstellerin Gegenvorstellung gesehen werden kann gibt Frage Gegenvorstellung überhaupt zulässig ist Sache jedenfalls Senat Anlass Geschäftswert € ändern . Geschäftswert entspricht üblicherweise Zulassungssachen festgesetzten Wert . Vorinstanz : Entscheidung 23.06.2006