NAMEN AnwSt(R 28 . Juni anwaltsgerichtlichen Verfahren Verteidiger : Rechtsanwalt Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Sitzung 28 . Juni teilgenommen haben : Präsident Professor Dr. Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Richterin Bundesgerichtshof Dr. Otten Richter Bundesgerichtshof Dr. Rechtsanwalt Dr. Rechtsanwältin Dr. Rechtsanwalt Dr. Bundesanwalt Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwalt Verteidiger Urkundsbeamter Geschäftsstelle Recht erkannt : Revision Rechtsanwalts Urteil 1 . Senats Saarländischen Anwaltsgerichtshofs 29 . Oktober wird verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . erledigt sofortige Beschwerde Rechtsanwalts Anordnung vorläufigen Berufsverbots . Gründe : Anwaltsgericht Bezirk Rechtsanwaltskammer S. hat Rechtsanwalt zweier Verstöße anwaltlichen Berufspflichten schuldig befunden Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen . gerichtete Berufung hat Anwaltsgerichtshof verworfen Vertretungsverbot verhängt . wendet Rechtsanwalt Sachrüge gestützten Revision Vertretungsverbot gerichteten sofortigen Beschwerde . Anwaltsgerichtshof hat festgestellt : erstmals Rechtsanwaltschaft zugelassene Rechtsanwalt wurde zahlreichen anwaltsgerichtlichen Verurteilungen Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen . März wurde erneut Rechtsanwaltschaft zugelassen . wurde Zeugen tiert . hatte Tankstellengelände Fahrzeug anderes Fahrzeug beschädigt beabsichtigte Schaden falschen Sachverhaltschilderung Privathaftpflichtversicherung geltend machen . Rechtsanwalt war informiert unterstützte Zeugen Vorhaben . erkannte Prozeßbevollmächtigter Zeugen falschen Sachverhaltsschilderung Geschädigten geltend gemachten Schaden erhob sodann Klage Privathaftpflichtversicherung Zeugen . Zuvor hatte Rechtsschutzversicherung Zeugen Deckungsschutz Klage erhalten auch insoweit zunächst Klage erhoben hatte . kündigte Rechtsanwalt Mandat Differenzen Zeugen gekommen war auch Zeugen Bedenken falschen Angaben gekommen waren . Zeuge wurde Folge Betrugs versuchten Betrugs Rechtsanwalt Beihilfe Taten verurteilt . Berufung Rechtsanwalts wurde Verfahren zweiter Instanz eingestellt . weiteren Fall Jahr hatte Rechtsanwalt Kündigung Mandatsverhältnisses Mandantin mehrfache Schreiben neuen Bevollmächtigten Bitte Herausgabe Handakten auch Herausgabeverlangen Rechtsanwaltskammer beantwortet Handakten erst herausgegeben Klage erhoben Termin mündlichen Verhandlung bestimmt war . II . Überprüfung Urteils Schuldspruch zugrunde liegende Beweiswürdigung weisen Rechtsfehler Nachteil Rechtsanwalts . werden auch Revision aufgezeigt . Revision angeordnete Maßnahme Ausschließung Anwaltschaft wendet deckt Rechtsfehler . Zumessung anwaltsgerichtlichen Maßnahme ist grundsätzlich Sache Tatrichters . Hier Strafverfahren ist allein Aufgabe Grundlage umfassenden Eindrucks Hauptverhandlung Tat Persönlichkeit Täters gewonnen hat wesentlichen belastenden Umstände festzustellen bewerten gegeneinander abzuwägen . Revisionsgericht kann nur eingreifen Zumessungserwägungen fehlerhaft sind rechtlich anerkannte Zwecke verstoßen verhängte Maßnahme Bestimmung gerechter Schuldausgleich sein rechtsuchende Publikum weiteren Gefahren schützen soweit löst mehr Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt . Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen . Zweifelsfällen muß Revisionsgericht Tatrichter vorgenommene Bewertung hinnehmen BGHSt ; StGB § Abs. Beurteilungsrahmen . Anwaltsgerichtshof ist Recht ausgegangen Verfehlung Rechtsanwalts Hintergrund sehen ist bereits einmal Anwaltschaft berufsrechtlicher Verfehlungen ausgeschlossen werden mußte auch Zeit Wiederzulassung erneut zweimal anwaltsgerichtlichen Maßnahmen Verweis Geldbuße belegt werden mußte erneute Verfehlung nur eigenen strafrechtlichen Verstrickung auch Mandanten geführt hat . Umständen ist Schluß Anwaltsgerichtshofs Vorfall verstrichenen Zeit sei Berufsverbot auch gegenwärtigen Zeitpunkt Schutz Allgemeinheit erforderlich Rechtsgründen beanstanden . Otten Hauger